Kap. XX. Die handelspolitischen Systeme.
$ 86. Die Last des Zollschutzes,
In der Diskussion über Zollfragen stößt man immer wieder auf die
Frage, wer eigentlich die Last des Zollschutzes zu tragen hat. In letzter
Linie ist diese Frage natürlich nur eine Seite vom Problem der Wirkung
des Zollschutzes auf die Preisbildung in ihrem Ganzen, und dieses
Problem ist wiederum nur ein Teil des allgemeinen Problems, welchen
Einfluß der internationale Handel auf die Preisbildung ausübt. Zu-
nächst gilt es aber einige ganz elementare Fragen in Bezug auf die
Last des Zollschutzes aufzuklären.
Ein Zollschutz muß natürlich im allgemeinen die Preisbildung sowohl
im Auslande wie im Inlande beeinflussen. Der Einfachheit halber
wollen wir aber zuerst annehmen, daß der Zollschutz keinen Einfluß
auf die ausländischen Preise hat. Diese Voraussetzung ist gewöhnlich
praktisch erfüllt, wenn ein einzelnes Land, und erst recht ein kleines
Land, einen Zoll auf einen Weltartikel legt.
Betrachten wir denn zuerst den Fall, wo das betreffende Land einen
einheitlichen Markt darstellt, so daß auf einer Ware nur ein inländischer
Produktionspreis und ein Preis der konkurrierenden Auslandsware be-
stehen. Wenn nun der Inlandspreis den Auslandspreis mit einem gewissen
Betrag übersteigt, und wenn das Land die betreffende Ware mit einem
Zoll belegt, so ist es offenbar, daß dieser Zoll keinen Schutz für die
inländische Produktion gewähren kann, so lange er hinter dem genannten
Betrag zurückbleibt. Eine inländische Produktion kann dann nicht
zustandekommen, und der Zoll hat nur’ die Bedeutung, daß die in-
ländischen. Konsumenten mit einer besonderen Abgabe zur Staats-
kasse belastet werden. Übersteigt dagegen der Zoll den Unterschied
zwischen Inlands- und Auslandspreis, so wirkt er rein prohibitiv: keine
Einfuhr vom Auslande ist länger möglich, sondern der ganze Bedarf
wird von der inländischen Produktion versorgt. Wenn schließlich der
Zoll den Unterschied zwischen Inlands- und Auslandspreis genau aus-
gleicht, so kann die inländische Produktion eben mit der ausländischen
Zufuhr konkurrieren. Dies ist aber eine labile Gleichgewichtslage, die
in einem wirklich einheitlichen Markt nicht bestehen kann. Wir kommen
also zu dem Ergebnis, daß der Zoll entweder gar keine Schutzwirkung
hat, oder auch rein prohibitiv wirkt.
In Wirklichkeit ist aber der Markt eines Landes niemals ganz
einheitlich. Der Preis, zu welchem eine im Inlande produzierte Ware ver-
kauft werden kann, wechselt vom Platz zu Platz. Nehmen wir der Ein-
fachheit halber an, daß dennoch der Preis der Auslandsware überall
derselbe ist, so folgt, daß man einen Zollschutz wählen kann, welcher
den Preis der Auslandsware auf ein Niveau erhöht, der teilweise über
und teilweise unter dem Inlandspreise liegt. In diesem Falle besteht
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