5. Buch. Der Staatskredit.
Freilich kommt dem gegenüber wieder in Betracht, daß die Unter-
lassung der Konversion viele Steuerträger belastet, ferner daß bei
abnehmendem Kapitalzins das Kapital mit der Abnahme des Ein-
ommens sich früher, oder später befreunden muß. Die Furcht
vor Konversion kann Krisen heraufbeschwören, wie dies 1888 in
London eintrat, als Göschen’s Konversionspläne bekannt wurden,
was eine sinnlose Spekulation in exotischen Papieren und Papieren
große Zinsen versprechender Unternehmungen heraufbeschwor. Die
missionssumme solcher Papiere stieg auf 4 Milliarden Kronen.
ie Londoner Börse wurde zur Spielhölle und für die sinnlosesten
rojekte gab es Geld. Auch die mit jeder Konversion verbundenen
osten kommen in Betracht, namentlich wenn die Konversionen
häufig wiederholt werden. Darum begegnen wir auch in neuerer
eit. jenem Vorgange, daß bei der Konversion auch eine gewisse
Spanne Zeit festgesetzt wird, innerhalb welcher eine neue Kon-
version nicht durchgeführt werden darf. So wurde bei der durch
öschen durchgeführten Konversion festgesetzt, daß innerhalb
20 Jahren eine neue Konversion nicht stattfinden dürfe. ;
| Die Konversionen zeigen nicht immer ein Gelingen, selbst in
den reichsten Staaten nicht. So mißlang die im Jahre 1884 von
der englischen Regierung geplante Konversion. Der Staat bot den
läubigern an Stelle der 3 prozentigen Titres zum Kurse von 102
28/, prozentige, bis 1905 nicht kündbare, oder zum Kurse von 108
21, prozentige Rente. Aber die City gab der liberalen Regierung
eine abschlägige Antwort, im ganzen wurden 4,6 Millionen Pfund
gezeichnet von der 2%, prozentigen, 19,2 Millionen von der 2*/, pro-
entigen; hiervon waren aber 12 Millionen Zeichnungen von
egierungsstellen.
Trotz der verhängnisschweren Folgen, die infolge von Konver-
sionen eintreten können, der Aufwühlung des Geldmarktes und der
Ruhe des kleinen Kapitals, können diese weiteren Folgen nicht aus-
schließlich maßgebend sein, nur muß nach Möglichkeit deren Ver-
eidung angestrebt werden. Hiervon abgesehen, muß jeder Staat,
wie ja überhaupt jeder Schuldner, danach streben, daß die Schulden-
ast sich mindere. Der Staat muß also gegebenenfalls die Schuld-
summe herabzumindern suchen. Wenn die Herabsetzung der Zinsen
einzelne Interessenkreise nachteilig berührt, so muß dem nach
Möglichkeit auf verschiedene Weise abgeholfen werden, aber au
die Konversion selbst darf nicht verzichtet werden. Sofern jedoch
auch die Interessen der Staatsgläubiger Beachtung finden sollen,
ist ja die Frage zu beleuchten: Wer ist Gläubiger, wer ist Schuldner?
jer sind dann folgende Fälle zu unterscheiden: a) Die Staats-
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