90 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
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Marburg 1909. Pisko, Lehrbuch des österr. Handelsrechtes. Wien 19238.
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Studien zur Geschichte und Natur des ältesten Cambium. Zeitschr. f. National-
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Il. DER KAUFMÄNNISCHE NACHRICHTEN-
UND GÜTERVERKEHR
1. KAUFMÄNNISCHE CODES
Die Ausnutzung günstiger Kauf- und Verkaufgelegenheiten er-
fordert rasche Entschließungen. Zu ihrer Übermittlung genügt bei
größeren Entfernungen nicht mehr die Briefpost, weil der Posten-
lauf mehrere Tage, im überseeischen Verkehr auch mehrere Wochen
beansprucht, und es wird daher der Nachrichtenverkehr, je größer
die Entfernung ist, desto häufiger, sich des Telegraphen bedienen
müssen. Der Briefverkehr wird dadurch nicht ersetzt, weil nach
kaufmännischem Brauch jede Depesche mit der folgenden Briefpost
bestätigt wird. Der telegraphische Verkehr ist aber bedeutend kost-
spieliger als die Briefpost; längere Depeschen würden die Spesen
so bedeutend erhöhen, daß viele Geschäfte nicht mehr rentabel
erscheinen. Man hat daher schon frühzeitig die Verbilligung der
Telegrammspesen angestrebt!) und das Mittel hiezu in dem sogenann-
ten Codewort gefunden. Das Codewort bedeutet auf Grund einer
Verabredung zwischen Absender und Empfänger einen ganzen Satz,
die sogenannte Sentenz. Die im Verkehr zwischen zwei Firmen
wiederkehrenden Sentenzen werden mit den dazugehörigen Code-
worten übersichtlich zusammengestellt und bilden den Code. Einen
solchen Code, der sich auf den Geschäftsverkehr zwischen zwei
Firmen beschränkt, bezeichnet man als Private-Code; aus den Privat-
Codes haben sich die Branchen- oder Spezial-Codes für bestimmte
1) Zunächst durch die Telegrammadresse, d. h. ein verabredetes Wort,
das bei der Adreßstation angemeldet wird.