Full text: Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

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überflüssig gewordene Arbeitskräfte dem ohnedies 
inter Überangebot stehenden Arbeitsmarkt zuge— 
ührt würden. Man kann sich solchen Erwägungen 
jegenüber auf den Standpunkt stellen, daß ein 
iberwiegendes Interesse der Allgemeinheit, wie es 
die Verbilligung von Mehl und Brot darstellen 
vürde, es rechtfertige, über die Beeinträchtigung 
»er Existenzbedingungen von einigen hunderttausend 
Menschen hinwegzusehen. Man mag auch einige 
veitere Einwendungen gegen die Monopolisierung 
'on Müllerei und Bäckerei als nicht voll durch— 
chlagend bezeichnen. Die Monopolwirtschaft würde 
zurch die Verpflichtung der Entschädigung einer 
roßen Zahl stillzulegender mittlerer und kleiner 
Betriebe von vornherein eine schwere Belastung 
reffen. Die Großmüllerei ist in erheblichem Grade 
Ausfuhrindustrie. Wenn ein staatlicher Monopol— 
hetrieb auch vielleicht mit dem Einfuhrgeschäft sich 
zurechtfinden kann, so ist er für das Ausfuhrgeschäft 
uuf jeden Fall von vornherein ungeeignet. In der 
Bäckerei eignet sich lediglich die Herstellung von 
roßbrot für den fabrikmäßigen Betrieb. Eine 
rationell arbeitende mit modernen Maschinen aus— 
Jestattete Kleinweizenbrotfabrik muß mindestens 
auf den Bedarf von 170000 Menschen eingestellt 
ein. Die Absatz- und Verteilungsfrage für solche 
Mengen Kleinbrot kann nur in wenigen Groß— 
tädten in wirtschaftlicher Weise gelöst werden; dä— 
dei wäre es immer noch nicht möglich, nur halbwegs 
dem vielgestalteten Geschmack der Verbraucher in der 
Weise Rechnung zu tragen, wie dies durch das freie 
Bäckerhandwerk gegenwärtig geschieht. Ein Mono— 
dol, das sich nur, auf die Großbrotherstellung er— 
treckt, würde vielen mittleren und kleinen Be— 
rieben, die sich gegenwärtig mit Großbrot- und 
dleinbrotherstellung befassen und nach dem Um— 
ang ihres Kundenkreises sowie für eine lohnende 
usnützung ihrer Betriebsanlagen auf beide Be— 
riebsarten angewiesen sind, die Lebensfähigkeit 
rehmen. Soweit Müllerei und Bäckerei dem Staat 
Ierschüsse bringen sollen, ist einzuwenden, daß das 
ägliche Brot von sozialen Gesichlspunkten aus das 
denkbar ungeeignelste Steuerobjekt ist. Der durch— 
chlagende Einwand gegen alle Pläne der Mono— 
»olisierung von Müllerei und Bäckerei ist der, daß 
das, was durch Zusammendiehung der Mehl- bzw. 
