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Ein in den einzelnen Phasen dieses Verlaufes angestellter Vergleich zeigt jedoch, daß jedes Land seine
Besonderheiten hat. die für die Beantwortung der eingangs gestellten Fragen von Bedeutung sind.
a. Verschiedenheiten in der Vorbereitung.
Schon die Methoden der Vorbereitung der Voranschläge sind in den einzelnen Ländern verschieden.
Als Grundlage für die Schätzung der Ausgaben bei der Aufstellung der Voranschläge dienen in Frank-
reich, Belgien und Italien die endgültigen Ziffern des zur Zeit der Aufstellung letztvollendeten Etatjahres,
in Großbritannien die Bewilligungen des laufenden Jahres in Verbindung mit den Ergebnissen des letzten
Halbiahres und der drei vorhergehenden Jahre’).
In Großbritannien unterliegen die Consolidated Fund Services, die regelmäßig wiederkehrenden und
für einen längeren Zeitraum bewilligten Ausgaben, nicht der jährlichen Bewilligung durch das Parlament.
Es werden daher nur die veränderlichen Ausgaben, die sogenannten Supply Services, jährlich neu ver-
anschlagt,
Während die Ministerien der Landesverteidigung ihre Voranschläge selbständig aufsetzen und dafür
dem Parlamente direkt verantwortlich sind, werden die Ausgaben der Zivildienstbehörden und der so-
genannten Revenue Departments im ständigen Einvernehmen mit dem Schatzamte veranschlagt und
auch von diesem dem Parlamente gegenüber verantwortet. Die eingehende Kontrolle durch das Schatz-
amt unterbindet die Einstellung unnötiger oder zu hoher Ausgaben, indem höhere Ausgaben, als in den
erwähnten Grundlagen für die Etataufstellung vorgesehen sind, der Genehmigung des Schatzamtes bedürfen.
In Frankreich stehen dem Finanzminister keine Machtmittel zur Verfügung, um die von ihm auf
Grund des Berichtes der Contröleurs des Depenses Engagees oder seiner eigenen Prüfung für nötig befundenen
Reduktionen der Ausgabevoranschläge bei seinen Ministerkollegen durchzusetzen, sofern ihm das nicht
auf Grund seines persönlichen Einflusses auf den betreffenden Minister, durch Anrufung des Ministerrates
oder durch Fühlungnahme mit einer der parlamentarischen Budgetkommissionen gelingt?)®). Die Ministerien
werden auch in Erwartung etwaiger Kürzungen durch die Kammer ihre Ausgabeforderungen vielfach
noch mit »Sicherheitszuschlägen« versehen.
In Belgien stellt jeder Chef eines Ministeriums oder selbständigen Verwaltungszweiges das Budget
tür sein Ressort auf, Eine Vorkontrolle*) der Voranschläge erfolgt durch einen ständigen Budgetausschuß,
der unter Ausschaltung des Finanzministers zur Sparsamkeit in den Voranschlägen anzuhalten hat.
In Italien werden die von der Ragioneria Centrale, der Hauptbuchhaltung jedes Ministeriums, auf-
gestellten Ausgabenvoranschläge in der Ragioneria Generale, der Generalbuchhaltung des Finanzministe-
riums, vereinigt und dem Einnahmeetat gegenübergestellt,
Der Zeitraum von dem Beginn der Vorbereitung der Regierungsentwürfe bis zur Vorlage im Parlament
dürfte heute allgemein etwa ein halbes Jahr betragen. Wo eine längere Zeit dafür beansprucht wird,
besteht zweifellos Gelegenheit, im Verlaufe der Aufstellung Korrekturen der Ansätze herbeizuführen,
so daß Unterschiede in der Vorbereitungszeit nicht ins Gewicht fallen dürften. wenn man von Verschie-
bungen des Geldwertes (vgl. unten S. 39 f.) absieht?).
b. Verschiedenheiten in Aufbau und Gliederung der Ausgabeveranschlagung.
(Vgl. hierzu die Tabellen S. 457.)
1. Verschiedenheiten im Aufbau.
Im Aufbau der Regierungsentwürfe für die Staatsausgaben der vier bearbeiteten Länder wird das
Prinzip der Budgeteinheit wohl grundsätzlich angestrebt, aber nirgends voll zur Durchführung gebracht.
Es steht also kein Generalfinanzetat zur Verfügung, aus dem man den gesamten Ausgabebedarf entnehmen
könnte; vielmehr erfolgt die Ausgabeveranschlagung in untereinander mehr oder weniger zusammen-
hängenden Einzelaufstellungen,
Der Regierungsentwurf für die Ausgaben von Italien steht einem Generalfinanzetat im oben angedeu-
teten Sinne nahe. Er besteht — abgesehen von einigen wenigen Sonderrechnungen — aus ebenso vielen
Gesetzentwürfen, als es Ministerien gibt; sie werden zur Vorlage im Parlamente dem Einnahmeetat
yegenübergestellt: diese Gegenüberstellung bildet somit den eigentlichen Budgetgesetzentwurf Italiens.
*) Jöze a. a. O. (vgl. Literatur) S. 212 bis 214
2) Jözea.a. 0. 8. 64.
*) Vgl. Foignet et Dupont a. a. 0. S. 32.
') Hwb. d. St., IV. Aufl. 1926, Bd. III, 8. 89. |
“ Hierüber war aus den zur Verfügung stehenden Unterlagen eine volle Klarheit nicht zu gewinnen.
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