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und 16 Unter-Präbendaten, jene erhielten eine Geld-Präbende von je
68, diese von 54 Thlr. Die Einnahme der Anstalt betrug 1861
6146, die Ausgabe 5325, das Permögen 120,800 Thlr., darunter an
Kapitalien 65,000 Thlr.
Hospital St. Georgii zu Magdeburg.
Eine aus der Mitte des 13. Jahrhunderts herrührende, vorzugsweise
zu einem Siechenhanse bestimmt gewesene Stiftung, um unbemittelten
alten Einwohnern der Stadt beider Konfessionen und Geschlechter gegen
Einkanfsgeld Wohnung und einen Beitrag zum Lebensunterhalte zu
gewähren. Die Präbenden zerfallen in Ober- und Unter-Präbenden.
Mit den ersteren ist für den Inhaber eine besondere Wohnuilg von
Stube ititi) Kammer und eine größere Geld-Präbende (jetzt 100 Thlr.)
verknüpft; sie eignen sich besonders für Personen des höheren Bürger
standes (Kaufleute) ; mit den Unter-Präbcndcn, welche für Personen des
niedern Bürgerstandes, Handwerker, treue Dienstboten rc. sich eignen,
ist nur das Anrecht auf eine gemeinschaftliche Wohnstube, jedoch auf
eine besondere Schlaftammer, und auf eine geringere Geld-Präbcnde
(jetzt 60 Thlr.) verbunden. Ober- und Unter-Präbendaten mit nicht
voller Hebung sind diejenigen, denen nur die Geld-Präbendc, eine Woh
nung aber entweder gar nicht oder nur gegen eine zu zahlende Miethe
gewährt wird. Jeder Neuaufgenommenc erhält zunächst eine solche Prä
bende neuer Stiftung ohne Wohnung; bei dem Abgänge älterer Prä-
bendaten kann er demnächst eine Präbende neuer Stiftung erhalten, mit
der eine gegen billige Miethe zu beziehende Wohnung auf dem Hospi
tale verknüpft ist. Die Aufzunehmenden müssen 50 Jahr alt sein:
zum Eintritt als Ober-Präbendat ist ein Einkanfsgeld von 550 Thlr.,
als Unter-Präbendat ein solches von 320 Thlr. Gold erforderlich; in
Fällen besonderer Dürftigkeit und Würdigkeit kann ein Erlaß von
100 resp. 50 Thlr. stattfinden. Die Präbenden werden abwechselnd
von den Aeltesten der Kaufmannschaft und von dem Hospital-Vorstandc
verliehen; der Magistrat bestätigt die Verleihung. Int Jahre 1861
wurden 54 Ober- und 60 Unter-Präbenden gezahlt; 61 Wohnungen
waren in den Hospital-Gebäuden vorhanden. Mit dem Hospital ver
bunden ist a) ein Fonds, ans welchem fortlaufende jährliche Unter
stützungen (Armen-Präbendcn) von 12—36 Thlr. an bedürftige Per
sonen des Bürgerstandes gegeben werden können; l>) ein Fonds zu
kleinen augenblicklichen Unterstützungen im Betrage von 1 bis 5 Thlr.;
e) ein Fonds, aus welchem jährlich 6 Stipendien verliehen werden.
Ferner giebt das Hospital, so lange die Umstände es gestatten 6) jähr
lich 500 Thlr. zur städtischen Armenkasic, 200 Thlr. zur städtischen
Schulkassc, 150 Thlr. znm Bürger-Rcttungs-Jnstitnte, 40 Thlr. der
Armcn-Holzvcrsorgnttgs-Gesellschaft, 40 Thlr. dem Frauen-Vercin für
Wöchnerinnen rc. Der Vorstand des Hospitals besteht ans zwei Magistrats-
Mitgliedern und zwei von den Aeltesten der Kaufmannschaft auf 6 Jahre
gewählten Bürgern. Das Vermögen der Anstalt belief sich im Jahre
1861 auf 274,545 Thlr.; der Ertrag der Kapitalien war 4668 Thlr.