Große Berliner Straßenbahn.
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Verdienstes als Krankengeld gewährt, kommt der erkrankte Angestellte mit dem Zuschuß
der Verwaltung auf sein volles Gehalt.
ERHOLUNGSURLAUB. Dem Bedürfnis nach Ausspannung von der Arbeit wird durch
Erholungsurlaub Rechnung getragen; Unterbeamte und Arbeiter erhalten je nach der Länge
der Dienstzeit Urlaub von 3 bis 10 Tagen steigend. Lohn und Gehalt werden während des
Urlaubs weiter gezahlt, wodurch 196 000 M. Unkosten im Jahre entstehen.
VEREIN DER ANGESTELLTEN. In dem Bestreben, den verstreut wohnenden Ange
stellten gleichmäßige Fürsorge unter Mitwirkung des Personals selbst angedeihen zu lassen,
wurde eine Zentrale geschaffen in dem „Verein der Angestellten der Großen Berliner Straßen
bahn“, der von der Verwaltung mit reichen Mitteln unterstützt wird. Zu dem Monatsbeitrag
der einzelnen Mitglieder von 70 Pfg. leistet die Große Berliner Straßenbahn 45 Pfg. Der
Verein ist in der Lage, Sterbegelder in Höhe von 330—400 M. beim Tode der Mitglieder,
150 M. beim Ableben der Ehefrau und 20—30 M. beim Tode von Kindern zu zahlen. Dar
lehen werden im Falle vorübergehenden Bedarfs, Unterstützungen bei besonderer
Notlage bewilligt. Die Gewährung von Unterstützungen wird dem Verein durch den Vor
sitzenden des Aufsichtsrats der Großen Berliner Straßenbahn, Geheimen Kommerzienrat
Arnhold, erleichtert, der alljährlich einen wohl dotierten Fonds zur Verfügung stellt.
Ferner haben Aufsichtsrat und Direktion anläßlich der Einführung des elektrischen Betriebes
100 000 M. gestiftet, deren Zinsen an bedürftige Hinterbliebene von Straßenbahnern verteilt
werden. — In regelmäßigen Zwischenräumen versammelt der Verein seine Mitglieder, nach
Betriebsstätten getrennt, zu Vorträgen belehrenden Inhalts und zur Besprechung
dienstlicher und wirtschaftlicher Angelegenheiten. Gleichfalls zur Belehrung und zur Er
örterung von Fragen, die die Beamtenschaft interessieren, dient die 14 tägig erscheinende
Vereinszeitschrift „Die Straßenbahn“, zu deren Kosten die Große Berliner Straßenbahn
noch besonders beiträgt. Sie wird den Mitgliedern unentgeltlich geliefert.
RECHTSBEISTAND. Dem Straßenbahner, der vermöge seines Berufs nur zu leicht
vor Gericht gefordert werden kann, leistet der Verein auf seine Kosten Rechtsbeistand.
Drei erprobte Rechtsanwälte stehen zur Verfügung.
FERIENKOLONIEN. Erholungsbedürftige Kinder werden aus Vereinsmitteln, die
hochherzige Spender noch erhöhen, in Ferienkolonien gesandt.
KANTINEN. Dem Ruhebedürfnis des Personals in den Betriebspausen dienen Kan
tinen, die der Verein nach und nach auf den Bahnhöfen einrichtet. Kräftige Kost und
gute Getränke werden zum Selbstkostenpreis abgegeben; die unverheirateten Beamten
finden billigen Mittagstisch.
WOHNUNGEN. Den Verheirateten bietet eine dem Verein angegliederte Bauge
nossenschaft mit zurzeit 5 Häusern (in Berlin am Kreuzberg und Schlesischen Tor,
in Wilmersdorf, Tempelhof und Tegel) insgesamt 300 Wohnungen, bei denen besonderer
Wert auf ausreichende Abmessung der Räume, auf Schaffung von Balkons, Loggien und
Baderäumen gelegt ist. Die Festsetzung billiger Mieten wird dadurch ermöglicht, daß die
Große Berliner Straßenbahn 2 Millionen Mark Hypothekenkapital zum Zinsfüße von 3 %
hergegeben hat.
Wie sehr der Verein von dem Personal geschätzt wird, zeigt die ständig wachsende
Mitgliederzahl, die heute 9500 beträgt, für die die Verwaltung jährlich 55 000 M. dem
Verein zuschießt.
In Summa wendet die Große Berliner Straßenbahn für ihre 11 500 ständigen Beamten
und Arbeiter an freiwilligen Leistungen jährlich 983 000 M. auf, das sind 85 M. auf den
Kopf, während die gesetzlichen Leistungen zur Invaliden- und Unfallversicherung sowie
zur Betriebskrankenkasse 38 M. betragen. Am weiteren Ausbau der Wohlfahrtseinrichtungen
wird unermüdlich gearbeitet zum besten der zahlreichen Angestellten und ihrer Familien,
eine Ehrenpflicht, der sich eine große Verwaltung niemals entziehen wird.