Full text : Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

90 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
Bankers Clearinghouse. London 1921. Meyer, Die geltenden Wechselrechte
in vergleichender Darstellung. 2 Bde, Leipzig 1909. Oberparleiter, Das
dokumentäre Akkreditiv. Wien 1922, Picard, Die Finanzierung nordamerikanischer
 Eisenbahngesellschaften. Jena 1912. Pitz, Das preußische Kuxrecht.
Marburg 1909. Pisko, Lehrbuch des österr. Handelsrechtes. Wien 19238.
Rosenthal, Amerikanische Bonds. Stuttgart und Berlin 1912, Schaube,
Studien zur Geschichte und Natur des ältesten Cambium. Zeitschr. f. National-Ökonomie.
 1893. Schmalenbach, Finanzierungen. 3. Aufl. Leipzig 1922,
Schmidt, Der nationale Zahlungsverkehr. Leipzig 1920. Derselbe, Der
internationale Zahlungsverkehr. Leipzig 1922. Schneider, Lehrbuch des
Bergrechtes. Prag 1872. Schuster, Der englische Aktienschein (Share
Certificate) in. der Festgabe der Juristischen Gesellschaft für Dr. Richard Koch.
Berlin 1903. Theumann, Das österr. Wechselrecht. Wien 1871. Withers,
Geld und Kredit in England (The Meaning of Money). Jena 1911. Derselbe,
Stocks and Shares. London. 1923,
Il. DER KAUFMÄNNISCHE NACHRICHTEN-UND
 GÜTERVERKEHR
1. KAUFMÄNNISCHE CODES
Die Ausnutzung günstiger Kauf- und Verkaufgelegenheiten erfordert
 rasche Entschließungen. Zu ihrer Übermittlung genügt bei
größeren Entfernungen nicht mehr die Briefpost, weil der Postenlauf
 mehrere Tage, im überseeischen Verkehr auch mehrere Wochen
beansprucht, und es wird daher der Nachrichtenverkehr, je größer
die Entfernung ist, desto häufiger, sich des Telegraphen bedienen
müssen. Der Briefverkehr wird dadurch nicht ersetzt, weil nach
kaufmännischem Brauch jede Depesche mit der folgenden Briefpost
bestätigt wird. Der telegraphische Verkehr ist aber bedeutend kostspieliger
 als die Briefpost; längere Depeschen würden die Spesen
so bedeutend erhöhen, daß viele Geschäfte nicht mehr rentabel
erscheinen. Man hat daher schon frühzeitig die Verbilligung der
Telegrammspesen angestrebt!) und das Mittel hiezu in dem sogenannten
 Codewort gefunden. Das Codewort bedeutet auf Grund einer
Verabredung zwischen Absender und Empfänger einen ganzen Satz,
die sogenannte Sentenz. Die im Verkehr zwischen zwei Firmen
wiederkehrenden Sentenzen werden mit den dazugehörigen Codeworten
 übersichtlich zusammengestellt und bilden den Code. Einen
solchen Code, der sich auf den Geschäftsverkehr zwischen zwei
Firmen beschränkt, bezeichnet man als Private-Code; aus den Privat-Codes
 haben sich die Branchen- oder Spezial-Codes für bestimmte
1) Zunächst durch die Telegrammadresse, d. h. ein verabredetes Wort,
das bei der Adreßstation angemeldet wird.
            
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