Manche dieser Bewegungsbeschränkungen gehen weit über das
hinaus, was man selbst nach dem Zusammenbruch von 1918/19
einem an sich selbst völlig irre gewordenen Volke abzufordern
gewagt hätte, wie die Entmündigung der Eisenbahnen von 1924
und die Grenzschutzverweigerung von 1927 für alles Land nord-
östlich der mittleren Oder und südlich der Linie Brieg—Neiße—
burg
28. Fremdfeuerbereich über Süddeutschland.
Glatz, für die wehrtechnische Entblößung des ganzen Siede-
lungsgebietes des bayrischen Stammes, so daß feindliche Kampf-
wagengeschwader widerstandslos nicht nur nach Wien, Linz,
Graz, Innsbruck, sondern auch nach Regensburg, Straubing,
Passau, München, Augsburg fahren können und daß fremde
Mächte die Hand mit gleicher Gefahrlosigkeit und Sicherheit
auf die Donaulinie zu legen vermögen wie auf die Rheinlinie.
Wie viele machen sich denn jetzt schon klar, wie bequem man
mit auf französischem Boden stehenden Geschützen nach Frei-
burg, Karlsruhe, Mannheim-Ludwigshafen schießt, mit itali-
AL