Full text: Finanzwissenschaft

186 4. Buch. MI. Teil. Staatswirtschaftliche Erwerbseinkünfte. 
staatswirtschaftliche Gebilde vertreten, aus dem sich dann später 
die wichtige Gruppe der Steuern ausscheidet. 
IH. Abschnitt. 
Einzelne Arten der staatlichen Unternehmungen. 
1. Das Münzwesen. Diese wirtschaftliche Einrichtung 
verwaltet der Staat gegenwätig im Interesse der Volkswirtschaft, 
die Behandlung der hierher gehörigen Fragen fällt in das Gebiet 
der Volkswirtschaftspolitik. In früherer Zeit hat der Staat auch 
hier finanzielle Interessen verfolgt, gegenwärtig sind nur die Interessen 
eines realen, gesunden Geldumlaufes maßgebend. Dementsprechend 
Prinzip, daß der Staat im Schlagschatz bloß für die Prägekosten 
Deckung suche. In neuerer Zeit begegnen wir sogar der Auffassung, 
daß der Staat die Prägung als Staatsaufgabe betrachte und dem- 
entsprechend die Prägekosten selbst trage, wie dies in England der 
Fall ist. Der Staat kann die Prägung der Münzen auch privaten 
Unternehmungen, selbst ausländischen Unternehmungen übertragen, 
dann können auch Private Barren zu Münzen verarbeiten lassen, 
so daß seine Aufgabe sich bloß auf die Durchführung des Münz- 
gesetzes beschränkt. 
9. Post, Telegraph, Fernsprecher. Auch Post, Tele- 
graph und Fernsprecher verwaltet der Staat nicht aus finanziellem 
Gesichtspunkte; die Gebühren sind dementsprechend auf das ge- 
ringste Maß beschränkt, da hier bedeutende volkswirtschaftliche und 
kulturelle Interessen zu befördern sind. "Trotz der Geringheit der 
Gebühren liefert namentlich die Post in normalen Staaten be- 
deutende Einnahmen. 
3. Glücksspiele (Lotterie). Die Menschen haben zu allen 
Zeiten in den verschiedensten Formen dem Glücksspiel gefrönt. 
Schon im 16. und 17. Jahrhundert mußte gegen die grassierende 
Spielleidenschaft eingeschritten werden; die Glücksspiele wurden 
mit Ausnahme der zu Marktzeiten, Wallfahrten üblichen „Glücks- 
häfen“ verboten. Später wurden die Glücksspiele der Wohltätigkeit 
dienstbar gemacht; so gestattet man in Österreich im Jahre 1696 
ein Glücksspiel zur Errichtung eines Militärhospitals, Später wurden 
solche Glücksspiele immer häufiger gestattet (so 1704 dem „Juden 
Levi“ usw.). Endlich wurde auch der Wohltätigkeitszweck von 
dem finanziellen Zweck in den Hintergrund gedrängt. Dies führte 
im Jahre 1751 zur Einführung des genuesischen Lottos („lotto di
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.