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In den Ausgaben für die Luftstreitkräfte sind vielfach Beträge für die zivile Luftfahrt enthalten. Der-
artige Posten waren ebenfalls, soweit möglich, auszusondern und unter »Verkehr« (S. 381 ff.) zu berück-
sichtigen. Bei der ständig wachsenden Bedeutung der zivilen Luftfahrt für den Reiseverkehr und den
Güteraustausch ist ihr militärischer Wert lediglich als ein sekundäres Moment anzusehen.
Die Aussonderung der Ausgaben für die Landesverteidigung, die in den Etats für die Zivilverwaltung
enthalten waren, war nur teilweise möglich, und es muß damit gerechnet werden, daß gewisse Beträge
keine Berücksichtigung gefunden haben.
Vielfach werden Ausgaben insbesondere für militärische Zwecke außerhalb des Etats getätigt, sei es
auf Grund besonderer Kredite, sei es aus bestimmten Fonds oder auf anderem Wege. So wurde die fran-
zösische Heeresreform von 1913 zum Teil durch eine Anleihe von 815 Millionen fr. außerhalb des. Etats
finanziert. Bisweilen erscheinen derartige Ausgaben in Spezialrechnungen, die jedoch nicht immer zu-
gänglich sind. In Frankreich z. B. werden diese Spezialrechnungen erst seit 1921 veröffentlicht, und zwar
als Abrechnungen bereits vollzogener Ausgaben. Die Aufarbeitung konnte derartige außerhalb der Etats
getätigte Ausgaben nicht einbeziehen, da die Ziffern, soweit sie überhaupt im einzelnen bekannt waren,
abgeschlossenen Rechnungsjahren angehören, und auch die notwendige Unterteilung nicht immer ge-
geben war. Soweit möglich, wurden solche Ausgaben bei der textlichen Bearbeitung berücksichtigt.
Der zeitliche Vergleich der Ausgaben für die Landesverteidigung wird durch die nur zum Teil zahlen-
mäßig festzustellenden Umwälzungen infolge des Krieges in hohem Grade erschwert. Der Krieg hat die
Bedeutung der Luftwaffe in den Vordergrund gerückt; ihre Selbständigkeit wurde in Großbritannien
und Italien durch Einrichtung eines besonderen Ministeriums auch äußerlich dokumentiert. Die für die
militärische Luftfahrt im Vorkriegsetat vorgesehenen Ausgaben konnten ausgesondert und den Nach-
kriegsausgaben gegenübergestellt werden. Dagegen ließen sich die mannigfaltigen Wirkungen, die die
Änderung der Grenzen, der Finanzpolitik, der militärischen Grundsätze auf Grund der Kriegserfahrungen
und die neuartige Wehrmachtspolitik überhaupt auf die Gestaltung der Ausgaben hatten, zahlenmäßig
nicht nachweisen.
Auf den Einfluß von Änderungen im Aufbau der Etats wurde bereits oben (S. 18 ff.) hingewiesen.
In dieser Hinsicht bot die grundsätzlich verschiedene Form des britischen Heeresetats vor und nach dem
Kriege besondere Schwierigkeiten.
Ferner wird der zeitliche Vergleich der Vor- und Nachkriegszeit gerade bei den Rüstungsausgaben
durch die Geldentwertung besonders erschwert. Der mangels besserer Unterlagen angewandte Index
gibt insofern für die Inflationsländer kein ganz zutreffendes Bild, als sich die Heeresbesoldung noch weniger
als die sonstige Bezahlung von Staatsdiensten der Geldentwertung voll angepaßt hat. Zur richtigen Be-
urteilung der Rüstungsentwicklung muß deswegen ganz besonders auf die Entwicklung der Mannschafts-
bestände usw. verwiesen werden.
Bei der Gegenüberstellung von nur je einem Etatjahre der Vorkriegs- und Nachkriegszeit ist schließ-
lich die Frage von Bedeutung, inwieweit die herausgegriffene Zeitspanne eine relativ normale oder anormale
Periode repräsentiert. Der Neubau oder Wiederaufbau einer Wehrmacht, in gewissen Zeitabständen
wiederkehrende große Reformen, Umgestaltungen auf Grund neuer Erfindungen können ein vorüber-
gehend starkes Anschwellen der Rüstungsausgaben zur Folge haben. Auch ist es ein wesentlicher Unter-
schied, ob es sich z. B. bei übernormal hohen Ausgaben für die Flotte um die Kosten des Neubaues oder
um die Erhaltung und Ergänzung einer bereits vorhandenen Flotte handelt. Durch Heranziehung der
Ausweise einer größeren Folge von Etatjahren einerseits, durch die Aussonderung der Neubauten und
die Gegenüberstellung der wirklich »außerordentlichen« Ausgaben mit den »laufenden« andrerseits konnten
für die Beantwortung dieser Fragen wenigstens einige Anhaltspunkte gegeben werden.
Gegenüber dem zeitlichen stößt der internationale Vergleich auf derartige Schwierigkeiten, daß
_— wie die Bearbeitung erweisen wird — ein Budgetvergleich der Rüstungsausgaben zwischen verschie-
denen Ländern, namentlich wenn es sich um verschiedene Wehrverfassungen handelt, überhaupt un-
möglich ist.
Zur richtigen Beurteilung der Ausgabeziffern mußte zunächst die Heeresorganisation selbst sowie die
Mannschaftsbestände usw. dargestellt werden. Die diesbezüglichen Ausführungen können keinen An-
spruch auf Vollständigkeit erheben, sondern sollen lediglich die Unterschiede in der Wehrmacht der vier
Länder aufweisen, um Fehlschlüsse aus den Etatziffern zu verhüten. Zur Aufstellung einer vergleichenden
Rüstungsstatistik, die auch die Reserven und Vorräte mitberücksichtigen müßte, reichen die zur
Verfügung stehenden Unterlagen nicht aus,
Selbst wenn durch die Etatbearbeitung die Rüstungsausgaben jedes der vier Vergleichsländer vollständig
und mit gleicher Gliederung erfaßt werden könnten, so daß rein technisch einem Vergleich nichts mehr
im Wege stünde, so würde trotzdem durch die verschiedene Struktur der Wehrverfassungen das Ver-
gleichsbild gestört werden. Ein Vergleich zwischen den Rüstungsausgaben eines Landes mit Soldheer