II. Abschnitt. Geschichte des Staatshaushaltes. *
Eine wichtige Forderung des modernen Lebens ist die unge-
störte Entfaltung des Wirtschaftslebens und die freie Tätigkeit der
Individuen. Hieraus folgt die Einschränkung der wirtschaftlichen
Tätigkeit des Staates und die Überlassung aller wirtschaftlichen
Güterquellen an das wirtschaftende Individuum, dem vollständige
Freiheit seiner wirtschaftlichen Tätigkeit gesichert wird. Hieraus
folgt dann wieder mit Notwendigkeit der Satz, daß mit der Über-
lassung der Güterquellen an das Individuum der für den Staat not-
wendige Gütervorrat dem Einkommen des Individuums entnommen
werden muß. Bevor aber die Staatswirtschaft auf dieser Basis sich
entwickelt, vollzieht sich ein peinliches Übergangsstadium, in dem
der Staat mit Kreditoperationen, Geldverschlechterung, Papiergeld-
ausgabe sich hilft, da diese von der Zustimmung der Stände nicht
abhängen. Der Entwicklungsgang, den uns die Geschichte im all-
gemeinen zeigt, ist folgender. Die ersten Elemente der Besteuerung
sind der Mensch und der Boden, vorerst ohne Unterscheidung ihrer
wirtschaftlichen Bedeutung als Kopfsteuer von jedem Individuum
und Grundsteuer von jedem Besitz, ohne Rücksicht auf dessen
Wert. Auch die später hinzukommende Vermögenssteuer ist noch
nicht bedacht auf die wirtschaftliche Produktivität des Vermögens.
Langsam wird der Unterschied entdeckt, welcher sich aus der Be-
schäftigung des Individuums, aus der Produktivität des Bodens und
des Vermögens ergibt und man versucht, dieselben mittels ein-
zelner Merkmale festzuhalten; so entstehen die Ertragssteuern und
bei den persönlichen Steuern die Klassensteuern. Auf der höchsten
Stufe der Entwicklung führt das Streben nach Erfassung der Lei-
stungsfähigkeit zu Einkommensteuern und einkommensteuerartigen
Steuern.
Die allgemeine Lehre, welche die Geschichte mit Bezug auf
die Gestaltung des Staatshaushaltes bietet, besteht wohl darin, daß
die im Besitze der Staatsgewalt befindlichen Klassen nach Möglich-
keit die Staatslasten von sich abzuwälzen trachteten. Doch kann
dieses Prinzip nicht so drastisch angewendet werden, wie dies z. B.
Loria tut. Im Gegenteil muß eher jene Auffassung bestätigt werden,
daß die herrschenden Klassen im eigenen Interesse, also gewisser-
maßen aus egoaltruistischen Motiven — wie dies Forli sagt —
einen Teil der Staatslasten in einer oder der anderen Form auf
sich nehmen. Hierzu kommt mit der Entwicklung der Gesellschaft
das stärkere Pflichtbewußtsein der höheren Klassen, welches die
egoistischen Triebe derselben zügelt. Die Gestaltung dieser Gefühle,
die mehr minder intensive Kraft des Gemeingeistes, spiegelt sich
in den Finanzsystemen einzelner Perioden wider.
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