Full text : Niederlande

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und die Dicke an
mehr als 2 mm
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und die Dicke an
mehr als 5 mm
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brit 1 geschuldeten
h gesägtem Holz
'e Dauben, die in
‘"ogene Form aufeschaafd,

 onge-<
 gesägtes Holz
n Dauben;
Fässer, die mit dem
hen a oder b bec<zeitig
 eingeführt
senge dieser Brett-‘tern
 ausgedrückt,
e Hälfte [1/2] der
ngeführten Menge
rwbenholz beträgt,
nicht auf Grund
er einem Einfuhrvlatten;

jenannte WMood-U,



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2. T nkisten und andre
raumfa n Gewichte von
60 kg "ch wenn sie mit
einer Rührvorrichtung
oder ir 1 Triebwerk versehen
 lständigung von
Maschi tungen bestimmt
sind; a hme von Formen
(Käsefo chen), von Faßoder
 Bi 1ter außer bauchigen
 Da dem alle raumfassende
 stehen sind, die
keine Fä 1mpf aus Dauben
besteht, © 'e eine gebogene
Form d * » Gegenständen
mit ein 1r physikalischen
oder c< ung der Waren
durch H techanische Kraft,
wenn für diese Kraft:
anwend er Einfuhr vorhanden
 " t o o e e t e û
3. We ngen und andre
Hilfsmitt. , .... we derm aus einem
Trog, einer Kufe oder einem andern
raumfassenden Körper bestehen, in dem
irgendwelche Arbeit verrichtet wird, oder

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Wert

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BV ez eichnung d er Waren

die Waren eine physikalische oder chemische
Be-. oder Verarbeitung erfahren, ohne daß
dabei irgendwelche Hand-, Fuß- oder
Maschinenkraft angewendet wird, oderwobei
die Einrichtung für diese Kraftanwendung
bei der Einfuhr noch nicht vorhanden ist,
oder die nur dazu verwendet werden, um
die Waren darin aufzubewahren oder
daraus abzuzapfen; alle diese im Gewichte
von60kg oder darunter, und mit Ausnahme
von Faß- oder Böttcherarbeit, worunter
außer bauchigen Daubenfässern außerdem
alle raumfassenden Körper, die keine Fässer
sind, deren Rumpf aus Dauben besteht,
die in der Breite eine gebogene Form
aufweisen, zu verstehen sind ...........
4. Türen, Rahmen und Zargen ..... .
H. Leitern und Treppen .............
1. Kaminmäntel ....... ...... ...s e!
7. Vorhanggarnituren sowie Ringe,
Stangen und Schnurhalter dafür .......
8. Räder und Radgestelle für Beförderungsmittel
 und Speichen, Naben und
Felgen dafür...... ...r uctter.ett!! !:
Y; (Gitterwerk. .... vse ort o t ~ ;-:
10. Treppengeländer, Balkongeländer
und dergleichen Geländer.. .... ........
11. Brücken (Fußbrücken und dergleichen)
12. Sogenannte Dachkapellen [dakkapellen,
 Dachreiter] ..... ........ ......
13. Stuhl- und Banksitze, vorausgesett,
daß sie gelocht oder mit Zeichnungen oder
Verzierungen versehen sind, oder auch mit
Öffnungen zur Befestigung am Stuhlgestell
14. Tür- und Schubladenknöpfe [Griffe],
Knöpfe für Kessel und Kaffeemühlen, Knöpfe
für Flaggenstöcke, Knöpfe für Bettistellen,
Stühle und Uhrenkasten, Geländerknöpfe
und andre dergleichen Knöpfe ..........
15. Krane (Zapf-) und Zapfen und Gehäuse
[Hähne ohne die Verschlußschrauben] dafür
16. Schrankfüße, Kistenfüße, Tischbeine,
Stuhlbeine und andre dergleichen Möbelbeine,
 ferner Kopf- und Krönungsstücke für
Schränke, Spiegel und andre Möbelstücke
17. Vorhang- und andre Schnur- oder
MccS|||OIYnY..
18. Winden und Heiß- und Hebewerkzeuge
 (Hebeschrauben, Krane, Haspel, Aufzüge,
 Flaschenzüge, Hebewinden [dommekrachten]
 und dergleichen), die nur eingerichtet
 sind, um durch menschliche oder tierische
 Kraftbewegtzuwerden, ferner Flaschenzugblöcke,
 Flaschenzugscheiben und Rollen
19. Geschäftszimmer- und Ladenverkleidungen
 und dergleichen Verkleidungen
sowie Teile und Unterteile davon; alle
diese, es sei denn, daß die gleichzeitig
eingeführten Gegenstände ausschließlich aus
dem Einfuhrzoll nicht unterliegenden Holz
in Form von Blättern, Platten, Brettern
oder Latten bestehen. .. ..... ....... .: 5
20. Teile und Unterteile von Tischen,
Schränken, Stühlen oder andren Möbeln,
Teile und Unterteile von Kisten, Lattenkisten
 oder andren Aufbewahrungsmitteln
und andre derartige Gegenstände, die keine

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