Full text: Finanzwissenschaft

180 4. Buch. II. Teil. Die privatwirtschaftlichen Erwerbseinkünfte des Staates. 
Gegenwart, in jedem Staate einstellen kann — wir sahen dies im 
Weltkriege —, mag für das Vorhandensein eines Staatsschatzes 
sprechen. Die Bedeutung des Staatsschatzes wird noch erhöht, 
wenn nicht der Staatsschatz selbst zur Deckung der Kriegskosten 
verwendet wird, sondern — wie dies in Deutschland geschah — 
derselbe der Notenbank überwiesen wird. So konnte die Deutsche 
Reichsbank auf Grund des ihr zur Verfügung gestellten Reichs- 
kriegsschatzes von 205 Millionen ihre Fähigkeit zur Notenausgabe 
auf Grund der Dritteldeckung um 615 Millionen erhöhen. 
3. Staatsschatz und Papiergeld. Den Staatsschatz 
kann auch die Ausgabe von Staatspapiergeld überflüssig machen 
und manche betrachten dieselbe als Kriegszahlungsmittel par 
excellence. Aber die Ausgabe des Staatspapiergeldes ist eine sehr 
heikle Maßregel und kann zu großen Störungen im Wirtschaftsleben 
führen. In gewissem Sinne kann auch der Metallschatz der Noten- 
banken als Staatsschatz betrachtet werden, wie dies auch vom Welt- 
kriege geschah. 
4A. Geschichtliches. In der Literatur finden wir schon 
frühe eine Stellungnahme gegen den Staatsschatz, so bei Xenophon. 
Bei anderen Staatsmännern und Heerführern finden wir dagegen 
eine Billigung dieser Institution, so bei Friedrich dem Großen, 
bei Napoleon. Im allgemeinen sind gegen den Staatsschatz die- 
jenigen, die außerordentliche Bedürfnisse mittels Kredit gedeckt 
wissen wollen, für den Staatsschatz diejenigen, die gegen den Staats- 
kredit Stellung nehmen. In der Literatur hat namentlich Wagner 
auf Grund der Erfahrungen in den Kriegen des preußischen und 
deutschen Staates die Institution des Staatsschatzes verteidigt *). 
2. Die Unregelmäßigkeit des Staatshaushaltes sowohl in seinen 
Einnahmen als in seinen Ausgaben hat in manchen Staaten dahin 
1!) Namentlich Wagner ist für die Institution auf das entschiedenste ein- 
getreten. „Der Staatsschatz hat sich von neuem im Jahre 1870, wie vordem in 
1866 und früher, als eine vortreffliche Finanzeinrichtung bewährt. Er ist zwar 
bis in die neueste Zeit von einer einseitigen Theorie und befangener Praxis 
verworfen worden, aber mit Recht in Preußen aufrecht erhalten und nun auch, 
wie so manche andere. bewährte Institution Preußens, auf das neue Deutsche 
Reich übergegangen. In einer geographisch so ausgesetzten Lage wie derjenigen 
Deutschlands und vollends bisher Preußens im Zentrum Europas, bei so prekären 
politischen Verhältnissen und bei einer Wehrverfassung, deren Wesen darin 
liegt, daß relativ schwache Friedenscadres im Kriege sofort durch die Mobil- 
machung stark angefüllt werden müssen, ist ein solcher, in gemünztem Gelde 
vorrätiger Staatsschatz geradezu unentbehrlich. Er gehört, so gut wie ein Ar- 
senal und wie die im Frieden erfolgende Einübung der Mannschaft zu den not- 
wendigen Mitteln, mit denen sich ein moderner Staat in Deutschlands Lage 
rechtzeitig auf den Kriegsfall vorbereitet.“ (Das Reichsfinanzwesen, Holtzen- 
dorff’s Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtspflege, III. Jahrgang, 
I Hälfte. Leipzig 1874, S. 67 ff.)
	        
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