VII. Abschnitt. Reduktion, Konversion und Tilgung der Staatsschulden. 639
gläubiger gehören zu derselben Klasse, wie die Steuerträger und
zwar kann dies überwiegend die höhere, oder die untere Klasse
sein; b) die Staatsgläubiger gehören einer anderen Klasse an, als
die Steuerträger. Da der Staat die Deckung des Zinsenbedürfnisses
von den Steuerträgern erhält, so wird die Konversion in dem Falle,
als die Gläubiger des Staates derselben Klasse angehören wie die
Steuerträger, für die Betreffenden wenigstens als Klasse betrachtet,
wohl eine Minderung des Einkommens bedeuten, aber gleichzeitig
eine Minderung der Steuerlast, der Wegfall der Konversion dagegen
wohl ein höheres Einkommen, aber auch eine größere Steuerlast.
Anders freilich gestalten sich die Dinge, wenn die Staatsgläubiger
zu einer anderen Klasse gehören, als die Steuerträger. Wenn die
Staatsgläubiger mehr den wohlhabenderen Klassen angehören, die
Steuerträger den ärmeren Klassen, dann wird hier ein Interessen-
konflikt eintreten, denn die den wohlhabenderen Klassen angehörigen
Gläubiger werden die Konversion bekämpfen, die den ärmeren
Klassen angehörigen Steuerträger werden sie verlangen. Umgekehrt,
wenn die Staatsgläubiger mehr den unteren Klassen angehören —
was bei emokratisierung der Staatsschuld nicht ausgeschlossen
ist —, teuerzahler aber den oberen Klassen, dann werden
jene diePKonversion bekämpfen, diese wünschen. Unzweifelhaft ist
der erste Fall der häufigere, daß nämlich die oberen Klassen die
Gläubiger sind, die unteren Klassen Steuerträger sind. Ein Postulat
der gesunden Entwicklung ist natürlich, daß die höheren Klassen
durch Einkommens- und Vermögenssteuer die entsprechende Steuer-
last übernehmen, daß die unteren Klassen in wachsender Zahl Be-
sitzer von Staatspapieren werden, wodurch die Solidarität der Ge-
sellschaft wächst und die Gegensätze, die bei Konversionen offen-
bar werden können, abnehmen.
Was die Verwendung der bei Konversionen gewonnenen respek-
tive ersparten Summen betrifft, so kann dieselbe eine verschiedene
sein. Dort, wo der Steuerdruck sehr stark ist, wird die Erleichterung
der Steuerlast zweckmäßig sein. Doch unterliegt es keinem Zweifel,
daß es am zweckmäßigsten ist, die bei der Konversion gewonnenen
Überschüsse wieder im Interesse ‘des Staatskredites zu verwenden.
Insoferne aber der Staat in der schwierigen Lage ist, daß die
Staatsbedürfnisse nur durch neue Emissionen befriedigt werden
können, wird das bei der Konversion erreichte Ersparnis für diese
Anlehen verwendet werden. Der Staat wird durch die Konversion
die Deckung des neuen Zinsenbedürfnisses sichern. Am zweck-
mäßigsten ist es jedenfalls, die Ersparnisse für Tilgung der Staats-
schuld zu verwenden. In manchen Fällen verschafft sich der