Metadata: Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

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Nr. 27858 
Bei Würdigung all dieser Zahlen ist zu berück— 
ichtigen, daß es sich wohl nicht immer um die Preise 
ür die gleiche Brotart handelt, die gegenübergestellt 
ind, ferner daß der Anteil des Getreidepreises an 
dem Brotpreis in den einzelnen Ländern sehr ver— 
chieden ist, und daß die Umrechnung auf der Basis 
des Dollarkurses dem verschiedenartigen Einfluß 
der Geldentwertung in den einzelnen Ländern nicht 
sechnung trägt. Die dem Statistischen Jahrbuch 
924/1925 entnommenen Vergleichszahlen können 
edenfalls nicht als Beleg dafür angeführt werden, 
daß das Monovol in der Schweiz das Brot ver— 
euere. 
Der von der eidgenössischen Getreideverwaltung 
durchgeführte örtliche Ausgleich durch Abgabe des 
Betreides zum gleichen Preis frei jeder schweizeri— 
chen Bahnstation hat nach obigen Zahlen nicht zu 
einer völligen Ausgleichung örktlicher Preisunter— 
schiede im Brotpreis geführt. Auch wenn man die 
Verschiedenheit der weiteren preisbildenden Fak— 
oren, wie Miete für Betriebsräume und Läden, 
Arbeitslöhne, Feuerungsmaterial, Krafterzeugung, 
die örtlich verschiedenen Anforderungen an die Qua— 
lität des Erzeugnisses usw. in Rechnung setzt, so sind 
zrtliche Preisunterschiede bis zu 80 v. H. bei gleichen 
Hetreidepreisen immerhin beachtlich. Klagen aus 
Konsumentenkreisen, wie sie in Ländern mit freier 
Getreidewirtschaft häufig sind, daß der Brotpreis 
die Erhöhung des Getreidepreises sofort in voller 
höhe mitmache, während er der Senkung des Ge— 
reidepreises mit Schwerfälligkeit zu folgen geneigt 
ei, kommen auch in der Schweiz vor.“) 
8. Getreidemonopol und Getreidehandel 
Die Getreideverwaltung, behaupten die Verteidiger 
des Monopols, sei genau betrachtet nichts anderes 
als eine gutgeleitete Zentraleinkaufsstelle. Es sei 
einleuchtend, daß ein einziger Käufer am Markte 
»orteilhafter vorgehe als 50 bis 100 Einzelkäufer. 
Die Getreideverwaltung verkehre mit den Welt— 
handelsfirmen. Diese hätten meist in der Schweiz 
dommissare, welche die Angebote der Firmen der 
Betreideverwaltung übermitteln. Es sei nicht aus— 
geschlossen, daß später, wenn das Monopol gesetzlich 
herankert sei, die Monopolverwaltung eigene Kom— 
missare in überseeischen Getreidegebieten einsetzen 
fönne und damit in die Lage komme, noch billiger 
»inzukaufen. Der inländische Getreidehandel finde 
nuf dem Gebiet des Futtergetreidehandels noch ein 
ausreichendes Betätigungsfeld. 
Der Getreidehandel macht demgegenüber folgendes 
geltend: 
Es sei absolut nicht selbstverständlich, daß die 
Zusammenfassung einer größeren Nachfrage in einer 
zand zu einer günstigeren Befriedigung am Markt 
ühre, als die Deckung des Bedarfs durch viele 
xinzelkäufer. Nach den Gesetzen des Marktes habe 
eine starke Nachfrage immer mit höheren Preisen 
u rechnen als eine kleine Nachfrage, die nur kleine 
Mengen aus dem Markt nehme. Es sei auch nicht 
totwendig, daß die Deckung eines Bedarfs in ganzen 
Schiffsladungen immer mit niedereren Preisen ab— 
18) S. Haas. „Ein dauerndes Brotmonopol“ in „Der 
Bund“ Nr. 156 vom 14. April 1926
	        
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