170 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
im Grundriß der Betriebswirtschaftslehre, Bd. II. Leipzig 1926. Staub-Pisko,
Kommentar zum Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch. Ausgabe für
Österreich. 2. Aufl. Wien 1908. Staub-Köringer-Stranz-Pinner, Kom.
mentar zum Handelsgesetzbuch. 9. Aufl. 1912.
VI. DAS WARENGESCHÄAFT
1. WARENHANDEL UND WARENPRODUKTION
Das Warengeschäft umfaßt den Umsatz der eigentlichen oder
wirklichen Waren. Dazu gehört nicht nur der Warenhandel, das ist
der Warenumsatz ohne Verarbeitung, sondern der gesamte wirtschaftliche
Verkehr in Waren, also auch die gewerbliche und industrielle
Warenproduktion. Denn diese sowohl wie jener hat die
Erzielung eines Gewinnes zum Zwecke, der Warenhandel durch
Wiederverkauf der im wesentlichen unveränderten, die Produktion
durch Verkauf der verarbeiteten oder bearbeiteten Ware.
Der Warenhändler verwirklicht diese Absicht durch besten Einkauf
und vorteilhaftesten Verkauf; beim Produzenten tritt hiezu
noch die technisch und wirtschaftlich beste Durchführung der Produktion.
Die Tätigkeit des Warenhändlers ist nur kommerzieller
Natur, die des Produzenten kommerziell und technisch. Die kommerzielle
Arbeit des Produzenten ist nicht weniger wichtig für den
Erfolg des Unternehmens als die technische; denn ein schlechter
Einkauf der Rohstoffe oder ein verlustreicher Verkauf des Produktes
kann alle Vorteile der technischen Produktion zunichte machen.
Die Schwierigkeit, dieser doppelten Aufgabe, die namentlich mit
der Größe des Unternehmens wächst, gerecht zu werden, veranlaßt
viele Produzenten, die Sorge für den Absatz dem Warenhändler zu
überlassen, um sich ganz dem Einkauf und der technischen Produktion
widmen zu können. Der Händler nimmt dem Produzenten
die Ware in großen Partien ab und bezahlt sie, wenn er kapitalkräftig
ist oder Bankkredit besitzt, in kurzen Zielen. Dadurch verringert
der Produzent nicht nur sein Kreditrisiko, sondern auch die
Umsatzdauer*) seines Kapitals, das er um so rascher wieder in der
Produktion verwenden kann. Warenproduktion und Warenhandel
ergänzen sich daher in zweifacher Hinsicht: in der Arbeitsteilung
zwischen Produktion und Absatz und in der Umlaufdauer des Kapitals;
der Warenhandel übernimmt die Kreditfrist und vielfach auch
die’ Lagerdauer, dem Produzenten bleibt die Produktionsdauer.
*) Siehe hierüber: Ottel, Lehrbuch der Handelskunde. 1. Teil. 10. Aufl.
Wien 1925.