Full text : Währung und Handel

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hältnissen  durcli  2(),(XW>  Ctr.  Gold  befriedigt  werde.  Fällt  nun
der  (ioldwertli  um  5  Percent,  so  wird  England  unter  sonst
gleiehbleibenden  VeTliältnissen  lOOD  Ctr.  neuen  Goldes  zur
Sättigung  seines  Circnlationsbedürfnisses  einfüliren,  und  fíir
diese  Goldquantität  beispielsweise  1  Million  Ctr.  Banmwollwaaren
  abgeben  müssen.  Es  wird  also,  da  nunmehr  die
21.(KK)  Ctr.  Gold  nicht  mehr  werth  sind  und  ihren  Zweck
nicht  besser  befriedigen  als  die  früheren  20.(X)0,  die  Million
(vtr.  Banmwollwaaren  rein  verloren  haben.  Wäre  dagegen  umgekehrt ­
  der  Goldwerth  um  5  Percent  gestiegen,  so  hätte
Kngland  1ÍKX)  Ctr.  Gold  aus  seinem  Circnlationsbedürfnisse  abgeben ­
  können,  dafür  beispielsweise  20  Millionen  Ctr.  an  verschiedenen ­
  Körnerfrüchten  eingehandelt,  und  da  es  dem  Wesen
nach  an  Gold  nicht  ärmer  würde  als  zuvor,  diese  20  Millionen
Ctr.  rein  gewonnen.  Im  ersteren  Falle  wäre  der  Verlust  auf
Kosten  aller  Geldbesitzer  und  Gläubiger  in  England  gegangen
und  die  Schuldner  hätten  nichts  verloren,  aber  im  grossen
Ganzen  auch  nichts  gewonnen;  die  einzigen  Gewinnenden  in
einem  solchen  Falle  wären  jene  Länder,  die  das  England  fehlende ­
  Metall  abzugeben  vermöchten.  Im  anderen  Falle  würden
die  Gläubiger  und  die  Geldbesitzer  gewinnen,  die  Schuldner
aber  in  Wahrheit  nichts  vei’lieren,  da  der  Gewinn  diesmal  auf
Kosten  jener  Länder  ginge,  die  das  in  England  überschüssige
]\retall  kaufen  müssten.  Zu  bemerken  ist  dabei,  dass  wenn
hier  Schuldner  und  (Bäubiger  einander  gegenübergestellt
werden,  unter  den  ersteren  jene  Personen  zu  verstehen  sind,
die  eine  Geldsumme  entliehen,  aber  noch  nicht  verwendet
haben.  In  dem  Falle,  wo  diese  Verwendung  'ijereits  vor  erfolgter ­
  Preisverändernng  des  Zablmittels  vor  sich  gegangen  ist,
werden  allerdings^  die  Schuldner  aus  einem  Sinken  des  Geldwerthes
  Vortheil  ziehen,  aus  einem  Steigen  des  Geldwerthes
Verluste  erleiden,  da  sie  im  ersteren  Falle  für  die  noch  wohlfeil ­
  gekaufte  Waarc  einen  höheren  Erlös  erlangen  und  doch
nur  dieselbe  Summe  an  ihre  Gläubiger  entrichten  müssen,  zu
der  sie  verpflichtet  gewesen  wären,  auch  wenn  die  Preisverbältnisse
  sich  nicht  verändert  hätten;  und  im  zweiten  Falle
werden  sie  wegen  der  inzwischen  gesunkenen  Preise  geringeren
Erlös  erzielen  und  doch  den  unveränderten  Schuldbetrag  entrichten ­
  müssen.  Aber  wenn  dies  geschieht,  compensirt  sich
            
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