Full text: Theoretische Sozialökonomie

$ 87. Der Zollschutz als Sozialpolitik. O3 
In nahem Zusammenhange mit diesem Falle steht die Frage der, 
Arbeitslosigkeit. Hält man streng an das Prinzip des Nicht-Eingreifens 
des Staates fest, so wird man bei eintretender Arbeitslosigkeit einfach 
abwarten, bis der ökonomische Druck die nötige Überführung von 
Arbeitskraft in andere Berufe und nach anderen Plätzen, oder die sonst 
nötige Umstellung des Wirtschaftslebens bewirkt hat. Findet man eine 
solche Politik zu hart und beachtet man besonders, daß weite Kreise 
von Arbeitern in der Übergangsperiode in ihrer Lebenshaltung so stark 
herabgedrückt werden und die Gewohnheit an regelmäßiger Arbeit in 
dem Maße verlieren können, daß sie für die Zukunft mehr oder weniger‘ 
untauglich werden, und will man dieser großen sozialen Schädlichkeit. 
vorbeugen, so ist man gezwungen, den Arbeitslosen in irgendeiner Form 
zu Hilfe zu kommen. Es ist dann eine Zweckmäßigkeitsfrage, ob man 
die Arbeiter in ihren bisherigen Stellungen mit Hilfe eines Zollschutzes 
beibehalten, oder ihnen Nothilfsarbeiten irgendeiner Art darbieten soll. 
In beiden Fällen läuft man die Gefahr, daß die Milderung des Druckes 
ie nötige Überführung von Arbeitskraft und Anpassung des Wirtschafts- 
lebens verlangsamt und also eine wirkliche Gesundung verzögert. In 
beiden Fällen muß man dieser Gefahr möglichst vorzubeugen suchen 
und hat dabei verschiedene Schwierigkeiten zu überwinden. Die ver- 
schiedenen Methoden zur.Unterstützung von Arbeitslosen haben alle; 
ihre Nachteile, und es ist offenbar unberechtigt, den Zollschutz von 
vornherein zu verurteilen, wenn man kritiklos bereit ist, jede andere 
Maßnahme zur Hilfe der Arbeitslosen zu befürworten. | 
Die vorherrschende dogmatische Stellungnahme zu handelspoli- 
tischen Fragen führt, wie wir aus der täglichen Erfahrung sehen können, 
zu solchen offenbaren Widersprüchen, daß Arbeiter, die als Freihändler: 
elten wollen und überhaupt jeden Zollschutz ohne weiteres verwerfen, 
es dennoch ganz selbstverständlich finden, daß das eigene Land die, 
inwanderung fremder Arbeitskraft, die den betreffenden Arbeitern 
eine Konkurrenz bereiten könnte, verhindern soll. Während man also 
uf dem Gebiete der Handelspolitik im engeren Sinne an einer strengen 
reihandelsdogmatik festhält, stellt man sich mit Bezug auf die 
freie Bewegung der Arbeitskraft selbst auf einen rein prohibitiven 
Standpunkt und weicht sogar in der Verteidigung dieses Standpunktes 
nicht vor den gröbsten Gewalttaten zurück. Natürlich können andere 
Is rein wirtschaftliche Gesichtspunkte bei der Beurteilung dieser m 
in Betracht kommen. Aus rassenpolitischen oder sozialen Gründen kann 
es wünschenswert sein, die Einwanderung gewisser fremder Arbeits- 
räfte zu verhindern. Das wirtschaftliche Motiv, durch Verhinderung 
der Einwanderung einen Schutz gegen unangenehme Konkurrenz zu 
chaffen, läßt sich aber schwer mit dem freihändlerischen Stand unkt 
vereinen, daß man das fertige Produkt der Arbeit von auf her cin“ 
ühren soll, sobald es in dieser Weise billiger zu haben: ist. Das Bestreben 
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