Full text: Die Preußische Gewerbesteuer

Einleitung. 
A. Die Novelle. 
Das Gesetz über die Regelung der Gewerbesteuer für die 
Rechnungsjahre 1925 und 1926 vom 28. März 1926 - im 
folgenden kurz Novelle genannt ~ bringt nur eine, wenn auch 
abschließende, Übergangsregelung für diese beiden Jahre. Die 
Gründe, aus denen man, entgegen der ursprünglichen Ab- 
sicht, von einer endgültigen Regelung der Gewerbesteuer ah- 
gesehen hat, waren einmal mehr politischer Art: Angesichts 
der ungünstigen, ja zum Teil geradezu krisenhaften wirt- 
schaftlichen Verhältnisse und der prekären Lage von Wirt- 
schaft sowohl wie von Gemeinden war in den mehrmonat- 
lichen Verhandlungen zwischen den amtlichen Berufsvertre- 
tungen der Virtschaft (Industrie- und Handelskammern, 
Handwerkskammern) und den kommunalen Spitzen. 
verbänden eine Einigung über eine Reihe von grundlegen- 
den Fragen nicht zu erzielen. Auch im Landtage wäre danach 
ein Aufeinanderprallen der Gegensäte und bestenfalls ein 
unbefriedigendes und überstürztes Kompromiß zu erwarten 
gewesen. Die Hinausschiebung der endgültigen Regelung 
war aber auch sachlich darin begründet, daß angesichts der 
unsicheren wirtschaftlichen Verhältnisse und mangels einer 
ordnungsmäßigen Veranlagung des Einkommens und einer 
zeitgemäßen Bewertung des Kapitals alle Unterlagen für die 
Höhe der Erträge und der Kapitalien fehlten, so daß die 
Steuersätze und die Zuschlagsrelationen für die verschiedenen 
Bemessungsgrundlagen doch nur gefühlsmäßig und kaum zu- 
treffend hätten neu festgesettt werden können. Dazu kam noch 
als weitere Unbekannte die Frage, ob und in welcher Form 
das künftige mit Wirkung vom 1. April 1927 zu schaffende 
Finanzausgleichsgesez den Gemeinden das Zuschlagsrecht zur 
Hog- Arens, Preußische Gewerbesteuer. 3. Aufl.
	        
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