Full text: Theoretische Sozialökonomie

Kap. XX. Die handelspolitischen Systeme. 
$ 86. Die Last des Zollschutzes, 
In der Diskussion über Zollfragen stößt man immer wieder auf die 
Frage, wer eigentlich die Last des Zollschutzes zu tragen hat. In letzter 
Linie ist diese Frage natürlich nur eine Seite vom Problem der Wirkung 
des Zollschutzes auf die Preisbildung in ihrem Ganzen, und dieses 
Problem ist wiederum nur ein Teil des allgemeinen Problems, welchen 
Einfluß der internationale Handel auf die Preisbildung ausübt. Zu- 
nächst gilt es aber einige ganz elementare Fragen in Bezug auf die 
Last des Zollschutzes aufzuklären. 
Ein Zollschutz muß natürlich im allgemeinen die Preisbildung sowohl 
im Auslande wie im Inlande beeinflussen. Der Einfachheit halber 
wollen wir aber zuerst annehmen, daß der Zollschutz keinen Einfluß 
auf die ausländischen Preise hat. Diese Voraussetzung ist gewöhnlich 
praktisch erfüllt, wenn ein einzelnes Land, und erst recht ein kleines 
Land, einen Zoll auf einen Weltartikel legt. 
Betrachten wir denn zuerst den Fall, wo das betreffende Land einen 
einheitlichen Markt darstellt, so daß auf einer Ware nur ein inländischer 
Produktionspreis und ein Preis der konkurrierenden Auslandsware be- 
stehen. Wenn nun der Inlandspreis den Auslandspreis mit einem gewissen 
Betrag übersteigt, und wenn das Land die betreffende Ware mit einem 
Zoll belegt, so ist es offenbar, daß dieser Zoll keinen Schutz für die 
inländische Produktion gewähren kann, so lange er hinter dem genannten 
Betrag zurückbleibt. Eine inländische Produktion kann dann nicht 
zustandekommen, und der Zoll hat nur’ die Bedeutung, daß die in- 
ländischen. Konsumenten mit einer besonderen Abgabe zur Staats- 
kasse belastet werden. Übersteigt dagegen der Zoll den Unterschied 
zwischen Inlands- und Auslandspreis, so wirkt er rein prohibitiv: keine 
Einfuhr vom Auslande ist länger möglich, sondern der ganze Bedarf 
wird von der inländischen Produktion versorgt. Wenn schließlich der 
Zoll den Unterschied zwischen Inlands- und Auslandspreis genau aus- 
gleicht, so kann die inländische Produktion eben mit der ausländischen 
Zufuhr konkurrieren. Dies ist aber eine labile Gleichgewichtslage, die 
in einem wirklich einheitlichen Markt nicht bestehen kann. Wir kommen 
also zu dem Ergebnis, daß der Zoll entweder gar keine Schutzwirkung 
hat, oder auch rein prohibitiv wirkt. 
In Wirklichkeit ist aber der Markt eines Landes niemals ganz 
einheitlich. Der Preis, zu welchem eine im Inlande produzierte Ware ver- 
kauft werden kann, wechselt vom Platz zu Platz. Nehmen wir der Ein- 
fachheit halber an, daß dennoch der Preis der Auslandsware überall 
derselbe ist, so folgt, daß man einen Zollschutz wählen kann, welcher 
den Preis der Auslandsware auf ein Niveau erhöht, der teilweise über 
und teilweise unter dem Inlandspreise liegt. In diesem Falle besteht 
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