Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

e. Krankenhäuser und Hospitäler. 
Staatsausgaben für Krankenhäuser und Hospitäler. 
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft 
Vorkriegs- | Nachkriegs- 
etat N etat 
Großbritannien .........4.040000444 an 572 
Frankreich +00. 40 0 rer nme HE = 
En 
Halen. rer ea 3 128 4 549 
Auf diesem Gebiete ist der internationale Vergleich besonders schwierig, da die Leistungen fast voll- 
ständig in den Aufgabenbereich nachgeordneter Verbände, vor allem der Gemeinden und Gemeinde- 
verbände fallen. Staatsaufwendungen für Hospitäler finden sich nur in Großbritannien und Italien. 
In Frankreich kommen die für diesen Zweck verfügbaren Staatsmittel in Form der unentgeltlichen 
Krankenversorgung (vgl. oben S. 314%.) den Kranken zugute. Während in Großbritannien im 
Etat für 1912/13 nur ein Zuschuß an private Krankenhäuser erscheint. finden sich 1925/26 namhafte 
Beträge auch für staatliche Krankenhäuser. 
Staatsausgaben Großbritanniens 
1912/13 1925/26 
Original- Vorkriegs- 
ziffern kaufkraft 
für: in 1000 £ 
Staatliche Krankenhäuser ............00000 
Privathospitäler ......10.0..0001 00er 16 . 
Insgesamt.... 16 48 2 
In Italien machte der Staat schon 1913/14 erhebliche Aufwendungen, die nach dem Kriege noch eine 
Erhöhung erfuhren. 
Staatsausgaben Italiens 
1918/14 1925/26 
Original- Vorkriegs- 
ziffern kaufkraft 
für: in 1000 Lire 
Verschiedene Zuschüsse an Krankenhäuser ... 3541 20 700 4 140 
Sanitätspersonal .....0.0000. iur tn ET warn 320 7 380 1476 
Insgesamt.... 3 861 28 080 5616 
{. Fürsorge für Anormale. 
Staatsausgaben für Anormale. 
Sn In 1000 Mark Vorkriegskaufkraft 
Vorkriegs- | DNachkriegs- 
etat etat 
Großbritannien ...........0..000+ 878 ; 9 520 
Frankreich 2... mern Hehe nn 1.038 ! 1.929 
Belgien ........22.0+++1+41u11EE HE 162 31 
Hallen 12er 503 214 
Die Fürsorge für Anormale wird in allen Ländern vom Staate unterstützt. Je nach der Aufgaben- 
verteilung zwischen Staat und Kommunen tritt Irrenfürsorge oder Taubstummen- und Blindenfür- 
sorge in den Vordergrund. Die Unterrichtsanstalten für Blinde, Taubstumme usw. sind unter Unter- 
richtswesen (vgl. S. 261 ff.) behandelt. Da die Abgrenzung zwischen Unterrichts- und Fürsorgeanstalten 
nicht immer exakt möglich war, sind diese Ausführungen hier mit heranzuziehen. 
331 
49»
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.