4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
VI. Abschnitt.
Die Besteuerung der Gebrauchsgegenstände; Luxussteuern,
Aufwandsteuern, Überflußsteuern.
ll. Gebrauchsbesteuerung. Die Gegenstände der Konsumtion
sind teils solche, welche mit der Konsumtion zugleich verbraucht
werden, teils solche, welche nicht verbraucht, sondern bloß
gebraucht werden und mit dem Gebrauch nur langsam an Wert
abnehmen. Die letzteren bilden das Gebrauchsvermögen. Hierher
gehören vor allem solche Güter, welche zu jeder Zeit eine wichtige
Gruppe der Konsumtion bildeten und deren Anschaffung und Bereithaltung
einen ansehnlichen Teil des Einkommens in Anspruch
nehmen, sowie Kleider, Weißwäsche, Pelzwerk, Haushaltungsgegenstände,
Einrichtungen, Möbel usw. Hierher gehören ferner die mit
der Zunahme des Wohllebens mehr der Befriedigung des Luxus
dienenden Gegenstände, wie Teppiche, Vorhänge, antike Möbel,
Silber- und Goldservice, teuere Porzellan- und Glaswaren, . Antiquitäten;
hierher gehören kostbare Kleidungsstücke, Edelsteine,
Schmuckgegenstände, ferner Sammlungen aller Art, Bildergalerien,
Bibliotheken, Raritätensammlungen, Antiquitätensammlungen, Münzund
Waffensammlungen, Autogrammsammlungen, kostbare Equipagen,
Autos, musikalische Instrumente, Flugzeuge usw. Es unterliegt
keinem Zweifel, daß die Anschaffung und Sammlung dieser
Gegenstände, ebenso wie der Gebrauch der vorerwähnten Gegenstände
Zahlungsfähigkeit bekundet und daher Gegenstände der Besteuerung
bilden. In der Tat wurden einzelne dieser Gegenstände,
so Klaviere, Billarde, Equipagen, dem Luxus dienende Dienerschaft
und anderes der Steuer unterworfen. Doch stößt die Besteuerung
hier auf manche Schwierigkeiten. Werden diese Gegenstände bei
der Konsumtion besteuert, so sind lästige Kontrolle und andere
Unbequemlichkeiten unvermeidbar. Im Stadium der Produktion
entstehen andere Schwierigkeiten, die Besteuerung kann nur eine
sehr mäßige, beinahe nur scheinbare sein, da bei diesen Gegenständen
den Hauptwert in der Regel nicht‘ der Stoff, sondern die
künstlerische Arbeit liefert. Am leichtesten ist die Besteuerung
der Fertigprodukte beim Eintritt in den Verkehr, im Handel, aber
auch hier nur bei strenger Kontrolle, welche wieder große Kosten
verursacht und mit der Gefahr der häufigen Umgehung verbunden
ist. Vielleicht am einfachsten wäre die Besteuerung dieser Gegenstände
in der Weise durchzuführen, daß bei den größeren Kinkommen
sub titulo Luxusausgaben ein Zuschlag gerechnet würde,
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