Full text: Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

„Trotzdem die Argumente der Monopol— 
jegner nicht als zutreffend anerkannt werden 
önnen, ist das Ergebnis dieser Konferenz für 
die Monopolfreunde wenig ermutigend. Wenn 
der Sprechende für das Monopol eintritt, so 
geschieht das vor allem im Hinblick auf die 
Sicherung der Brotversorgung, also in Rück— 
icht auf die Sicherheit der Verbraucher. 
Wollen diese vom Monopol nichts wissen, so 
vird es uns trotz der Vorteile für den Ge— 
— 
lich kann der Getreidebau auch auf anderem 
Wege, z. B. durch Revision des Bundesgesetzes 
zur Förderung der Landwirtschaft unterstützt 
werden.“ 
Fine zweite große Monopolkonfe— 
en z, zusammengesetzt aus 67 Mitgliedern, tagte 
m April 1922. Die Konferenz befaßte sich mit einer 
Reihe von monopolfreien Vorschlägen, die seit der 
ersten Tagung eingegangen waren. Nach zwei— 
tägigen Verhandlungen ging die Konferenz wieder 
ergebnislos auseinander, nachdem sie dem Bundes— 
rat anheimgestellt hatte, eine neue kleine Studien— 
kommission einzusetzen, um eine Verständigung 
über eine monopolfreie Lösung zu versuchen. Eine 
solche kleine Studienkommission, be— 
tehend aus 9 Mitgliedern, wurde sodann vom 
Bundesrat mit der Aufgabe bestellt, eine monopol— 
freie Vorlage auszuarbeiten. Die Beratungen der 
kleinen Studienkommission unter dem Vorsitz von 
Nationalrat Sulzer führten zur Vorlage eines Ent— 
vpurfs zu einer monopolfreien Lösung, die im 
vesentlichen auf dem von dem Großmüller Steiner 
borgeschlagenen System der Erteilung von Einfuhr— 
scheinen bei der Vermahlung von Inlandsgetreide, 
die zur Einfuhr einer entsprechenden Menge Aus— 
landsgetreide berechtigen sollten, beruhte. Der 
Bundesrat befaßte sich nit dieser Vorlage im Juni 
1923 und beauftragte das Volkswirtschaftsdeparte— 
ment, auch eine Vorlage auf Grund des Einfuhr— 
monopols auszuarbeiten. Mit einer Botschaft vom 
27. Mai 1924 über die Sicherung der Getreidever— 
sorgung schlug dann wieder der Bundesrat in der 
Bundesversammlung einen Verfassungsartikel vor, 
der dem Bund die Pflicht zuweist, durch Haltung 
von Getreidevorräten sowie durch Förderung des 
nländischen Getreidebaues und Förderung der Ver— 
wertung und Verarbeitung der Erzeugnisse des Ge— 
rreidebaues im Inlande die Getreideversorgung des 
Landes zu sichern, der aber ein alleiniges Einfuhr— 
recht des Bundes ausdrücklich ausschließt. An diese 
Botschaft schloß sich eine weitere Botschaft des 
Bundesrates vom 14. November 1924 an. Der 
darin enthaltene Vorschlag wird in, den folgenden 
Frörterungen als die monopolfreie Lösung be— 
zeichnet. 
Der Weg, auf dem man in anderen Ländern mit 
notleidendem Getreidebau die Brotgetreideerzeu— 
jung zu sichern sucht, die Erhöhung des Getreide— 
zolles zu einem Schutzzoll, wurde in der Schweiz für 
fich allein als ungangbar erachtet. Weil die ein— 
heimische Landwirtschaft nur einen geringen Bruch— 
leil des Brotgetreidebedarfes des Landes liefert, 
würde den Getreideerzeugern des Inlands, und von 
iesen nur denjenigen, die über den eigenen Bedarf 
vetreide erzeugten, nur ein geringer Bruchteil der 
Nehrleistungen zugute kommen, die der Allgemein— 
eit in der Form der Brotpreiserhöhung auferlegt 
ȟrden. Zudem ist zweifelhaft, ob der Preis des 
nlandsgetreides sich wirklich um den Betrag des 
chutzzolles steigern würde. Es muß mit der Mög— 
chkeit gerechnet werden, daß das Auslandsgetreide 
»egen seiner qualitativen Überlegenheit trotz 
öheren Preises das Inlandsgetreide vom Nah— 
ungsmittelmarkt verdrängt und das einheimische 
ẽrzeugnis nur als Futtermittel einen Markt findet. 
Das Problem, dessen Lösung die aufgeführten Vor— 
hläge auf verschiedenen Wegen anstreben, ist daher, 
. dem Verbraucher das im Inland erzeugte, 
mahlfähige Getreide aufzuzwingen, 
dem mahlfähigen Inlandsgetreide einen Ab— 
nahmepreis zu sichern, der den Preis aus— 
ländischen Brotgetreides unverzollt an der 
-chweizer Grenze um 8 bis 10 Fr. übersteigt, 
das gesamte im Lande verbrauchte Brot— 
zetreide im Preise um je ein Viertel des 
überpreises für Inlandsgetreide zu steigern 
und den Ertrag in irgendeiner Form dem 
inländischen Produzenten im Verhältnis der 
erzeugten Getreidemenge zuzuwenden. 
Die monobuolfreie Lösung sucht dieses Ziel dadurch 
u erreschen, daß der Bund das Inlandsbrotgetreide 
u entsprechendem Überpreis aufkauft, daß weiter 
ie Kiufuhr von Auslaudegetreide u ung8 
flichtig Femecht und nur unter der Romigumg ge— 
ehmigt wird, daß der Einführende eine der einzu— 
ihrenden Menge Auslandsgetreide entsprechende 
stenge Inlandsgetreide zu dem Übervpreis über— 
immt. 
Die Beratung der Vorlage im Ständerat und 
dationalrat machte die Überzeugung vorherrschend, 
aß die monopolfreie Lösung erheblichen Schwierig— 
eiten begegne. Schon um die Unterschiebung von 
uslandsgetreide als Inlandsgetreide auszu— 
hließen, machte dieser Vorschlag die Uberwachung 
es Verkehrs mit Auslandsgetreide notwendig. 
lußerdem entferne man sich mit der Einführung 
er Genehmigungspflicht wieder weit von der 
reiheit des Handels, zu der die Aufhebung des 
Ronopols zurückführen sollte. Blieb der Über— 
ahmepreis und Abgabepreis für Inlandsgetreide 
ür das Erntejahr der gleiche, so war die Belastung 
es Importeurs je nach den Schwankungen des 
deltmarktpreises sehr verschieden. Unter Um— 
änden war die Übernahme von Inlandsgetreide 
in gutes Geschäft; hielt der Staat den Grundsatz 
ver Stetigkeit des Abgabepreises aufrecht, so be— 
egnete er bei steigender Tendenz stärkster Nach— 
rage, bei sinkender aber dem heftigsten Widerstand. 
Vollte aber der Bund seine Abgabepreise jeweils 
en Weltmarktpreisen anpassen, dann müßte er die 
Bbgabepreise fortgesetzt ͤndern. Auf jeden Fall 
ar weiterhin noch eine staatliche Getreideverwal— 
ung notwendig, bei der der Bund aroße Risiken 
inging?). 
8) Bundesrat Schultheß in „Neue Zürches Zeitung!!, 
zebruar 1926. 
J
	        
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