Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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10090 Millionen fr.!). Mit dem 1925 wieder einsetzenden Abgleiten des französischen France begann eine 
gewisse Unruhe unter den Besitzern der kurzfristigen Schuldtitel Platz zu greifen, die zur Folge hatte. 
daß immer mehr und mehr Obligationen zur Einlösung präsentiert wurden. So sind von den 22 951 Mil- 
lionen fr. kurzfristiger Schuldtitel, die 1925 fällig wurden, 10,5 Milliarden fr.?) nicht wieder prolongiert 
worden. 
Den Fälligkeitsterminen suchte das Schatzamt teils durch die Emission zweier langfristiger Anleihen, 
teils durch Inanspruchnahme von Vorschüssen bei der Bank von Frankreich zu begegnen. Ende 1924 
wurde eine zu 150 vH rückzahlbare. 5prozentige Anleihe mit einem effektiven Zinssatz von 8,21 vH 
begeben. Sie erbrachte 4,9 Milliardenfr. Von August bis Oktober 1925 gelangte die 4prozentige Caillaux’sche 
Anleihe auf Goldbasis zur Emission und hatte einen Ertrag von 6 Milliarden fr. 
Die Hauptlast der Fälligkeitstermine und der sonstigen dem Tresor außerhalb des Budget General auf- 
gebürdeten Ausgaben hatte jedoch die Bank von Frankreich zu tragen, deren Notenausgaberecht im 
Laufe des Jahres 1925 um 17,5 und deren Vorschüsse an den Staat im gleichen Jahre um 17,5 Milliarden fr. 
heraufgesetzt wurden. 
Maximalgrenze 
des Noten- der Vorschüsse 
kontingents an den Staat 
in Milliarden fr. 
Gesetz vom 31. Dezember 1924 ............. a1 22 
» > 26 April 19 45 26 
» 27. Jun ADD, s 32 
23. November und 4. Dezember 1925 58,5 398 
Diese Steigerung des Notenumlaufs, die naturgemäß ein weiteres Abgleiten des Frankenwertes zur 
Folge hatte, ließ die Ausgabeseite des Etats ohne entsprechende Einnahmesteigerung anschwellen und 
brachte so das anfangs balancierende Budget außer Gleichgewicht. Zudem blieben die Steuereingänge 
infolge der durch die späte Verabschiedung des Budgets 1925 hinausgeschobenen Fertigstellung der 
Steuerlisten hinter den Voranschlägen zurück. So nahm die Staatskasse während der ersten neun Monate 
an direkten Steuern um 5 Milliarden fr. weniger ein als veranschlagt. Nachtragskredite erhöhten nicht 
weniger als 419 Kapitel des Budgel General und 87 Kapitel der Budgets Annexes. Soweit aus den 
Unterlagen feststellbar ist, erreichten die N achtragskredite abzüglich der annullierten Kredite eine Höhe 
von 1057) Millionen fr. Der Finanzminister Caillaux schätzt das Budgetdefizit für das Rechnungs- 
jahr 1925 auf 3 Milliarden {fr.2). 
Um dieser finanziellen Zwangslage — sich häufende Fälligkeitstermine der kurzfristigen Schuld und 
mit der Geldentwertung steigendes Defizit — zu begegnen, forderte die Linke die Einführung einer 
Kapitalsteuer, während die Rechte eine solche ebenso wie alle Steuererhöhungen und Inflationspläne 
ablehnte und die alleinige Hilfe von einer Restriktion des Budgets und der Wiederherstellung des 
Vertrauens zur Finanzpolitik und zum Frane im In- und Ausland erhoffte. Finanzminister Caillaux kam 
der Linken durch die Projekte einer Impöt Complementaire sur les Revenues des Capitaux sowie einer 
Taxe sur les Capitaux Mobiliers Improductifs entgegen. Die erstere sollte unter der Form einer Vermögens- 
ertragsteuer die Einkommen aus Grund und Boden, Gebäuden und beweglichen Kapitalien zusätzlich 
neben den Schedulensteuern und der Ergänzungssteuer auf das Gesamteinkommen belasten: die letztere 
sollte die ertraglosen Vermögensgegenstände (Möbel, Silberzeug, Juwelen, Perlen, Kunstgegenstände) 
mit einem 0,5 prozentigen Steuersatz belegen, soweit ihr Gesamtwert 50000 fr. bei einem Steuer- 
pflichtigen überstieg. Die Caillaux’schen Projekte kamen jedoch ebenso wie ähnliche seiner Nachfolger 
1925 im Parlament nicht zur Annahme, vielmehr beschränkte sich das Finanzgesetz vom 13. Juli 1925 
auf die Erhöhung einiger Steuern auf Einkommen und Ertrag und auf Maßnahmen, welche die Steuer- 
veranlagung und -erhebung lückenloser gestalten Sollten. Erhöht wurden die Steuern auf das landwirt- 
schaftliche Arbeitseinkommen und die Kapitalrentensteuer auf die ausländischen Valeurs non Abonnees 
und die ausländischen Staatseffekten. Auf den Besitzwechsel von Mobilien und Immobilien, sofern der 
Verkaufspreis 300 000 fr. überstieg, wurde eine Zuschlagsteuer eingeführt. Den Gewinnen aus Handel 
und Industrie erwuchs aus der Lehrlingsteuer eine neue Belastung, Die Zuschlagsteuer für Warenhäuser 
wurde auf die Banken und Kreditinstitute sowie auf die Versicherungsgesellschaften ausgedehnt. 
Außerdem wurde die Steuer auf die Gewinne aus Handel und Industrie für die Versicherungsgesell- 
schaften auf 20 vH erhöht. Von den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Juli 1925 über die Sicherung 
1) Inventaire a. a. 0. S. 242 
*) Rede Caillaux’ in der Deputiertenkammer vom 7, Juli 1926 a. a, 0 
3) Vgl. Anmerkung 5. 8. 73.
	        
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