Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

90 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
Bankers Clearinghouse. London 1921. Meyer, Die geltenden Wechselrechte 
in vergleichender Darstellung. 2 Bde, Leipzig 1909. Oberparleiter, Das 
dokumentäre Akkreditiv. Wien 1922, Picard, Die Finanzierung nordamerika- 
nischer Eisenbahngesellschaften. Jena 1912. Pitz, Das preußische Kuxrecht. 
Marburg 1909. Pisko, Lehrbuch des österr. Handelsrechtes. Wien 19238. 
Rosenthal, Amerikanische Bonds. Stuttgart und Berlin 1912, Schaube, 
Studien zur Geschichte und Natur des ältesten Cambium. Zeitschr. f. National- 
Ökonomie. 1893. Schmalenbach, Finanzierungen. 3. Aufl. Leipzig 1922, 
Schmidt, Der nationale Zahlungsverkehr. Leipzig 1920. Derselbe, Der 
internationale Zahlungsverkehr. Leipzig 1922. Schneider, Lehrbuch des 
Bergrechtes. Prag 1872. Schuster, Der englische Aktienschein (Share 
Certificate) in. der Festgabe der Juristischen Gesellschaft für Dr. Richard Koch. 
Berlin 1903. Theumann, Das österr. Wechselrecht. Wien 1871. Withers, 
Geld und Kredit in England (The Meaning of Money). Jena 1911. Derselbe, 
Stocks and Shares. London. 1923, 
Il. DER KAUFMÄNNISCHE NACHRICHTEN- 
UND GÜTERVERKEHR 
1. KAUFMÄNNISCHE CODES 
Die Ausnutzung günstiger Kauf- und Verkaufgelegenheiten er- 
fordert rasche Entschließungen. Zu ihrer Übermittlung genügt bei 
größeren Entfernungen nicht mehr die Briefpost, weil der Posten- 
lauf mehrere Tage, im überseeischen Verkehr auch mehrere Wochen 
beansprucht, und es wird daher der Nachrichtenverkehr, je größer 
die Entfernung ist, desto häufiger, sich des Telegraphen bedienen 
müssen. Der Briefverkehr wird dadurch nicht ersetzt, weil nach 
kaufmännischem Brauch jede Depesche mit der folgenden Briefpost 
bestätigt wird. Der telegraphische Verkehr ist aber bedeutend kost- 
spieliger als die Briefpost; längere Depeschen würden die Spesen 
so bedeutend erhöhen, daß viele Geschäfte nicht mehr rentabel 
erscheinen. Man hat daher schon frühzeitig die Verbilligung der 
Telegrammspesen angestrebt!) und das Mittel hiezu in dem sogenann- 
ten Codewort gefunden. Das Codewort bedeutet auf Grund einer 
Verabredung zwischen Absender und Empfänger einen ganzen Satz, 
die sogenannte Sentenz. Die im Verkehr zwischen zwei Firmen 
wiederkehrenden Sentenzen werden mit den dazugehörigen Code- 
worten übersichtlich zusammengestellt und bilden den Code. Einen 
solchen Code, der sich auf den Geschäftsverkehr zwischen zwei 
Firmen beschränkt, bezeichnet man als Private-Code; aus den Privat- 
Codes haben sich die Branchen- oder Spezial-Codes für bestimmte 
1) Zunächst durch die Telegrammadresse, d. h. ein verabredetes Wort, 
das bei der Adreßstation angemeldet wird.
	        
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