Full text: Finanzwissenschaft

E. I. Abschnitt. Die Steuerverwaltung. 
E. Die Steuerverwaltung. 
IL. Abschnitt 
Steuerverwaltung, Steuertechnik und Steuermoral. 
l. Allgemeines. Eine der ersten Bedingungen einer erfolg- 
reichen Wirksamkeit des Steuerwesens ist die Steuerverwaltung, 
d. h. jener Teil der Exekutive, welcher die auf das Steuerwesen 
bezughabenden Gesetze verwirklicht. Ja bis zu einem gewissen 
Punkte ist Kaizl Recht zu geben, der darauf hinweist, daß die 
Entwicklung des Steuersystems selbst hauptsächlich von der Ver- 
vollkommnung der Steuerverwaltung abhängt ?). Insolange ein 
entsprechender, vertrauenswürdiger, präzise wirkender Steuerver- 
waltungsorganismus fehlt, wird das Steuersystem ein rohes, unvoll- 
kommenes bleiben, das erst dann sich verfeinert, wenn — um uns 
so auszudrücken, — die Nervenfasern der Steuerverwaltung sich 
verfeinern und empfindlicher werden. Nichts liefert einen besseren 
Beweis für die Abhängigkeit des Steuerwesens von der Verwaltung, 
als daß die Unvollkommenheit der Steuerverwaltung ihrerseits den 
Fortschritt des Steuerwesens hinderte, andrerseits der Mangel des 
entsprechenden Apparates den Staat zwang, die Steuern in Pacht 
zu geben und dieselben so gewissermaßen zum Gegenstande des 
Geschäftes zu machen. Die zweckentsprechende Tätigkeit der 
Steuerverwaltung hängt von zwei Umständen ab: a) von der Orga- 
nisation und den Organen der Steuerverwaltung; b) von den Prin- 
zipien der Steuerverwaltung. 
Hinsichtlich der Organisation der Steuerverwaltung ist auch 
hier eine zweifache Gliederung nötig, und zwar nach Gegenständen 
und nach Instanzen. Der große Umfang und die Verzweigung der 
Steuerverwaltung fordert schon gemäß dem Prinzipe der Arbeits- 
teilung die fachgemäße Scheidung und Gruppierung der Organe. 
Nach Instanzen fordern sowohl die fachlichen als die territorialen 
Gesichtspunkte die entsprechende Gliederung, Neben- und Unter- 
ordnung der Organe. Im allgemeinen ist ein fachlich geschultes, 
in genügender Zahl bestelltes Beamtenelement nötig. Bei den 
höheren Organen ist von besonderer Wichtigkeit die richtige Er- 
kennung der staatlichen und sozialen Interessen, Würdigung ihres 
1) Über die Vorbedingungen der Steuerverwaltung siehe die tief gedachten 
oerterungen. Meisel’s in „Britische und deutsche Einkommensteuer“ (Jena 
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