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VERHÄLTNIS VON NATUR- UND GEISTESWELT
ZUR BIOLOGISCH RICHTIGEN GRENZE.
VON DER UNFÄHIGKEIT DER REINEN GEISTESWISSENSCHAFTEN
(Theologie, Jurisprudenz, bodenentwurzelte oder bodenscheue
Staatswissenschaften) biologisch richtige, d. h. einigermaßen auf
Jahrhunderte haltbare (säkulare, stabile) und umformungs-
fähige (evolutionäre) statt biologisch falsche, labile und deshalb
unvermeidlich Kriege und Umstürze erzeugende Grenzen zu
schaffen, zeugt das bisherige Schicksal der Erde, Europas im
besonderen: denn deren Vertreter waren es, die bisher die maß-
gebende Stimme bei ihrer Festsetzung hatten.
G. E. G. Catlin (zo5) untersucht, ob die Gesellschaftswissen-
schaften in ihrer Auswirkung notwendig dauernd hinter den
Naturwissenschaften zurückbleiben müssen. Die Tatsache stellt
er nicht in Frage. Wo bleibt der „Staat Gottes“ und sein Friede,
wo bleibt der „Ewige Friede“, wo die „Freiheit der Meere“,
wo die von der Volkswirtschaft noch 1914 so fest behauptete
Unmöglichkeit eines jahrelangen Krieges? Wo bleiben in der
Praxis der Abgrenzung der ums Dasein ringenden Lebensformen
an der Oberfläche der Erde alle die stolzen, erhabenen und
dunklen Worte, mit denen die Geisteswissenschaften in den
Kampfpausen sich brüsten und die sich verflüchtigen, sobald
der Kampf wieder zu toben beginnt? Civitas dei, Pax aeterna,
liberum mare, jus gentium ...
Nüchterner, aber redlicher vom Boden her bauend, nicht
mit Nebelgebilden in Wolken sich verlierend, solange der Bau-
grund noch nicht geebnet ist, steht die Naturwissenschaft zum
Problem der Grenze. Sie fordert Synthese nach so viel Analyse,
nach so viel Zweifel, und stellt dem „Ignorabimus“ der einen
die Daseinskampf- Auslese des andern entgegen, der, von