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. unregelmässig beschäftigte Arbeitnehmer (Saisonarbeiter,
kurzfristig bei einem oder abwechselnd
bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigte
Arbeitnehmer) ;
c) in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmer und zwar
namentlich :
1. Ausländer ;
2. Arbeitnehmer, die ein bestimmtes Mindestalter
. nicht erreicht oder ein Höchstalter überschritten
haben ;
| 3, den Ehegatten und andere Familienangehörige
des Arbeitgebers, die in seiner Hausgemeinschaft
leben ?
3, Ist Ihrer Ansicht nach in den Übereinkommensentwurf
die Regel aufzunehmen, dass jede infolge
eines anormalen körperlichen oder geistigen Zustandes
eingetretene Arbeitunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld
verleiht ?
Bejahendenfalls soll diese Regel Einschränkungen
erfahren, namentlich in Anbetracht :
a) des beruflichen Ursprungs der Arbeitsunfähigkeit ;
b) der Dauer der Mitgliedschaft bei der Kasse ;
c) der Dauer der Arbeitsunfähigkeit (Wartezeit) ;
d) des Aufenthaltes des Versicherten ausserhalb des
Kassenbezirks ?
Schlagen Sie sonstige Einschränkungen der obigen
Regel vor ? Gegebenenfalls welche ?