Broterzeugung in einer kleinen Zahl rationell ein— 
gerichteter und betriebener Fabrikanlagen gewonnen 
vird, durch unwirtschaftliche Aufwendungen für 
den Transport des Rohstoffes wie des Erzeugnisses 
wieder verloren geht. Man braucht nur den einen 
Satz aus der Schrift von Bechtolsheim, der das 
Mühlenmonopol empfiehlt, anzuführen. („Ein 
Reichsgetreidemonopol“ S. 683933 
„Ein staatliches Mühlenmonopol darf in 
bezug auf seinen Ertrag überhaupt nicht 
isoliert betrachtet werden, vielmehr ist in 
erster Linie die aus einem solchen erwachsende 
Zunahme im Verkehr in Rechnung zu stellen, 
woraus die staatlichen Verkehrseinrichtungen 
eine ganz wesentliche Mehrung ihrer Ein— 
nahme erfahren dürften.“ 
Die Tatsache, daß sich im Müllereigewerbe immer 
aoch 40 000 Klein- und Mittelbetriebe in Deutsch— 
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Nr. 2785 
and aufrechterhalten können, obwohl ihre Mahl— 
inkosten weit höher sind als die der großen Mühlen, 
»aß sie also offenbar immer noch einem Bedürfnis 
senügen, ist nur darauf zurückzuführen, daß ihr 
Z„tandort in der Nähe oder im Zentrum eines 
ßroduktionskreises des Rohstoffes und eines Ver— 
orgungskreises gelegen ist, so daß sie solange für 
inen solchen Kundenkreis zu arbeiten imstaude 
ind, als ihre erhöhten Mahlunkosten pro Doppel— 
entner durch geringere Frachtkosten des Getreides 
zur Mühle und des Mehles und der Kleie zum Ab— 
tehmer zurückkompensiert werden?',). Die Not— 
vendigkeit, durch Stillegung von Betrieben, Kapi— 
al und Existenzen zu vernichten, um damit Getreide 
ind Mehl auf den Weg über die staatlichen Ver— 
ehrsanlagen zu zwingen, den sie andernfalls nicht 
genommen hätten, wird auch der nicht anerkennen 
önnen, der zur möglichsten Förderung der Renta— 
zilität der staatlichen Verkehrsanlagen bereit ist. 
Noch schwieriger ist die Transport- und Verteilungs— 
rage in der Bäckerei, wo es sich um Zuführung 
leinster Mengen und in kürzesten Zeitintervallen 
in den Verbrauch handelt. Man wird auch hier 
richt fehlgehen, wenn man annimint, daß die Vor— 
eile der billigeren Erzeugung durch die Mehrkosten 
»es Transportes und der Verteilung und durch 
Inbequemlichkeiten für den letzten Verbraucher bei 
veitem ausgeglichen werden. Die Wahrscheinlich— 
eit, daß die Konsumenten das Brotmonopol nicht 
ils einen Vorteil empfinden würden, bestünde selbst 
»ann noch, wenn das Monopol eine Verbilligung 
des Brotes zur Folge haben würde. 
Aus diesen Gesichtspunkten heraus wird man 
s verstehen, daß man in der Schweiz den Schritt 
veiter vom Getreidemonopol zum Müllerei- und 
Brotmonopol nicht gegangen ist und auch vorerst zu 
gehen nicht beabsichtigt. 
I. Horwegen 
b. Die Brotgetreideversorgung Norwegens während 
des Krieges und in der Nachkriegszeit. 
Als der Krieg das handelspolitische System 
suropas in Trümmer legte, sah sich auch der 
rorwegische Staat genötigt, in der Deckung des 
Bedarfs der Landesbewohner an Lebensmitteln 
neue Wege zu beschreiten. Seit August 1914 trat der 
Staat als Importeur von Lebensmitteln jeder Art 
n Tätigkeit, um die Ernährung der Bevölkerung 
icherzustellen. Nach einer von. dem. Ernährungs 
irektor, in dessen Hand die staatliche Lebens— 
nitteleinfuhr lag, gelieferten Aufstellung?s) wurden 
n der Zeit von August 1914 bis 81. Dezember 1924 
m ganzen Lebensmittel im Werte von 1600 Mil— 
ionen Kronen, davon für 815 Millionen Kronen 
Veizen und Roggen und für 248 Millionen Kronen 
Veizen- und Roggenmehl eingeführt und umgesetzt. 
eben Getreide und Mehl sind in der Liste auf— 
leführt Zucker mit 277 Millionen Kronen, Butter. 
Fier, Fleisch, Salz, Kartoffelmehl usw. 
2) Dr. Walter Zeckendorf. „Die Getreidemono— 
volfrage in Deutschland“, München 1921. 
8) Storthings⸗Sotkument 1926 Nr. 11 S. 17.
	        
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