F. V. Abschnitt. Die Tabaksteuer.
Zolles umgelegt, wie dies in England geschieht, welches im Interesse
seiner Kolonien den heimischen Tabakbau verbot. Angeblich ist
aber in England der Schmuggel sehr entwickelt, etwa ein Viertel
des Bedarfes soll auf diese Weise Befriedigung finden. Dieser
Besteuerungsmodus besteht noch in der Schweiz, den Niederlanden,
Dänemark, Schweden und Norwegen, wo gleichzeitig die heimische
Produktion steuerfrei ist. 4. Eine seltenere Form der Besteuerung
besteht darin, daß die zum Tabakbau verwendeten Grundflächen
einer höheren Besteuerung unterliegen, nach der Menge, der Zahl
der Blätter oder nach dem Gewicht, im letzteren Falle entweder
in frischem Zustande oder schon in der Produktion geeignetem
Zustande, im Momente, wo die Pflanze in die Fabrik oder in den
Handel kommt, und hier wieder mit oder ohne Berücksichtigung
des Wertes. In diese Kategorie gehört die deutsche Tabaksteuer.
Nachteil dieser Besteuerungsart ist, daß die Besteuerung früh er-
folgt, daß die Produktion vielfachen Plackereien ausgesetzt ist, daß
die Qualität des Tabaks weniger in Betracht kommt, daß nur ein
niedriger Steuerfuß zur Anwendung kommen kann, der Staat also
die Steuerfähigkeit zu erfassen nicht imstande ist. Neben diesen
wichtigeren Systemen kommen wohl noch andere vor, so Monopol
und Verbot der inländischen Produktion (Spanien), Fabrikatssteuer
ohne Stempel, Fabrikatssteuer mit Anwendung des Monopols in
einem gewissen Stadium der Fabrikation (Griechenland) usw. In
Deutschland wurde im Jahre 1906 auch die Zigarettensteuer ein-
geführt !).
Obwohl unter verschiedenen Vorschlägen auch der Gedanke
auftauchte, daß die Tabaksteuer unmittelbar bei den Konsumenten
eingehoben werde, fallen doch die Schwierigkeiten dieser Be-
steuerungsart auf den ersten Blick ins Auge.
Der Ertrag der Tabaksteuer war in Deutschland (1925) 615,8
Millionen Reichsmark, per Kopf 9,84 Reichsmark. Von diesem
Ertrage entfielen auf Zigarren 155,3, Zigaretten 395,2 Reichsmark.
In Deutsch-Osterreich war der Ertrag (1925) 150,6 Millionen
Schilling, in Ungarn (1926/27) 136 Millionen Pengö, Kopfquote
16,39 Pengö.
') In einzelnen Staaten, so in Ungarn, begegnen wir in älteren Zeiten
auch dem Versuch der Einführung eines Monopols auf die Tabakpfeife. Es war
dies eine Erfindung der österreichischen Finanz.
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