I. Abschnitt. Das Budget. )
steht: der eine ist der consolidated fund, der andere die sogenannten
„annual supply charges“. In gewissem Sinne verwirklicht dieses
System die Idee der Scheidung des Staatsbudgets und Regierungs-
budgets.
7. Beschränkungen des Budgetrechts. Was die Be-
schränkung des Antragsrechts der Parlamentsglieder betrifft, so er-
klärt schon im Anfang des 18. Jahrhunderts (1713) die Hausord-
nung des englischen Parlaments, daß das Parlament sich des Rechts
begibt, aus eigener Initiative Anträge zum Budget zu stellen und
dieses Recht der Krone überläßt'). Der englischen Auffassung
gemäß ist es die Krone, die das Geld verlangt, das Parlament be-
willigt es. Was aber die Krone nicht verlangt, kann nicht Gegen-
stand der Bewilligung bilden. Aber auch in England hat das Leben
diese Regel manchmal zuschanden gemacht. Überdies werden Aus-
nahmen zugestanden und können gewisse Anträge gestellt werden,
z. B. Errichtung eines Denkmals für eine verdienstvolle Persönlich-
keit usw. In der Budgetdebatte vom Jahre 1883 führte der Finanz-
minister aus, daß in den vorhergehenden 3 Jahren von Parlaments-
gliedern nur 20 Anträge gestellt wurden zur Reduktion von Aus-
gaben, dagegen 556 zu deren Steigerung. Im Jahre 1887 führt
Göschen Klage über die vielen Anträge von seiten der Volks-
vertreter, welche die Steigerung der Ausgaben zur Folge haben.
Im Jahre 1893 sagt Harcourt, die parlamentarische Initiative ist
generös, weil sie wenig oder gar keine Verantwortlichkeit trägt. In
Frankreich hat das Parlament das vollständigste Recht der Initiative,
sowohl mit Bezug auf die Ausgaben, als auch mit Bezug auf die
Einnahmen. Die nachteiligen Folgen haben sich auch eingestellt.
Im Jahre 1900 wurde auch in Frankreich die parlamentarische
Initiative eingeschränkt, doch hatte dies keinen besonderen Erfolg,
schon aus dem Grunde, weil die Einschränkung sich nur auf ge-
wisse Ausgabeposten bezieht ®).
Es unterliegt keinem Zweifel, daß das englische Vorgehen das
Budgetrecht des Parlaments in wesentlichem Maße beschränkt, wie
ja England auch andere Beschränkungen geltend gemacht hat, Be-
schränkungen, die in anderen Staaten auf großen Widerstand stoßen
würden *). In England macht dies der Umstand möglich, daß Eng-
') Redlich, Recht und Technik des englischen Parlaments (Leipzig 1905).
?) Stourm, Le budget. S. 54.
3 Stourm, „La chambre des communs a renonce ä son propre droit
d’initiative budgetaire, afın de laisser intacte celle du gouvernement. Elle s’est
interdite toute motion individuelle en matieres de recettes ou de depenses.
Ah budgetaire en Angleterre appartient exclusivement ä la couronne.“
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