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Nr.
B ez e i chnung der Waren
reglern, Gasdruckmessern und kleinen Rohr-
leitungen, vorausgesett, daß diese Anlagen
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als solche bei der Zollbeschau durch Be-
stellaufträge oder andre Ürkunden ein-
wandfrei nachgewiesen wird; alle diese
uit fy;tahiie von Lampen und Lampen-
ubehören.
ß 42. Achsenlager [Gehäuse] für Radgestelle
von Eisenbahn- und Siraßenbahnwagen
mit den dazugehörenden gleichzeitig ein-
geführten Unterteilen.
43. Metallische Packungen und andre
dergleichen Packungen [für technische Zwecke].
44. Welblad [gebräuchliches Lötmittel]
und andre Lötstoffe. !
45. Geschütze, Geschosse und Patronen
für Geschütze und Teile und Unterteile
von allen diesen, wenn die Bestimmung
dieser Gegenstände als solche bei der Zoll-
beschau durch Bestellaufträge oder andre
Urkunden einwandfrei nachgewiesen wird,
und soweit für diese Teile und Unterteile
vor- oder nachstehend in dieser Gruppe
keine Regelung getroffen ist und sie nicht
namentlich als zollpflichtig erklärt sind;
ferner Kugeln für Handfeuerwaffen.
46. Geräte, Maschinen [werktuigen],
Vorrichtungen und andre Hilfsmittel :
a. Dampfkessel.
h. Dampfmaschinen und Motoren aller
Art (auch Wind-, Wasser- und Feder-
motoren) und andre Kraftmaschinen
‘Maschinen, mit denen die im Be-
triebe benötigte Kraft erzeugt, oder
mit denen die erzeugte Kraft nach
den Werkzeugen, wo diese gebraucht
werden sollen, übergeleitet wird),
Yfervetuigler [Göpel] und dergleichen
egenstände einbegriffen.
Arbeitsmaschinen, worunter in diesem
Zusammenhang Maschinen und Vor-
richtungen zu verstehen sind, mit denen
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zogen werden (Dynamos, landwirt-
schaftliche Maschinen, Luftdruck- und
Vakuumbremsen für Eisenbahn- und
Straßenbahnwagen, mechanisch be-
wegte Hebe- und Heißwerkzeuge und
Pumpen, Beförderungsbänder, Beförde-
rungsschrauben und Beförderungs-
schnecken, ferner Diffusionsbatterien,
Filterpressen, Verdampfanlagen, Kühl-
schränke, Kühltröge, Kochpfannen,
Autoklaven [Dampfkochtöpfe], Back-
und Muffelöfen, Füll- und Abzapf-
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wenn diese bei der Einfuhr derart
eingerichtet sind, daß bei dem Gebrauch
rs:'shnu Hand-, Fuß- oder Ma-
schinenkraft angewendet werden soll,
hierunter einbegriffen).
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Lfde.
Nr.
B ez eichnung der Waren
d. Gegenstände, wie sie unter den Ru-
briken I und II dieser Gruppe ge-
nannt sind, im Gewichte von mehr
als 150 kg.
Milchbeförderungskannen, worunter
ungefärbte, verzinnte oder galvani-
sierte eiserne Gefäße [bussen] zu ver-
stehen sind, die mit einem Deckel und
zwei Henkeln versehen sind, und die ein
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wenn die unter den Buchstaben a bis
einschließlich e genannten Waren .in
zerlegtem Zustand [d. h. in Teilen]
eingeführt werden, und sie zu mehr
als 50 v H ihres Gewichts aus so-
kerfienttensrcn begeht
Konstruktionseisen, soweit es aus
einem Einfuhrzoll unterliegenden
durchbohrten oder auf solche einfache
Weise bearbeiteten, auch [al dan niet]
untereinander verbundenem jedoch nicht
umgeformtem Platten-, Band-, Stab-
oder Profileisen oder -stahl besteht,
Einfuhrzoll fällig sein soll.
Stirnwände und Feuerleitungen
[-büchsen] für Dampfkessel, Unterteile
von Websstühlen und Zigarettenma-
schinen, Unterteile von Dynamos und
Motoren und andre Teile oder Zu-
behöre von Dampfkessseln, Kraft-
maschinen, Geräten und Instrumenten
aller Art oder von Arbeitsmaschinen,
wie sie unter dem Buchstaben e oben
genannt sind, alle diese, wenn die
Bestimmung dieser Artikel als solche
bei der Zollbeschau durch Bestellauf-
träge oder andre Urkunden einwand-
frei nachgewiesen wird, soweit für
diese Teile und Zubehöre vorstehend
eine Regelung nicht getroffen ist und
es sich nicht um namentlich genannte
zollpflichtige Gegenstände oder so-
fz! Ferse. qs!n:
einem Einfuhrzoll unterliegenden durch-
bohrten oder auf derartige einfache
Weise bearbeitetem, auch [al dan niet]
untereinander verbundenem, jedoch
nicht umgeformtem Platten-, Band-,
st. und Profileisen oder -stahl
esteht.
Prüfungsvorrichtungen,worunterWerk-
zeuge und Vorrichtungen zu verstehen
sind, womit die Tauglichkeit eines
Fabrikats oder der dafür gebrauchten
Örundftofe und Hilfsmittel erforscht
wird.
Schuhleisten (sogenannte Dreifüße
nicht hierunter eingeschlossen).
Durchschußlinien, Eisenstege, Rahmen,
Setschiffe und andre derartige Hilfs-
mittel, die in dem Dructkereibetrieb
gebraucht werden; Formstifte, Kern-
nägel, Wandstärkenägel, Kernstützen,
a.
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