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Angesichts der beträchtlichen Zahl von kleinen und
mittleren Betrieben in der Landwirtschaft ~ wo Be-
strebungen zu t einem Jusammenschluß von Betrieben
wie in der Industrie.nicht bestehen ~ muß die Organisation
der Landwirte durch den Ausbau des Vereins- und Ge-
nosssenschaftswesens fortgeseßkt werden, was bereits in
vielen Ländern erprobt ist. Sie wird durch unmittelbare
Beziehungen zwischen den landwirtschaftlichen und den
Verbrauchergenossenschaften in nütlicher Weise ver-
vollständigt werden können.
Die Regierungen haben ein Interesse, die Landwrrtschaft
und die Berufsvereinigungen zu fördern, welche eine
Besserung der Lage der Bevölkerung erstreben. Ins-
besondere würde die Schaffung und die Entwicklung von
Genosssenschaftskredit durch die Hilfe des Staates weit-
gehend erleichtert werden können.
Die Konferenz lenkt die Aufmerksamkeit der Regierungen
auf die Tatsache, daß der hohe Zinsfuß und die schweren
öffentlichen Lasten die Erzeugung hemmen.
3. Andere noch ins Auge zu fassende Maßnahmen
hängen hauptsächlich von der gesetzgeberischen Tätigkeit
ab. Die Konferenz ist insbesondere der Ansicht, daß die
soziale Gesel gebung der Landbevölkerung ebenso wie
den Arbeitern und Angestellten der Industrie zugute
kommen muß, unter dem Vorbehalt, daß sie den
speziellen Anforderungen der Landwirtschaft und den
besonderen Lebens- und Arbeitsverhältnissen der länd-
lichen Bevölkerung angepaßt wird. Sie ist ferner der
Meinung, daß der landwirtschaftliche Unterricht jeder
Art und die berufliche Ausbildung der Landwirte Gegen-
stand der Aufmerksamkeit der Regierungen und der
landwirtschaftlichen Vereinigungen bilden sollten.
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im Wege stehenden Hindernisse zu beseitigen, soweit es
ohne Gefahr für die Lebensinteressen der verschiedenen
Länder und ihrer Erwerbstätigen geschehen kann.
In den Staaten, die einen Jollschut aufrechterhalten,
sollte dieser für die Industrie wie für die Landwirtschaft
auf das für die Erzeugung unentbehrliche Mindestmaß
verringert werden; es sind geeignete Maßnahmen zu
ergreifen, um die Erhaltung eines angemessenen Gleich-
gewichts zwischen Landwirtschaft und Industrie zu sichern
und nicht den einen Wirtschaftszweig zum Nachteil des
anderen zu bevorzugen.
Das System der Einfuhrverbote und Ausfuhrzölle
mit Ausnahme von Abgaben, die im Interesse eines be-
stimmten Wirtschaftszweigs erhoben werden) und die
häufige Änderung der Jolltarife, deren Unwirksamkeit
und Gefährlichkeit langjährige Erfahrung erwiesen hat,
müsssen endgültig aufgegeben werden
5. Der Landwirt muß eine gerechte Entlohnung er-
halten, die nicht auf dem Zufall der Spekulation beruht,
sondern auf einer regelmäßigen Preisgestaltung, die ihm
einen gerechten Nuten gewährt, wie er auch den
anderen Produzenten zugebilligt wird.
6. Da schließlich die in Industrie- und Handelsfragen
befolgte Volitik auf die wirtschaftliche Lage der
Landwirtschaft zurückwirkt und umgekehrt, bittet die
Konferenz den Völkerbund, dafür Sorge zu tragen,
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