Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

168 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
ein Jahr sind schriftlich abzufassen. Auch ein von einem Minder- 
jährigen (unter 21 Jahren) geschlossener Vertrag bindet, wenn dieser 
für ihn vorteilhaft ist. Die Pflichten der Handlungsgehilfen bestehen 
vor allem in der Dienstpflicht nach dem Anstellungsvertrag; hierunter 
ist nicht nur zu verstehen, daß der Handlungsgehilfe die größtmög- 
liche Sorgfalt anzuwenden hat, sondern daß er auch die Sachkunde 
und die Fähigkeiten besitzen muß, die zur Ausführung der von ihm 
übernommenen Dienstleistungen erforderlich sind. Er ist weiters 
zum Gehorsam verpflichtet, darf sich nicht durch seinen äußeren 
Lebenswandel mit seiner Stellung in Widerspruch setzen und nichts 
tun, wodurch der Geschäftsbetrieb seines Prinzipals geschädigt wird. 
In den Vereinigten Staaten von Amerika entsprechen 
die handelsrechtlichen Bestimmungen im großen und ganzen dem 
englischen Recht. Doch ist die Gesetzgebung in den einzelnen 
Staaten nicht einheitlich und weist insbesondere größere Verschieden- 
heiten auf in den Bestimmungen über die limited partnership®) und 
die Handelskorporationen (Aktiengesellschaften). Bei diesen ist im 
Vergleich zum englischen Recht die Gründung einfacher, die Ver- 
antwortlichkeit der Gründer und Direktoren geringer und die staat- 
liche Kontrolle beschränkter. 
Die Gründung von Aktiengesellschaften erfolgt in der Form 
einer Charte, die von den einzelnen Staaten auf Grund der jeweils 
geltenden Inkorporationsgesetze erteilt wird. Da die Aktiengesell- 
schaften nicht dort inkorporiert werden müssen, wo sie ihren Sitz 
haben, können sich die Gründer denjenigen Staat auswählen, der 
die Charte unter günstigen Bedingungen verleiht. Diese Bedingungen 
weisen namentlich große Verschiedenheiten auf hinsichtlich der 
Haftung der Aktionäre, in den Geldstrafen bei Nichterfüllung der 
Öbliegenheiten der Korporation und ihrer Direktoren, in den Erleich- 
terungen der Geschäftsführung und in dem Umfang der Öffentlichkeit 
in Korporationsangelegenheiten, die im Interesse der Aktionäre, der 
Gläubiger, des Publikums und des Staates verlangt wird. Der Inhalt 
der Charte ist in der Regel für den Umfang der Geschäfte maßgebend. 
Die Aktien lauten auf Namen und werden durch eine schrift- 
liche Erklärung. auf der Rückseite des Aktienscheines übertragen; 
diese Übertragung muß in den Büchern der Kompanie eingetragen. 
werden. 
Verträge und Vereinigungen in der Form von Trusts oder zur 
Beschränkung des Handels oder Verkehrs, sind bei Geld-, bzw. 
Arreststrafe verboten. Personen, die hiedurch geschädigt worden 
sind, gebührt der dreifache Schadenersatz. Das im Durchgangsver- 
6) Die registered partnerships sind den englischen joint stock companies 
gleichzuachten.
	        
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