Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

der Volkswirtschaft, sondern dem Zahlungsmittelbedarf des Staates angepaßt, also inflationistisch auf- 
gebläht. Die Erhöhungen der Notenkontingente während des Krieges ergeben sich aus nachfolgender 
Übersicht: Notenkontingente der Bank von Frankreich‘). 
in Milliarden fr 
Gesetz. vom 29. Dezember 1911 ........000000. 68 
» » 5 BD August: OLE nr iz 
Dekret » 11. Mai 1918 ba tr 
» 15. März DOLL Eat ! 
716 Februar 2 LOLT Tran rn 
+ 410. September1017 4. 
7 Februar LS 
3. Mai 1918 re 
5. September1918 ua ern 
25: Februar 1919 see Ce BF 
Mit der Dauer des Krieges wuchsen auch die finanziellen Erfordernisse des Staates, und das Schatzamt 
mußte rechtzeitig für eine Entlastung der Bank von Frankreich Sorge tragen. So suchte der Tresor vom 
zweiten Kriegsmonat ab durch die Emission kurzfristiger Schatzscheine sich Geldmittel zu verschaffen. 
Seit dem 13. September 1914 wurden die Bons du Tresor unter dem Namen Bons de la Defense Nationale 
mit drei-, sechs- und zwölflmonatiger Laufzeit zu einem 5prozentigen Zinssatz dem Publikum zugänglich 
gemacht. Um auch die kleinen und kleinsten Ersparnisse der Kriegsfinanzierung nutzbar zu machen, 
wurden seit dem 20. August 1915 einjährige 5prozentige Bons der nationalen Verteidigung zu 5 und 20 fr. 
ausgegeben. Ende 1918 waren 35 Milliarden fr. Bons der nationalen Verteidigung im Umlauf?). 
Die Emission der Bons der nationalen Verteidigung wurde in den beiden ersten Kriegsjahren dadurch 
erleichtert, daß die Börse geschlossen war und somit die Sparer nicht mehr an sich zog. Das Depot- 
moratorium Vertrieb die Sparer von den Banken; der Staat bot den disponiblen Kapitalien in seinen 
Bons kurzfristige Anlagemöglichkeiten und Sicherheit der Zinszahlungen. Es war ein Leichtes, die Bons 
durch Verkauf oder durch Diskontierung bei der Bank von Frankreich flüssig zu machen. Die Möglichkeit 
der Diskontierung der Bons war jedoch eine zweite Inflationsquelle. 
Anfang 1915 ließ die Höhe des Schatzwechselumlaufes eine Entlastung durch Konsolidierung angezeigt 
erscheinen. Da man die wirtschaftlichen und militärischen Vorbedingungen für eine langfristige Anleihe 
noch nicht gegeben sah, schritt man zur Emission von zehnjährigen 5prozentigen steuerfreien Obligations 
de la Defense Nationale (Gesetz vom 10. Februar 1915), deren Gegenwert in bar oder in Bons ein- 
zuzahlen war, Die seit Februar 1917 eingeführte Emission von fünfjährigen 5prozentigen Obligationen 
wurde vom 21. September 1918 endgültig eingestellt. Ende 1918 waren 531 Millionen fr. Obligationen 
der nationalen Verteidigung im Umlauf?). 
Erst Ende des Jahres 1915 entschloß man sich dazu, die Ausgabe von Kriegsanleihen zur Finan- 
zierung des immer wachsenden Staatsbedarfes heranzuziehen. Es ergab3): 
die 1. Kriegsanleihe ......... 00.0.0404... 18,8 Milliarden fr. (davon 6,3 Milliarden fr. in bar) 
(Ausgabekurs 88 vH, Zinsfuß 5 vH) . 
die 2. Kriegsanleihe steh erennnnn44«004044+0«++ 10 Milliarden fr. (davon 5,4 Milliarden fr. in bar) 
(1916, Ausgabekurs 87,5 vH, Zinsfuß 5 vH) 
die 3. Kriegsanleihe ........................ 10,2 Milliarden fr. (davon 5,2 Milliarden fr. in bar) 
(1917, Ausgabekurs 68,6 vH, Zinsfuß 4 vH) 
die 4. Kriegsanleihe ........................ 22,2 Milliarden fr. (davon 7,2 Milliarden fr. in bar) 
(1918, Ausgabekurs 70,8 vH, Zinsfuß 4 vH) . 
Weitere finanzielle Schwierigkeiten entstanden für Frankreich dadurch, daß es sowohl zur Deckung 
des Nahrungsmittelbedarfes als für die Beschaffung des Kriegsmaterials auf die Einfuhr vom Auslande 
angewiesen war. Dadurch gestaltete sich die französische Handelsbilanz in steigendem Maße passiv, 
und es ergab sich für die Jahre 1914 bis 1920 ein Defizit der Handelsbilanz von insgesamt 108,9 Mil- 
liarden fr. Zur Finanzierung dieser Einfuhr war Frankreich auf die Kredithilfe des Auslandes 
angewiesen und wurde so zum Schuldnerstaat, vor allem gegenüber seinen Hauptlieferanten, den Ver- 
einigten Staaten von Amerika und Großbritannien. 
Die Auslandsverschuldung Frankreichs teilt sich in die Dette Commereiale, unter welcher Schuld- 
verhältnisse zwischen dem französischen Staate und auswärtigen Privatgläubigern‘) zu verstehen sind. 
und in die Deftte Politique, welche die Schuldverhältnisse zwischen zwei Staaten betrifft. 
1) Inventaire a. a. O0. 8.53. 
?) Annuaire Statistique de la France 1921, 8.372. 
3) Inventaire a. a. O0. S. 29. 
*) Sowie auf dem Ankauf überschüssigen Kriegsmaterials beruhende Schuldverhältnisse zwischen dem französischen und einem 
auswärtigen Staate. 
AB
	        
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