e. Krankenhäuser und Hospitäler.
Staatsausgaben für Krankenhäuser und Hospitäler.
in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
Vorkriegs- | Nachkriegs-
etat N etat
Großbritannien .........4.040000444 an 572
Frankreich +00. 40 0 rer nme HE =
En
Halen. rer ea 3 128 4 549
Auf diesem Gebiete ist der internationale Vergleich besonders schwierig, da die Leistungen fast voll-
ständig in den Aufgabenbereich nachgeordneter Verbände, vor allem der Gemeinden und Gemeinde-
verbände fallen. Staatsaufwendungen für Hospitäler finden sich nur in Großbritannien und Italien.
In Frankreich kommen die für diesen Zweck verfügbaren Staatsmittel in Form der unentgeltlichen
Krankenversorgung (vgl. oben S. 314%.) den Kranken zugute. Während in Großbritannien im
Etat für 1912/13 nur ein Zuschuß an private Krankenhäuser erscheint. finden sich 1925/26 namhafte
Beträge auch für staatliche Krankenhäuser.
Staatsausgaben Großbritanniens
1912/13 1925/26
Original- Vorkriegs-
ziffern kaufkraft
für: in 1000 £
Staatliche Krankenhäuser ............00000
Privathospitäler ......10.0..0001 00er 16 .
Insgesamt.... 16 48 2
In Italien machte der Staat schon 1913/14 erhebliche Aufwendungen, die nach dem Kriege noch eine
Erhöhung erfuhren.
Staatsausgaben Italiens
1918/14 1925/26
Original- Vorkriegs-
ziffern kaufkraft
für: in 1000 Lire
Verschiedene Zuschüsse an Krankenhäuser ... 3541 20 700 4 140
Sanitätspersonal .....0.0000. iur tn ET warn 320 7 380 1476
Insgesamt.... 3 861 28 080 5616
{. Fürsorge für Anormale.
Staatsausgaben für Anormale.
Sn In 1000 Mark Vorkriegskaufkraft
Vorkriegs- | DNachkriegs-
etat etat
Großbritannien ...........0..000+ 878 ; 9 520
Frankreich 2... mern Hehe nn 1.038 ! 1.929
Belgien ........22.0+++1+41u11EE HE 162 31
Hallen 12er 503 214
Die Fürsorge für Anormale wird in allen Ländern vom Staate unterstützt. Je nach der Aufgaben-
verteilung zwischen Staat und Kommunen tritt Irrenfürsorge oder Taubstummen- und Blindenfür-
sorge in den Vordergrund. Die Unterrichtsanstalten für Blinde, Taubstumme usw. sind unter Unter-
richtswesen (vgl. S. 261 ff.) behandelt. Da die Abgrenzung zwischen Unterrichts- und Fürsorgeanstalten
nicht immer exakt möglich war, sind diese Ausführungen hier mit heranzuziehen.
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