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Zu berücksichtigen ist schließlich noch die Entwicklung der Consolidated, Fund Services, dieser Groß- 
britannien eigentümlichen Art der Ausgabeveranschlagung, die für längere Zeit festgesetzt, der jähr- 
lichen Bewilligung durch das Parlament nicht unterliegt. Es handelt sich dabei neben den feststehen- 
den Überweisungen an Lokalbehörden um die Zivillisten, die Pensionen und Gehälter bestimmter 
Kategorien richterlicher Beamten und vor allem um die Ausgaben für den Schuldendienst. Auch bei 
ihnen machte sich, wie die folgende Übersicht zeigt, eine steigende Tendenz bemerkbar, die besonders 
bis zum Jahre 1907/08 in Erscheinung trat und ihre Begründung in der durch den südafrikanischen 
Krieg entstandenen Schuldenlast fand. Nach Beseitigung dieser Folgen setzte dann bis zum Jahre 
1909/10 eine Senkung ein. Die Ausgaben für den Dienst der Staatsschuld betrugen (in Millionen £): 
1899/1900... 44 35,9 1907/1908 0.0.0.4. 42,0 
1900/1901 1 5er 02,0 1908/1909: „iu... 39,5 
1901/1902... 0...“ 8 34,2 1909/1910 55... 32,9 
1902/1908... A 39,8 1910/1911... 2 37,5 
4903/1904... 396 1911/1912 . 37,5 
1904/1905 2... 396 1912/1913 37.0 
1905/1906 ......... 40,7 1913/04 373 = 
1906/1907 00.000. 41 
Als Ergebnis der sich hierin wiederspiegelnden, energisch durchgeführten Tilgung der Staatsschuld 
ist festzustellen, daß trotz der bedeutenden Ausgaben vor allem für Sozialpolitik und Flottenrüstung 
in den Jahren 1903 bis 1914 eine Verminderung der Staatsschuld von 798,3 Millionen £ auf 706,2 Mil 
lionen £ erfolgte. Die Staatsschuld setzte sich am 31. März 1914 folgendermaßen zusammen: 
in Millionen £ 
Fundierte Schild ee ee Kl er  86,7, 
ANNIE 29,6 
Unfundierte Schuld eu 33,5 
Andere Schulden ra ei 56.4 
Insgesamt .... 706,2 
Es ergab sich für die letzten Jahre der Vorkriegszeit in Großbritannien also das Bild eines allmählich 
steigenden Finanzbedarfs, der durch die erhöhte Staatstätigkeit, vor allem auf dem Gebiete der öffent- 
lichen Arbeiten, der sozialen Fürsorge, des Unterrichts- und Postwesens seine Begründung fand. Die 
Ausgabesteigerung des Budgets 1912/13 gegenüber dem Vorjahre beruhte, abgesehen von den erwähnten 
Ausgaben, noch auf einem ganz besonders starken Wachsen der Ausgaben für das Postwesen. 
b. Die Entwicklung der Einnahmen. 
Die Gestaltung der Einnahmen Großbritanniens war infolge der geringen Bedeutung der Einkünfte aus 
staatlichen Erwerbsbetrieben fast vollständig von dem Aufkommen aus Steuern und Finanzzöllen ab- 
hängig. Der Staat unterhielt an eigenen Unternehmungen nur die Post und die Telegraphie, während 
die Eisenbahn, in vielen Ländern der wichtigste Staatsbetrieb, sich in Privatbesitz befand. 
Vor dem Kriege entfielen 52 vH des Steueraufkommens auf die indirekten!) Steuern. Unter den 
direkten Steuern, welche sonach den indirekten an Bedeutung ziemlich gleichkamen, lag das Schwer- 
gewicht bei der Einkommensteuer, die durch die Reform des Jahres 1910 dem steigenden Staatsbedarfe 
angepaßt und außerordentlich beweglich gestaltet wurde. Sie zerfiel in eine Normalsteuer (Income Tax) 
und eine Zuschlagsteuer (Supertax) für die höheren Einkommen. In beiden Fällen wurden die Steuer- 
sätze jährlich durch das Finanzgesetz bestimmt, so daß es möglich war, die Höhe des Steueraufkommens 
dem Bedarfe des betreffenden Jahres anzupassen. Neben der Einkommensteuer hatten die übrigen 
direkten Steuern (Land Tax, House Duty) für Großbritannien nur eine sehr geringe Bedeutung. 
Wichtiger waren die Vermögensverkehrsteuern und vor allem die Erbschaftsbesteuerung. Sie erfolgte 
durch ein Ineinandergreifen von Nachlaßsteuer und Erbanfallsteuer mit doppelter Progression nach der 
Höhe des Wertes und nach dem Verwandtschaftsgrade. 
Die Verbrauchsteuern wurden im Laufe des 19. Jahrhunderts der Zahl nach wesentlich vermindert 
und dienten vor dem Kriege lediglich zur Ergänzung der Finanzzölle. Finanzpolitisch von besonderer 
Bedeutung war neben letzteren die Besteuerung alkoholischer Getränke. Die Finanzzölle gestalteten sich 
trotz der Beschränkung auf wenige Produkte (Zucker, Tabak, Tee usw.) außerordentlich ergiebig infolge 
des für die Wohlhabenheit Großbritanniens typischen Massenkonsums dieser Artikel. 
*) Wozu die Verbrauchsteuern, Zölle und Stempelsteuern gerechnet werden.
	        
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