Full text: Finanzwissenschaft

F. II. Abschnitt. Die Besteuerung unentbehrlicher Lebensmittel. 489 
der Detailbetrieb freigegeben wird. In Ungarn ist neuerdings, nach- 
dem Ungarn, das die reichsten Salzlager besaß, im Trianoner 
Friedensvertrag alle Salzbergwerke verlor, das Monopol in Form 
des Handelsmonopols beibehalten worden. Mag welches System 
immer Anwendung finden, so hat der Staat stets die Pflicht, dafür 
zu sorgen, daß das Publikum zu mäßigem Preise und in gehöriger 
Menge dieses wichtige Lebensmittel sich verschaffen könne. Das 
in der Landwirtschaft, bei der Viehzucht und im industriellen Be- 
triebe nötige Salz muß zu billigem Preise geliefert werden. Was 
die Wirkung des Monopols betrifft, so ist nicht zu leugnen, daß 
dasselbe nicht ohne nachteilige Folgen ist und namentlich den 
Konsum einschränkt. Insbesondere leiden hierunter die unteren 
Klassen, die weit mehr auf den Genuß solcher Lebensmittel ange- 
wiesen sind, die das Salz nicht entbehren können, als die oberen 
Klassen. Der durchschnittliche Salzkonsum einer wohlhabenden 
Familie beträgt 10 Kilo, der einer armen Familie 20 Kilo. Nament- 
lich der große Kartoffelverbrauch erhöht den $Salzkonsum der 
unteren Klassen. In Frankreich ist der Salzkonsum der ländlichen 
Bevölkerung dreimal so groß, als der der städtischen Bevölkerung. 
Der größere Salzkonsum der ländlichen Bevölkerung hängt auch 
damit zusammen, daß die ländliche Bevölkerung mehr gesalzenes, 
die städtische Bevölkerung mehr frisches Fleisch genießt. Bei 
vegetabilischer Kost ist gleichfalls der Salzkonsum größer, als bei 
animalischer Kost. Wie sehr die Billigkeit des Salzes den Salz- 
konsum erhöht, dafür bietet die ungarische Geschichte ein inter- 
essantes Beispiel. Im Jahre 1849 gestattete das ungarische Mi- 
nisterium, daß die Siebenbürger Szekler aus dem Parajder Salz- 
bergwerke das Salz um zwei Gulden bekommen sollen: Folge hier- 
von war, daß der Salzkonsum, der bis dahin 25—30000 Zentner be- 
trug, bis Ende 1849 auf 160000 Zentner stieg. Pfeifer!) führt an, 
daß in Frankreich infolge einer Reduktion des Preises der Konsum 
von 1847—1857 folgende Steigerung zeigte: 1887: 4,7 Millionen, 
1857: 7,3 Millionen Zentner. In England hat sich nach Porter 
infolge der Aufhebung der Steuer der Salzkonsum um 470 Prozent 
gehoben. Hock sagt, es ist von Interesse zu bemerken, daß in 
den Vereinigten Staaten der Konsum von Salz 59! Pfund für den 
Kopf der Bevölkerung beträgt, während er in Ländern des Monopols 
höchstens 14—24 Pfund beträgt ?). Der Ertrag der Salzsteuer be- 
trug im Deutschen Reiche (1925) 6,8 Millionen Reichsmark; auf 
den Kopf der Bevölkerung 0,11 Reichsmark. In Ungarn betrug 
die Salzsteuer (1926/27) 20,5 Millionen Pengö, Kopfquote 1,65 Pengö. 
’) Die Staatseinnahmen (Stuttgart und Leipzig 1866, S. 387). 
?) Die Finanzen und die Finanzgeschichte der Vereinigten Staaten, S. 225.
	        
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