Full text : Die Preußische Gewerbesteuer

VIII. Heranziehung u. Erhebung durch die Gemeinden. § 41. 129
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koppelung im Interesse der Industriegemeinden, die he § tree S ess
summensteuer angewiesen sind, gelockert. Die Zulassun tio ;:
weichungen über das Doppelte, aber nicht über das Dreif y ;
het! §le heteigten. tte dus Erlaß vom 10. April 1924 u
lsgerer Irctinz (für k. . U U LA... Y rie qut<wesorver
für die Sladtgemeinden die Oberpräsidenten) delegiert h trehventen.
erwies sich angesichts der Überhäufung und Überlastung der M§ sgg!ion
mit Anträgen auf Ausnahmezulassungen als nicht ausrei Uusterten
Wurde deshalb durch Erlaß vom 26. Februar 1926 (MBI hes. §ie
S. 407) auch auf Fälle von Abweichungen über das Dreifach hit Y:
ausgedehnt, dafür wurden aber gewisse Voraussetungen, die 9: hUtz!?
rung gegen überspannung der Hilfssteuern bedeuten, ein esch s “its
vor allem die Bedingung, daß zunächst vor router cu ss le
Hilfssteuern die Ertragssteuer entsprechend stark ausgeschöpft fu . hzr
Der nunmehr maßgebende Erlaß vom 25. Februar 1926 Freu: muß.
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die Eetzsgstteute tt mindestens 400 v. H. Zuschlägen belastet ist. tes
darf eine härtere t Fettegheter wiuau . L: pete  zfsttger belaltet ift:
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denen auch die anderen Steuerpflichtigen zu fü | schwiertgen Etzhättay Bit
notwendig ist. In besonders zweifelhaften Ly: HER hoben. zu gl rkeuc
brauch zu machen sein, sich durch Anhörung der UFC u r gu Ver “sss
lungen an Ort und Stelle von dieser Notwendigkeit zu überze ; hét
Ebenso müsssen wir entscheidenden Wert darauf f n. h;zsen:cs Vorlage an
uns gemäß Ziff. 3. auch wirklich nur in den aller *. en F § t
Gz v VU)  6r  CUURU NCT:
Zu Abj. 3.
unte Hewerhehettirbe oder Gewerbearten dürfen nicht freigel
 *r rz G auh uit lotht. ya te HFewelnve ett gemeinnützig
Hog- Arens, Preußische Gewerbesteuer. 3. s . kehre!
            
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