Full text: Das Recht der deutschen Sozialversicherung nach dem neuesten Stande der Gesetzgebung

E. M. D 
sind. Bleibt noch ein freier Betrag, so gehen Eltern den g 593, 8 930, 
Großeltern vor. § 1065 
Da die Renten aus der Zeit vor der Währungs- Art. 141 ff. 
stabilisierung bei Anrechnung ihres Papiermarkbetrages des Gesetzes 
gleich Null wären, so hat die neueste Gesetgebung eine vom 14. Juli 
umfassende Aufwertung aller älteren Renten (aus Un- .0 
fällen von dem 1. Juli 1925) vorgenommen. Dafür 
gelten die gleichen Bestimmungen, die oben für Verletzten- 
renten dargestellt worden sind (vgl. S. 84 ff.). Würde also 
sich der Unfall 1913 ereignet haben und der Jahresarbeits- 
verdienst des Ehemannes im Jahre vor dem Unfall hätte 
1200 Mark betragen, so würde die Witwe mit zwei Kin- 
dern unter 15 erhalten 1200 > 60 Prozent ~ 720 Mark 
Jahresrente. 
3. Veränderung der Verhältnisse, Kapi- 
talabfindung, Ruhen der Rente, Aus- 
zahlung der Rente, Verjährung, Kr antken- 
ordnung. 
a) Die für die Rentenfestsekung maßgebenden Ver- § 608, § 930, 
hältnisse können eine Veränderung erfahren, eine Ver- $ 1065 
schlechterung oder eine Verbesserung; ist die Veränderung 
eine wesentliche, dann kann auch eine Rentenänderung 
(Entziehung, Herabseßzung, Erhöhung) eintreten. Immer- g 609, g 980, 
hin soll diese Aenderung, um den Verletzten nicht zu be- § 1065 
unruhigen, namentlich nach Eintritt eines gewissen Gleich- 
gewichtszustandes im Befinden, nicht beliebig häufig vor- 
genommen werden. Nach Ablauf von zwei Jahren seit 
dem Unfall oder nach rechtskräftiger Festsezung einer so- 
genannten Dauerrente darf die Neufestsekung nur in 
Zwischenräumen von ein zu ein Jahr vorgenommen 
werden. Auch soll die Wirkung einer Rentenminderung g 610, g 930, 
nicht sofort eintreten; der Bescheid, der die Rente herab- s 1065 
sett oder entzieht, wird erst mit Ablauf des auf die Zu- 
stellung folgenden Monats wirksam; andererseits kann g 611, 8930, 
aber auch Erhöhung oder Wiedergewährung der Rente ÿ 1060 
nur für die Zeit nach Anmeldung des Anspruchs verlangt 
werden. Witwenrente kann aber für drei Monate von 
der Anmeldung zurück verlangt werden. 
b) Da prozentual niedrige Renten für den Lebens- g 616, 617 
unterhalt von geringfügiger Bedeutung sind, unter Um- §930, 8 1069 
ständen aber eine einmalige größere Summe zur Grün-
	        
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