Full text : Niederlande

B ez ei chnung der Waren

-)

bohrten Scheiben, die je Geviertmeter ein Gewicht
 von 100 g oder weniger haben ,......
II. Ringe, ringförmige geschrsßtene Ränder
[zum Abdichten] und mit einer ffnung versehene
 Scheiben, alle diese Gegenstände, soweit
. Stückgewicht von 25 g oder weniger
aben..... . e t t o ûf
III. Ballons und Birnen für Spritz-, Gießund
 Sprühkorken, für Signalvorrichtungen,
Zerstäuber, Photographiervorrichtungen u. dgl.
Gegenftände.... „.... „ne t r r n t s s r q! ! ' ’.-IV.
 Mittel zur Verhütung der Empfängnis

Sonderbestimmungen.
1. Synthetischer Gummi und andre Erzeugnisse
 und Fabrikate, die auf Grund ihrer
Art und ihrer Federkraft oder Dehnbarkeit
[veerkrachtige of elastische eigenschappen]
mit natürlichem Kautschuk, Gummi oder natürlicher
 Guttapercha gleich zu stellen sind, sind
bei der Zuweisung zu einer Position als
frtst Gummi oder Guttapercha zu betrachten.

H2. Kautschuk, Gummi und Guttapercha, mit
zu Position 85 gehörenden Geweben oder
Stoffen oder mit daraus hergestellten Waren
bekleidet oder mit Einlagen daraus versehen,
sind, soweit sie nicht zu einer andren Position
uz. 't F.. D Z Che
stimmung Nr. 2e zu Position A1 zu dieser
Position 41 gehören, sind gemäß der letztgenannten
 Position zu verzollen.
3. Gegenstände aus Hartgummi, Ebonit und
andrem nicht federkräftigen oder dehnbaren
[veerchrachtige ot elastische] Kautschuk,
Gummi oder dgl. Guttapercha gehören nicht
zu dieser Position.

29

Karneval-, Maskenball-, Kotillon- und
sogenannte Scherzartikel, einschließlich der
snarreu, Pfeifen, Mützen, Masken, Larven,
nallbonbons und ähnlicher Gegenstände .

30

Chemische Grundstoffe und chemische Erzeugnisse,
 einschließlich des Kalziumsaccharats
 nnd andrer ähnlicher Zuckerverbindungen,
 des Chloralhydrats, üther
sulphuriens lEt!;:tte: Äthyläther],
Chloroforms, ¡jEssigäthers, versüßten Salpetergeistes
 [spiritus nitri duleis, Lösung
von Äthylnitrit in Weingeist] und andrer
aus Weingeist gebranuter oder hergestellter
Stoffe 'und ähnlicher Waren, ssowie vorbehaltlih
 der Vorschriften unter 2 der
Sonderbestimmungen, der Erzenguissse und
Substanzen, die zu einem beträchtlichen
Teil aus chemischen Grundstoffen oder
<emischen Erzeugnissen bestehen.
1. Essigäther, Salpeteräther und andre ähnliche
 aus oder mit Weingeist hergestellte oder
gebrannte Stoffe, aus denen Äthyl- oder Me-|
 hytalkohol zurückgewonnen werden kann:
a. Verpackt oder in Tafelform .........

b. auf andre Art und Weise eingesührt .

:

Wert

8 v H

8 v H

ß v H
8 v H

H v H

Wert
und
kg
kg

8 v H

fl. 8,40
fl. 8,40

[ (

"%
1

:

31

32

33

B ez eichnung der Waren

II. Calciumsaccharat, Eisensaccharat, Strontuumsaccharat
 und andre ähnliche Zuckerverbindungen,
 aus denen Zucker zurückgewonnen
werden kann :
a. verpackt oder in Tafelform ..........

þ. auf andre Art und Weise eingeführt ..
ur Übrige zu dieser Position gehörende
aren:
verpackt oder in Tafelform ...........
Sonderbestimmungen.
1. Unter die Nrn. I und 11 dieser Position
fallen nur die Stoffe und Verbindungen, die
| von Uns durch allgemeine Verwaltungsverordnung
 bezeichnet werden.
2. Erzeugnisse und Substanzen, die zu mehr
als 5 v H aus Stoffen bestehen, die unter
' Nr. I1 dieser Position fallen, oder die bei
15 ° C zu mehr als 5 Raumhundertteilen mit
Stofsen zusammengesett sind, die unter Rr. 1
dieser Position fallen, sind bei der Anwendung
tiges Tarifs jenen Stoffen gleich zu erachten.

3. Hinsichtlich der unter Nr.1 dieser Position
fallenden Waren, die bei 15 ° C mehr als
5 Raumhundertteile freien Äthylalkohol ent-:
halten, sind die Bestimmungen des Artikel 130
des Allgemeinen Gesetzes vom 26. August 1822
(Staatsblad Nr. 38) anzuwenden, als ob die
Waren in dem Artikel genannt wären.

Klosette, mit Sitz oder Deckel versehen
oder: nicht, Klosettsite und Teile davon
(Ränder und Dectel) jowie Pissssoirs.
1. Ganz oder hauptsächlich aus Metall angefertigte
 Gegenstände. ......
II. Übrige Gegenstände .... ...... ......

Konservierungs- und fäulnishindernde
Mittel;Desinfektions-[ Eutseuchungs-]mittel
und keimtötende, antiseptische und Gerüche
beseitigende Mittel; Bespritzungs-, Wasch-,
Bügel-, Glanz-, Bleich-, Entfärbungs- und
Reinigungsmittel; Unkraut, Ungeziefer
uud Insekten abwehrende oder tötende
Mittel; Schleif-, Glätte-, Polier-, Putz-,
Reibe-, Scheuer-, Schmier- und Lösungsmittel;
 Gerbmittel; Rost- und Kesselstein
abwehrende Mittel; Glasur-, Jsolier-,
Abdichtungs- sowie die Feuchtigkeit abh;
 !! Mittel; verpackt oder in Tafel-Dritt
 .... : :
Sonderbestimmung.
Künstliche und natürliche Schleif- und Wehsteine
 gehören nicht zu dieser Position.

Kontroll- uud Zählapparate sowie anderh:!!
 tit genannte Instrumente und
pparate.
V? Kreismesser [eyelometers], Wegmesser
[pedometers], Geschwindigkeitsmesser, Tachometer,
 Schrittzähler und andre ähnliche
Umdrehungszahl-, Schritt-, Geschwindigkeitsund
 Abstandsmessser für Beförderungsmittel,
Reiter und Fußgänger, auf denen die Länge

Mastat| Zoll

[-Wert


und
100 kg
100 kg

8 v H

fl. 27, -
fl. 27, f

Wert

8 v H

5 v H
8 v H

8 v H
            
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