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Die organisatorischen Grundlagen.
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. — Die ersten
Krankenversicherungsvereine sind auf die Initiative von
Personen zurückzuführen, die sich ohne Gewinnabsicht
zwecks gegenseitiger Unterstützung im Krankheitsfall
zusammengeschlossen haben. Die Versicherungsvereine
auf Gegenseitigkeit sind in der Regel jederman ohne
Rücksicht auf soziale Schicht, Beruf und Wohnsitz zu-
gänglich. Hilfskassen dieser Art sind namentlich in den
romanischen Ländern entstanden. In den anglo-sächsi-
schen Ländern, insbesondere in Grossbritannien treten
neben die aus der Initiative der Vorsorglichen entstan-
denen Hilfskassen von Versicherungsgesellschaften errichte-
te Versicherungskassen hinzu; in der Tat sind die
Gesellschaften bestrebt, nebst den auf Gewinn gerich-
teten Versicherungszweigen gemeinnützige Volksversiche-
rungsabteilungen ins Leben zu rufen.
Die berufsständigen Kassen. — Neben die freiwilligen
Hilfskassen treten schon sehr zeitlich berufsständige
Krankenkassen. Es hat sogar den Anschein, dass die
allerersten Kassen berufständiger Natur waren. Zu den
berufsständigen Krankenkassen gehören die Gewerkschafts-,
Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die Kran-
kenkassen besonderer Berufszweige. Die Stärke einzelner
berufsständiger Krankenkassen, namentlich jener der
Verkehrs- und Knappschaftsbetriebe, beruht darin, dass
sie ihren. Mitgliedern vereinzelt ‚grössere Vorteile zu
bieten vermögen als territoriale und zwischenberufliche
Krankenkassen.
Die Gebietskrankenkassen. -— Neben den Vereins-
und berufsständigen Krankenkassen tauchen die Gebiets-
krankenkassen auf. Anfänglich waren sie dazu bestimmt,
jene Versicherungspflichtigen zu erfassen, die einer anderen
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