Full text : Die Krankenversicherung

1S
ar.
- r ABSCHNITT V.
Sn
N OR DIE AUFBRINGUNG DER MITTEL
u &
MN ! *
ar
N Krankenversicherung erfordert zur Bewältigung
1 ‚Ufgaben erhebliche Mittel. Es ist zu prüfen, wie
m Mittel aufzubringen sind, um feststellen zu können,
As internationale Regelung der Frage aussichtsreich
A nt.
gg
bringung der Mittel. — Die Mittel der Krankenerung
 können von den Versicherten, deren Arbeit-Sn
 und von der Volksgesamtheit beansprucht werden ;
> nen entweder alle drei Faktoren oder nur zwei,
Umständen auch nur einer, und zwar die Veren,
 zur Beitragsleistung herangezogen werden.
allgemeinste Lösung ist die Heranziehung der Veren
 und der Arbeitgeber zur Beitragsleistung. Die
‚erungsbeiträge werden als ein Lohnteil mit beson-/weckbestimmung
 betrachtet. Dieser Lohnteil wird
bjart und gemeinsam verwaltet; er kommt nicht
üigen zu, der ihn verdient hat, sondern demjenigen,
ner am meisten bedarf. Die Beitragslast wird von
Irsicherten. und den Arbeitgebern in Lettland, im
eich der Serben, Kroaten und Slowenen, in der
dslowakei und in Ungarn zu gleichen Teilen ge:
In Deutschland, Luxemburg und Österreich
& die Versicherten zwei Drittel und die Arbeitgeber
D ttel des Versicherungsbeitrages, in Polen beläuft
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.