Kap. I. Die Wirtschaft im allgemeinen.
kann man die Materialien, die bei ihrer Verwendung in ein anderes
Gut aufgehen, als eine besondere Gruppe der Verbrauchsgüter von den
übrigen scheiden. Die übrigen Verbrauchsgüter würde man dann in
speziellerem Sinne als Verbrauchsgüter bezeichnen können. Ihre Ma-
terie geht durch.ihre Verwendung natürlich nicht in physischem Sinne,
wohl aber für wirtschaftliche Zwecke ganz oder wenigstens zum Teil
verloren. Als Beispiel solcher Verbrauchsgüter können unsere Speisen
und Getränke sowie auch Dampfkohle, Maschinenöl usw. dienen.
Der Unterschied zwischen Verbrauchsgütern und dauerhaften
Gütern liegt nach dem Gesagten wesentlich in der Art der Verwendung,
meistens auch, obwohl nicht notwendig, in der physischen Natur der
Güter selbst.
Dienste werden teils von Personen, teils von dauerhaften Gütern
geliefert, sind also teils persönliche Leistungen, teils Nutzungen
dauerhafter Güter.
Unter den persönlichen Leistungen steht die Arbeit in erster Linie.
Es gibt aber daneben, wie wir im zweiten Buche sehen werden, noch
andere Arten persönlicher Leistungen, welche für die Wirtschaft Be-
deutung haben, nämlich die Spartätigkeit, in gewissem Sinne auch die
Unternehmertätigkeit. Die Arbeit‘ wird herkömmlich in geistige und
körperliche Arbeit geteilt. Diese Klassifizierung hat aber keine größere
wirtschaftliche Bedeutung, und es ist unmöglich, die Grenze zwischen
den beiden Kategorien auch nur einigermaßen scharf zu ziehen. Gewiß
ist der Unterschied zwischen der Arbeit des wissenschaftlichen Denkers
und der des Makadamklopfers sehr groß. Aber jede „körperliche‘‘
Tätigkeit erfordert ein gewisses Maß von geistiger Arbeit. Bei gewissen
„körperlichen‘ Arbeiten ist die geistige Leistung ziemlich hoher Quali-
tät, z. B. beim Überwachen komplizierter Maschinen, bei dem Setzen
wissenschaftlicher Arbeiten, besonders in fremder Schrift, usw. Ge-
wisse Arten von Bureauarbeit stellen wieder sehr kleine Ansprüche auf
geistige Tätigkeit.
Da, wie oben ($ 1) ausgeführt, der Akt der Bedürfnisbefriedigung
selbst nicht als eine wirtschaftliche Tätigkeit zu betrachten ist, müssen
wir von den hier in Frage stehenden „persönlichen Leistungen“‘‘ alle
solche Tätigkeiten ausscheiden, die unmittelbar und notwendig zur
eigenen Bedürfnisbefriedigung gehören. Wenn wir diese Grenzlinie
möglichst scharf ziehen wollen, können wir alle der Bedürfnisbefrie-
digung dienenden Leistungen, welche unter den herrschenden Sitten
von anderen Personen ausgeführt werden können, als Dienste im wirt-
schaftlichen Sinne bezeichnen, wobei es gleichgültig bleibt, ob sie tat-
sächlich vom Subjekte selbst oder von anderen Personen ausgeführt
werden. Das Haarschneiden ist nach dieser Definition als eine wirt-
schaftliche Tätigkeit zu betrachten, auch wenn jemand sein Haar selbst
schneidet. Das Essen dagegen ist, soweit eine gesunde erwachsene
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