Full text: Finanzwissenschaft

F. V. Abschnitt. Die Tabaksteuer. 
Zolles umgelegt, wie dies in England geschieht, welches im Interesse 
seiner Kolonien den heimischen Tabakbau verbot. Angeblich ist 
aber in England der Schmuggel sehr entwickelt, etwa ein Viertel 
des Bedarfes soll auf diese Weise Befriedigung finden. Dieser 
Besteuerungsmodus besteht noch in der Schweiz, den Niederlanden, 
Dänemark, Schweden und Norwegen, wo gleichzeitig die heimische 
Produktion steuerfrei ist. 4. Eine seltenere Form der Besteuerung 
besteht darin, daß die zum Tabakbau verwendeten Grundflächen 
einer höheren Besteuerung unterliegen, nach der Menge, der Zahl 
der Blätter oder nach dem Gewicht, im letzteren Falle entweder 
in frischem Zustande oder schon in der Produktion geeignetem 
Zustande, im Momente, wo die Pflanze in die Fabrik oder in den 
Handel kommt, und hier wieder mit oder ohne Berücksichtigung 
des Wertes. In diese Kategorie gehört die deutsche Tabaksteuer. 
Nachteil dieser Besteuerungsart ist, daß die Besteuerung früh er- 
folgt, daß die Produktion vielfachen Plackereien ausgesetzt ist, daß 
die Qualität des Tabaks weniger in Betracht kommt, daß nur ein 
niedriger Steuerfuß zur Anwendung kommen kann, der Staat also 
die Steuerfähigkeit zu erfassen nicht imstande ist. Neben diesen 
wichtigeren Systemen kommen wohl noch andere vor, so Monopol 
und Verbot der inländischen Produktion (Spanien), Fabrikatssteuer 
ohne Stempel, Fabrikatssteuer mit Anwendung des Monopols in 
einem gewissen Stadium der Fabrikation (Griechenland) usw. In 
Deutschland wurde im Jahre 1906 auch die Zigarettensteuer ein- 
geführt !). 
Obwohl unter verschiedenen Vorschlägen auch der Gedanke 
auftauchte, daß die Tabaksteuer unmittelbar bei den Konsumenten 
eingehoben werde, fallen doch die Schwierigkeiten dieser Be- 
steuerungsart auf den ersten Blick ins Auge. 
Der Ertrag der Tabaksteuer war in Deutschland (1925) 615,8 
Millionen Reichsmark, per Kopf 9,84 Reichsmark. Von diesem 
Ertrage entfielen auf Zigarren 155,3, Zigaretten 395,2 Reichsmark. 
In Deutsch-Osterreich war der Ertrag (1925) 150,6 Millionen 
Schilling, in Ungarn (1926/27) 136 Millionen Pengö, Kopfquote 
16,39 Pengö. 
') In einzelnen Staaten, so in Ungarn, begegnen wir in älteren Zeiten 
auch dem Versuch der Einführung eines Monopols auf die Tabakpfeife. Es war 
dies eine Erfindung der österreichischen Finanz. 
505
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.