Full text: Niederlande

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Nr. 
B ez e i chnung der Waren 
reglern, Gasdruckmessern und kleinen Rohr- 
leitungen, vorausgesett, daß diese Anlagen 
o U HGilcctice UV. HG 
als solche bei der Zollbeschau durch Be- 
stellaufträge oder andre Ürkunden ein- 
wandfrei nachgewiesen wird; alle diese 
uit fy;tahiie von Lampen und Lampen- 
ubehören. 
ß 42. Achsenlager [Gehäuse] für Radgestelle 
von Eisenbahn- und Siraßenbahnwagen 
mit den dazugehörenden gleichzeitig ein- 
geführten Unterteilen. 
43. Metallische Packungen und andre 
dergleichen Packungen [für technische Zwecke]. 
44. Welblad [gebräuchliches Lötmittel] 
und andre Lötstoffe. ! 
45. Geschütze, Geschosse und Patronen 
für Geschütze und Teile und Unterteile 
von allen diesen, wenn die Bestimmung 
dieser Gegenstände als solche bei der Zoll- 
beschau durch Bestellaufträge oder andre 
Urkunden einwandfrei nachgewiesen wird, 
und soweit für diese Teile und Unterteile 
vor- oder nachstehend in dieser Gruppe 
keine Regelung getroffen ist und sie nicht 
namentlich als zollpflichtig erklärt sind; 
ferner Kugeln für Handfeuerwaffen. 
46. Geräte, Maschinen [werktuigen], 
Vorrichtungen und andre Hilfsmittel : 
a. Dampfkessel. 
h. Dampfmaschinen und Motoren aller 
Art (auch Wind-, Wasser- und Feder- 
motoren) und andre Kraftmaschinen 
‘Maschinen, mit denen die im Be- 
triebe benötigte Kraft erzeugt, oder 
mit denen die erzeugte Kraft nach 
den Werkzeugen, wo diese gebraucht 
werden sollen, übergeleitet wird), 
Yfervetuigler [Göpel] und dergleichen 
egenstände einbegriffen. 
Arbeitsmaschinen, worunter in diesem 
Zusammenhang Maschinen und Vor- 
richtungen zu verstehen sind, mit denen 
133.4: LIVE N 
flu Mg CA 
zogen werden (Dynamos, landwirt- 
schaftliche Maschinen, Luftdruck- und 
Vakuumbremsen für Eisenbahn- und 
Straßenbahnwagen, mechanisch be- 
wegte Hebe- und Heißwerkzeuge und 
Pumpen, Beförderungsbänder, Beförde- 
rungsschrauben und Beförderungs- 
schnecken, ferner Diffusionsbatterien, 
Filterpressen, Verdampfanlagen, Kühl- 
schränke, Kühltröge, Kochpfannen, 
Autoklaven [Dampfkochtöpfe], Back- 
und Muffelöfen, Füll- und Abzapf- 
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wenn diese bei der Einfuhr derart 
eingerichtet sind, daß bei dem Gebrauch 
rs:'shnu Hand-, Fuß- oder Ma- 
schinenkraft angewendet werden soll, 
hierunter einbegriffen). 
3:1 
Lfde. 
Nr. 
B ez eichnung der Waren 
d. Gegenstände, wie sie unter den Ru- 
briken I und II dieser Gruppe ge- 
nannt sind, im Gewichte von mehr 
als 150 kg. 
Milchbeförderungskannen, worunter 
ungefärbte, verzinnte oder galvani- 
sierte eiserne Gefäße [bussen] zu ver- 
stehen sind, die mit einem Deckel und 
zwei Henkeln versehen sind, und die ein 
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wenn die unter den Buchstaben a bis 
einschließlich e genannten Waren .in 
zerlegtem Zustand [d. h. in Teilen] 
eingeführt werden, und sie zu mehr 
als 50 v H ihres Gewichts aus so- 
kerfienttensrcn begeht 
Konstruktionseisen, soweit es aus 
einem Einfuhrzoll unterliegenden 
durchbohrten oder auf solche einfache 
Weise bearbeiteten, auch [al dan niet] 
untereinander verbundenem jedoch nicht 
umgeformtem Platten-, Band-, Stab- 
oder Profileisen oder -stahl besteht, 
Einfuhrzoll fällig sein soll. 
Stirnwände und Feuerleitungen 
[-büchsen] für Dampfkessel, Unterteile 
von Websstühlen und Zigarettenma- 
schinen, Unterteile von Dynamos und 
Motoren und andre Teile oder Zu- 
behöre von Dampfkessseln, Kraft- 
maschinen, Geräten und Instrumenten 
aller Art oder von Arbeitsmaschinen, 
wie sie unter dem Buchstaben e oben 
genannt sind, alle diese, wenn die 
Bestimmung dieser Artikel als solche 
bei der Zollbeschau durch Bestellauf- 
träge oder andre Urkunden einwand- 
frei nachgewiesen wird, soweit für 
diese Teile und Zubehöre vorstehend 
eine Regelung nicht getroffen ist und 
es sich nicht um namentlich genannte 
zollpflichtige Gegenstände oder so- 
fz! Ferse. qs!n: 
einem Einfuhrzoll unterliegenden durch- 
bohrten oder auf derartige einfache 
Weise bearbeitetem, auch [al dan niet] 
untereinander verbundenem, jedoch 
nicht umgeformtem Platten-, Band-, 
st. und Profileisen oder -stahl 
esteht. 
Prüfungsvorrichtungen,worunterWerk- 
zeuge und Vorrichtungen zu verstehen 
sind, womit die Tauglichkeit eines 
Fabrikats oder der dafür gebrauchten 
Örundftofe und Hilfsmittel erforscht 
wird. 
Schuhleisten (sogenannte Dreifüße 
nicht hierunter eingeschlossen). 
Durchschußlinien, Eisenstege, Rahmen, 
Setschiffe und andre derartige Hilfs- 
mittel, die in dem Dructkereibetrieb 
gebraucht werden; Formstifte, Kern- 
nägel, Wandstärkenägel, Kernstützen, 
a. 
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