_- Kap. XX. Die handelspolitischen Systeme.
befördern und damit die Grundlage für eine bestehende Kultur zu
schaffen. Natürlich wird ein solcher Zollschutz die Lebenskosten für
die Arbeiter der Goldgruben erhöhen. Es ist aber wahrscheinlich, daß
diese Kosten in der Form von erhöhten Löhnen auf die Unternehmer
abgewälzt werden. Vielleicht werden sogar die Realeinkommen der
Grubenarbeiter gesteigert. Denn da nunmehr bessere Arbeitsgelegen-
heiten in der Landwirtschaft geboten werden, muß sich eine verschärfte
Knappheit an Arbeitskraft bei den Goldgruben geltend machen. Das
Ergebnis ist, daß die Grubenausbeutung nunmehr einen kleineren Ge-
winn liefert. Dies ist damit ‚gleichbedeutend, daß ein Teil der in der
Natur vorhandenen Goldschätze die Kosten des Zollschutzes zu decken
haben. Natürlich kann eine solche Zollpolitik den Abbau der Gold-
gruben verlangsamen, aber dafür werden die Goldschätze des Landes
länger ausdauern. Es liegt eben in der Natur der hier gedachten Politik,
daß es wünschenswert ist, daß die Goldschätze so lange vorhalten, daß
man während ihres Abbaus Zeit genug hat für die angedeutete wirt-
schaftliche und kulturelle Entwicklung des Landes.. Natürlich würde
in Übereinstimmung mit der Freihandelstheorie der Gewinn oder das
Jahreseinkommen des Landes größer gewesen sein, wenn kein Zollschutz
eingeführt worden wäre. Es ist aber gar nicht sicher, daß dieses Ein-
kommen der Kapitalvermehrung des Landes gedient hätte. Es ist mög-
lich und vielleicht überwiegend wahrscheinlich, daß ein großer Teil der
rentenartigen Einkommen aus den Goldgruben zu Kapitalanlagen in
fremden Ländern gedient hätten. Besonders ist dies der Fall, wenn sich
die Goldgruben in der Hand einer ausländischen Unternehmung, sagen
wir einer großen internationalen Aktiengesellschaft, befinden. Der
Reichtumszuwachs des Landes wäre also nicht durch den Freihandel
befördert. Das Endergebnis einer Freihandelspolitik wäre vielleicht,
daß die Goldgruben ausgeleert wären, und daß das Land nachher ebenso
arm und unentwickelt wie vor der Entdeckung der Goldgruben sein
würde, während das Kapital, das die Unternehmer möglicherweise mit
Hilfe der Goldschätze zusammengespart hätten, im Auslande angelegt
sein würde. Mit Hilfe eines angemessenen Zollschutzes wäre es also in
diesem Falle vollständig möglich, die wirtschaftliche Entwicklung des
Landes zu fördern.
Es dürfte nicht schwierig sein, in der Wirklichkeit Fälle zu finden,
die im wesentlichen diesem konstruierten Beispiel entsprechen. Die
schwedischen Verhältnisse sind in dieser Hinsicht sehr beleuchtend. Die
größten Industrien Schwedens waren nämlich im letzten halben Jahr-
hundert Extraktivindustrien, die von den Holzbeständen der Urwälder
oder von den Eisenerzschätzen des Bodens lebten. Ein Zollschutz für
die Landwirtschaft und für gewisse andere Industrien, sagen wir die
Textilindustrien, kann also die Lage dieser Erwerbszweige und der in
ihnen beschäftigten Arbeiter auf Kosten der genannten Naturschätze
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