Object: Der Weg der Reparation

auch die Reste der Londoner Sanktionen von 1921 beseitigt werden: 
Frankreich stellte die Räumung von Düsseldorf, Duisburg und 
Ruhrort gleichzeitig mit der Räumung des Ruhrgebiets in Aussicht, 
Während der Konferenz wurden in besonderen Verhandlungen 
zwei Materien geregelt, die ebenfalls zum Dawesplan gehörten. 
Alliierte und deutsche Sachverständige einigten sich über ein 
Protokoll, welches die Zahlungen aus dem Reichshaushalt und 
die Befugnisse des Kommissars für die verpfändeten Reichsein- 
nahmen im einzelnen bestimmte, Ferner wurde am 9, August 
zwischen der Reparationskommission und der deutschen Regierung 
ein Abkommen gezeichnet, in welchem beide Teile sich ver- 
pflichteten, die zur Ausführung des Dawesplans nötigen Maß- 
nahmen zu treffen, 
Am 16. August 1924 war die Londoner Konferenz beendet. 
Das Schlußprotokoll stellte die Annahme des Dawesplanes durch 
alle beteiligten Regierungen und durch die Reparationskommission 
fest. Die formelle Unterzeichnung der verschiedenen Abkommen 
sollte am 30. August in London stattfinden, Bis dahin mußten die 
von den Organisationskomitees entworfenen und von der Repa- 
rationskommission inzwischen gebilligten Gesetze über die Reichs- 
bank, die Reichsbahn-Gesellschaft und die Industrie-Obligationen 
vom Deutschen Reichstag angenommen sein, 
Für das Inkrafttreten des Dawesplanes war in der Konferenz 
ein genauer Plan vereinbart, Zunächst hatte die Reparations- 
kommission zu konstatieren, daß die deutschen Gesetze für die 
Durchführung des Planes verkündet seien, und daß der Agent 
für Reparationszahlungen seine Tätigkeit aufgenommen habe, 
Diese Feststellung geschah am 1. September 1924, Das Amt des 
Agenten übernahm für die Uebergangszeit Owen D. Young, An 
seine Stelle trat am 31. Oktober als ständiger Generalagent 
S, Parker Gilbert. 
Binnen fünf Wochen nach der ersten Feststellung mußte die 
Reparationskommission weiter erklären, daß die volle Organisation 
für den Plan eingerichtet, daß die Reichsbank und die Reichs- 
bahn-Gesellschaft konstituiert, daß die Zertifikate für die Eisen- 
bahn- und die Industriebonds an die Treuhänder übergeben, und 
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