Diese Berechnung des Anteils der öffentlichen bzw. staatlichen Einkommensbeanspruchung am Volks-
einkommen ermöglicht zwar nicht ohne weiteres einen »Belastungsvergleich«, weil sie die Frage der unter-
schiedlichen Abgrenzung der öffentlichen Aufgaben gegenüber der Privatwirtschaft in den einzelnen Ländern
noch offen läßt. Die Ziffern geben jedoch ein Bild der internationalen Abweichungen in Ausmaß und Inten-
sität der öffentlichen bzw. staatlichen Wirksamkeit. Wenn die Volkseinkommensziffern als Ausdruck für
das gesamte Leistungsergebnis der von einer Nation angesetzten persönlichen und sächlichen Produktiv-
kräfte gelten können, so zeigt sich hier der Anteil, den der Staat bzw. die Kommunen davon für die Er-
füllung ihrer Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen. Hierin liegt der bedeutsame Erkenntniswert
dieser Berechnung, wobei nur immer wieder auf die Fragwürdigkeit der zugrunde gelegten Volks-
einkommensschätzungen hingewiesen werden muß.
Für den »Belastungsvergleich« müssen auch die Unterschiede der Abgrenzung zwischen öffentlicher und
privater Wirtschaft berücksichtigt werden, d.h. das Ausmaß, in dem der Staat durch seine Leistungen
der Privatwirtschaft Aufgaben abnimmt. Wenn in einem Lande private Anstalten Staatssubventionen
erhalten zur Sicherstellung von Leistungen in öffentlichem Interesse, die im anderen Lande vom Staate
unmittelbar ausgeführt werden, so handelt es sich hier lediglich um eine verschiedenartige Organisation
zur Durchführung der gleichen Aufgabe, bei der der Finanzbedarf derselbe bleibt. In diesem Sinne kann
man z. B. die belgischen Staatssubventionen für private Schulen den französischen Staatsausgaben für
die öffentlichen Schulen gleichstellen. In der nachfolgenden Übersicht sind daher auch die Subventionen
für Unterricht, Kunst und Wissenschaft in die Berechnung der öffentlichen Einkommensbeanspruchung
einbezogen worden.
Ausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung zuzüglich der Überweisungen, der Ver-
zinsung und Amortisation auswärtiger Kriegsschulden und der Subventionen für Unter-
richt, Kunst und Wissenschaft‘).
Je Kopf der Bevölkerung in vH des
in Mark Vorkriegskaufkraft Volkseinkommens
nach dem nach dem
Vorkriegsetat Nachkriegsetat Vorkriegsetat Nachkriegsetat
Großbritannien ............ 7 57,0 96,9 5,8 10,1
Frankreich ......... 67,5 73,2 9,1 9,9
Belgien... 0 ur 33,2 62,4 5,3 10,6
U 31,0 33.0 6.5 8.9
Allerdings bleibt auch hierbei zu berücksichtigen, daß — um bei dem Beispiel des Schulwesens zu bleiben
— ein in den einzelnen Ländern ganz verschiedener Teil des gesamten Bildungsaufwandes aus privaten
Mitteln (z. B. einmaligen privaten Zuwendungen oder Stiftungen für Hochschulen, Forschungsinstitute
usw.) bestritten wird, die im Staatsetat in der Regel nicht erscheinen. Ein vollständiger Vergleich der
Aufwendungen für öffentliche Zwecke ist daher erst möglich, wenn es wenigstens schätzungsweise gelingt,
die gesamten Aufwendungen einer Nation für einen bestimmten Zweck zu erfassen, wenn es z. B. auf dem
Gebiete des Unterrichtswesens möglich ist, für alle Länder auch den Gesamtbetrag der freiwilligen privaten
Zuwendungen an einzelne Schulen usw. zu ermitteln. Auch hier zeigt sich wieder, daß die vorliegende
Untersuchung, wie immer wieder betont werden muß, nur einen ersten Anfang in der Beantwortung der
eingangs gestellten Fragen darstellt.
Es ist im Laufe der Untersuchung immer wieder darauf hingewiesen worden, daß die öffentlich bewirkten
Einkommensverschiebungen mit den übrigen Staatsausgaben nicht in eine Linie gestellt werden
dürfen. Während die öffentliche Einkommensbeanspruchung eine Übertragung von Produktivkräften
von der privaten auf die öffentliche Wirtschaft mit sich bringt, führt die Wirkung der öffentlichen Ein-
kommensverschiebung zu keiner entsprechenden Änderung im Verhältnis zwischen öffentlichen und privaten
Leistungen, Trotzdem sind, wie bereits betont, auch die Einkommensverschiebungen von erheblicher
Bedeutung für den gesamten Produktionsprozeß. Die nachstehende Übersicht zeigt, in welchem Umfang
die staatliche Einkommensverschiebung in den einzelnen Ländern in die Verteilung des Produktions-
ertrages eingreift. Der Hauptunterschied in der finanzwirtschaftlichen Struktur der Vor- und Nach-
kriegszeit beruht in den bearbeiteten Ländern in dem außerordentlichen Anwachsen gerade dieser Aus-
gabearten. Diese Steigerung, auf die der größte Anteil der gesamten Ausgabesteigerung der Nachkriegs-
zeit entfällt. ist unter dem Gesichtspunkt der »Finanzbelastung« von entscheidender Bedeutung.
1) Vgl. die Übersicht auf S. 444.
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