„Trotzdem die Argumente der Monopol—
jegner nicht als zutreffend anerkannt werden
önnen, ist das Ergebnis dieser Konferenz für
die Monopolfreunde wenig ermutigend. Wenn
der Sprechende für das Monopol eintritt, so
geschieht das vor allem im Hinblick auf die
Sicherung der Brotversorgung, also in Rück—
icht auf die Sicherheit der Verbraucher.
Wollen diese vom Monopol nichts wissen, so
vird es uns trotz der Vorteile für den Ge—
—
lich kann der Getreidebau auch auf anderem
Wege, z. B. durch Revision des Bundesgesetzes
zur Förderung der Landwirtschaft unterstützt
werden.“
Fine zweite große Monopolkonfe—
en z, zusammengesetzt aus 67 Mitgliedern, tagte
m April 1922. Die Konferenz befaßte sich mit einer
Reihe von monopolfreien Vorschlägen, die seit der
ersten Tagung eingegangen waren. Nach zwei—
tägigen Verhandlungen ging die Konferenz wieder
ergebnislos auseinander, nachdem sie dem Bundes—
rat anheimgestellt hatte, eine neue kleine Studien—
kommission einzusetzen, um eine Verständigung
über eine monopolfreie Lösung zu versuchen. Eine
solche kleine Studienkommission, be—
tehend aus 9 Mitgliedern, wurde sodann vom
Bundesrat mit der Aufgabe bestellt, eine monopol—
freie Vorlage auszuarbeiten. Die Beratungen der
kleinen Studienkommission unter dem Vorsitz von
Nationalrat Sulzer führten zur Vorlage eines Ent—
vpurfs zu einer monopolfreien Lösung, die im
vesentlichen auf dem von dem Großmüller Steiner
borgeschlagenen System der Erteilung von Einfuhr—
scheinen bei der Vermahlung von Inlandsgetreide,
die zur Einfuhr einer entsprechenden Menge Aus—
landsgetreide berechtigen sollten, beruhte. Der
Bundesrat befaßte sich nit dieser Vorlage im Juni
1923 und beauftragte das Volkswirtschaftsdeparte—
ment, auch eine Vorlage auf Grund des Einfuhr—
monopols auszuarbeiten. Mit einer Botschaft vom
27. Mai 1924 über die Sicherung der Getreidever—
sorgung schlug dann wieder der Bundesrat in der
Bundesversammlung einen Verfassungsartikel vor,
der dem Bund die Pflicht zuweist, durch Haltung
von Getreidevorräten sowie durch Förderung des
nländischen Getreidebaues und Förderung der Ver—
wertung und Verarbeitung der Erzeugnisse des Ge—
rreidebaues im Inlande die Getreideversorgung des
Landes zu sichern, der aber ein alleiniges Einfuhr—
recht des Bundes ausdrücklich ausschließt. An diese
Botschaft schloß sich eine weitere Botschaft des
Bundesrates vom 14. November 1924 an. Der
darin enthaltene Vorschlag wird in, den folgenden
Frörterungen als die monopolfreie Lösung be—
zeichnet.
Der Weg, auf dem man in anderen Ländern mit
notleidendem Getreidebau die Brotgetreideerzeu—
jung zu sichern sucht, die Erhöhung des Getreide—
zolles zu einem Schutzzoll, wurde in der Schweiz für
fich allein als ungangbar erachtet. Weil die ein—
heimische Landwirtschaft nur einen geringen Bruch—
leil des Brotgetreidebedarfes des Landes liefert,
würde den Getreideerzeugern des Inlands, und von
iesen nur denjenigen, die über den eigenen Bedarf
vetreide erzeugten, nur ein geringer Bruchteil der
Nehrleistungen zugute kommen, die der Allgemein—
eit in der Form der Brotpreiserhöhung auferlegt
ȟrden. Zudem ist zweifelhaft, ob der Preis des
nlandsgetreides sich wirklich um den Betrag des
chutzzolles steigern würde. Es muß mit der Mög—
chkeit gerechnet werden, daß das Auslandsgetreide
»egen seiner qualitativen Überlegenheit trotz
öheren Preises das Inlandsgetreide vom Nah—
ungsmittelmarkt verdrängt und das einheimische
ẽrzeugnis nur als Futtermittel einen Markt findet.
Das Problem, dessen Lösung die aufgeführten Vor—
hläge auf verschiedenen Wegen anstreben, ist daher,
. dem Verbraucher das im Inland erzeugte,
mahlfähige Getreide aufzuzwingen,
dem mahlfähigen Inlandsgetreide einen Ab—
nahmepreis zu sichern, der den Preis aus—
ländischen Brotgetreides unverzollt an der
-chweizer Grenze um 8 bis 10 Fr. übersteigt,
das gesamte im Lande verbrauchte Brot—
zetreide im Preise um je ein Viertel des
überpreises für Inlandsgetreide zu steigern
und den Ertrag in irgendeiner Form dem
inländischen Produzenten im Verhältnis der
erzeugten Getreidemenge zuzuwenden.
Die monobuolfreie Lösung sucht dieses Ziel dadurch
u erreschen, daß der Bund das Inlandsbrotgetreide
u entsprechendem Überpreis aufkauft, daß weiter
ie Kiufuhr von Auslaudegetreide u ung8
flichtig Femecht und nur unter der Romigumg ge—
ehmigt wird, daß der Einführende eine der einzu—
ihrenden Menge Auslandsgetreide entsprechende
stenge Inlandsgetreide zu dem Übervpreis über—
immt.
Die Beratung der Vorlage im Ständerat und
dationalrat machte die Überzeugung vorherrschend,
aß die monopolfreie Lösung erheblichen Schwierig—
eiten begegne. Schon um die Unterschiebung von
uslandsgetreide als Inlandsgetreide auszu—
hließen, machte dieser Vorschlag die Uberwachung
es Verkehrs mit Auslandsgetreide notwendig.
lußerdem entferne man sich mit der Einführung
er Genehmigungspflicht wieder weit von der
reiheit des Handels, zu der die Aufhebung des
Ronopols zurückführen sollte. Blieb der Über—
ahmepreis und Abgabepreis für Inlandsgetreide
ür das Erntejahr der gleiche, so war die Belastung
es Importeurs je nach den Schwankungen des
deltmarktpreises sehr verschieden. Unter Um—
änden war die Übernahme von Inlandsgetreide
in gutes Geschäft; hielt der Staat den Grundsatz
ver Stetigkeit des Abgabepreises aufrecht, so be—
egnete er bei steigender Tendenz stärkster Nach—
rage, bei sinkender aber dem heftigsten Widerstand.
Vollte aber der Bund seine Abgabepreise jeweils
en Weltmarktpreisen anpassen, dann müßte er die
Bbgabepreise fortgesetzt ͤndern. Auf jeden Fall
ar weiterhin noch eine staatliche Getreideverwal—
ung notwendig, bei der der Bund aroße Risiken
inging?).
8) Bundesrat Schultheß in „Neue Zürches Zeitung!!,
zebruar 1926.
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