$ 87. Der Zollschutz als Sozialpolitik. O3
In nahem Zusammenhange mit diesem Falle steht die Frage der,
Arbeitslosigkeit. Hält man streng an das Prinzip des Nicht-Eingreifens
des Staates fest, so wird man bei eintretender Arbeitslosigkeit einfach
abwarten, bis der ökonomische Druck die nötige Überführung von
Arbeitskraft in andere Berufe und nach anderen Plätzen, oder die sonst
nötige Umstellung des Wirtschaftslebens bewirkt hat. Findet man eine
solche Politik zu hart und beachtet man besonders, daß weite Kreise
von Arbeitern in der Übergangsperiode in ihrer Lebenshaltung so stark
herabgedrückt werden und die Gewohnheit an regelmäßiger Arbeit in
dem Maße verlieren können, daß sie für die Zukunft mehr oder weniger‘
untauglich werden, und will man dieser großen sozialen Schädlichkeit.
vorbeugen, so ist man gezwungen, den Arbeitslosen in irgendeiner Form
zu Hilfe zu kommen. Es ist dann eine Zweckmäßigkeitsfrage, ob man
die Arbeiter in ihren bisherigen Stellungen mit Hilfe eines Zollschutzes
beibehalten, oder ihnen Nothilfsarbeiten irgendeiner Art darbieten soll.
In beiden Fällen läuft man die Gefahr, daß die Milderung des Druckes
ie nötige Überführung von Arbeitskraft und Anpassung des Wirtschafts-
lebens verlangsamt und also eine wirkliche Gesundung verzögert. In
beiden Fällen muß man dieser Gefahr möglichst vorzubeugen suchen
und hat dabei verschiedene Schwierigkeiten zu überwinden. Die ver-
schiedenen Methoden zur.Unterstützung von Arbeitslosen haben alle;
ihre Nachteile, und es ist offenbar unberechtigt, den Zollschutz von
vornherein zu verurteilen, wenn man kritiklos bereit ist, jede andere
Maßnahme zur Hilfe der Arbeitslosen zu befürworten. |
Die vorherrschende dogmatische Stellungnahme zu handelspoli-
tischen Fragen führt, wie wir aus der täglichen Erfahrung sehen können,
zu solchen offenbaren Widersprüchen, daß Arbeiter, die als Freihändler:
elten wollen und überhaupt jeden Zollschutz ohne weiteres verwerfen,
es dennoch ganz selbstverständlich finden, daß das eigene Land die,
inwanderung fremder Arbeitskraft, die den betreffenden Arbeitern
eine Konkurrenz bereiten könnte, verhindern soll. Während man also
uf dem Gebiete der Handelspolitik im engeren Sinne an einer strengen
reihandelsdogmatik festhält, stellt man sich mit Bezug auf die
freie Bewegung der Arbeitskraft selbst auf einen rein prohibitiven
Standpunkt und weicht sogar in der Verteidigung dieses Standpunktes
nicht vor den gröbsten Gewalttaten zurück. Natürlich können andere
Is rein wirtschaftliche Gesichtspunkte bei der Beurteilung dieser m
in Betracht kommen. Aus rassenpolitischen oder sozialen Gründen kann
es wünschenswert sein, die Einwanderung gewisser fremder Arbeits-
räfte zu verhindern. Das wirtschaftliche Motiv, durch Verhinderung
der Einwanderung einen Schutz gegen unangenehme Konkurrenz zu
chaffen, läßt sich aber schwer mit dem freihändlerischen Stand unkt
vereinen, daß man das fertige Produkt der Arbeit von auf her cin“
ühren soll, sobald es in dieser Weise billiger zu haben: ist. Das Bestreben
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