Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

A 
Zehntes Kapitel. 
Soziale Aufgaben. 
1. Vorbemerkung. 
Staatsausgaben der Vergleichsländer für soziale Zwecke*). 
nn 
' in 1000 Mark Vorkriegs- in vH der gesamten 7 Mark Vorkriegskaufkraft 
kaufkraft Staatsausgaben je Kopf der Bevölkerung 
a Era 
Vorkriegs- ) Nachkriegs- | Vorkriegs- Nachkriegs- | Vorkriegs- | Nachkriegs- 
| etat | etat etat etat etat | etat 
N —n———  ———————— ——————— = a — —— 
Großbritannien ......+.- 330 292 | 863 535 9,5 | 7,8 19,6 
Frankreich ........++++ 201.717 133 752 5,2 | 5,1 3,4 
Belgien .........++++++ 23 709 53 538 6,0 3,2 7,2 
Ütalien 2... 004ue nern 19 937 38 871 43 0,6 1,0 
Die vorstehenden Zahlen zeigen in den einzelnen Ländern eine sehr ungleiche Entwicklung der Staats- 
ausgaben für. soziale Zwecke. Die Ursache liegt in tiefgreifenden Unterschieden der Zuständigkeit der 
einzelnen Körperschaften. Die staatlichen Ausgaben für soziale Zwecke, die allein in dieser Bearbeitung 
der Staatsetats berücksichtigt werden konnten, vermögen in keiner Weise ein Bild von den gesamten 
sozialen Aufwendungen der Länder zu geben. Sie machen immer nur einen Teil, und zwar einen 
keineswegs in allen Ländern gleichbleibenden Teil der gesamten sozialen Aufwendungen aus. Es ist z. B. 
möglich, daß gerade ein Land mit starker sozialpolitischer Aktivität verhältnismäßig geringe Ausgaben 
für diesen Zweck im Etat vorsieht, wenn die sozialen Leistungen aus Beiträgen von Versicherungs- 
pflichtigen finanziert werden oder aus den Etats der dem Staate nachgeordneten Körperschaften stammen. 
Es ist Aufgabe der folgenden Ausführungen, auf diese Abweichungen in den sozialpolitischen Organi- 
sationsformen hinzuweisen. 
Auf dem Gebiete der sozialen Aufgaben stehen, wie auf wenig anderen, staatliche, kommunale und 
private Betätigung in den verschiedensten Kombinationen und Organisationsformen nebeneinander. 
Die Entwicklung ist überall von der privaten, kirchlichen und kommunalen Wohlfahrtspflege aus- 
gegangen; der Staat wächst erst im Laufe des 19. Jahrhunderts etappenweise und in den ‚einzelnen 
Ländern in ganz verschiedenem Umfange in die Sozialaufgaben hinein. Ein Ausdruck dieser Entwicklung 
ist noch heute die Uneinheitlichkeit des Behördenaufbaues und das Fehlen eines eigentlichen Sozial- 
ministeriums in den meisten Ländern. 
Die Abgrenzung der Sozialaufgaben von den übrigen staatlichen Aufgabengebieten ist nicht immer 
ohne Schwierigkeiten möglich, da vielfach Aufwendungen unter verschiedenen Gesichtspunkten erscheinen 
können, und es häufig zweifelhaft ist, welcher derselben überwiegt. So haben z. B. die in der Aufarbeitung 
unter den »Ausgaben auf Grund des Krieges« geführten Kriegspensionen, die im Bildungswesen erschei- 
nenden Stipendien eine eminent soziale Seite, während umgekehrt die unter den Sozialaufgaben behandelte 
Gewerbeaufsicht oder die produktive Erwerbslosenfürsorge auch unter dem Gesichtspunkte der Wirt- 
schaftsförderung von Bedeutung sind. 
Zu den Sozialaufgaben werden in dieser Aufarbeitung gezählt 
die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, 
die Gewerbeaufsicht, 
die Unfall-, Kranken-, Invaliden- und Altersversorgung und -versicherung. 
Mutter- und Jugendschutz, 
die allgemeine Wohlfahrts- und Armenpflege, 
das Wohnungswesen und 
das Hygienewesen. 
Auch die Beihilfen des Staates bei Naturkatastrophen sind in diesen Abschnitt aufgenommen; sie 
sind jedoch im internationalen Vergleich als unvergleichbare und andersgeartete Ausgaben gesondert 
behandelt. 
ıy Ohne Beihilfen bei Naturkatastrophen. 
90%
	        
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