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überflüssig gewordene Arbeitskräfte dem ohnedies
inter Überangebot stehenden Arbeitsmarkt zuge—
ührt würden. Man kann sich solchen Erwägungen
jegenüber auf den Standpunkt stellen, daß ein
iberwiegendes Interesse der Allgemeinheit, wie es
die Verbilligung von Mehl und Brot darstellen
vürde, es rechtfertige, über die Beeinträchtigung
»er Existenzbedingungen von einigen hunderttausend
Menschen hinwegzusehen. Man mag auch einige
veitere Einwendungen gegen die Monopolisierung
'on Müllerei und Bäckerei als nicht voll durch—
chlagend bezeichnen. Die Monopolwirtschaft würde
zurch die Verpflichtung der Entschädigung einer
roßen Zahl stillzulegender mittlerer und kleiner
Betriebe von vornherein eine schwere Belastung
reffen. Die Großmüllerei ist in erheblichem Grade
Ausfuhrindustrie. Wenn ein staatlicher Monopol—
hetrieb auch vielleicht mit dem Einfuhrgeschäft sich
zurechtfinden kann, so ist er für das Ausfuhrgeschäft
uuf jeden Fall von vornherein ungeeignet. In der
Bäckerei eignet sich lediglich die Herstellung von
roßbrot für den fabrikmäßigen Betrieb. Eine
rationell arbeitende mit modernen Maschinen aus—
Jestattete Kleinweizenbrotfabrik muß mindestens
auf den Bedarf von 170000 Menschen eingestellt
ein. Die Absatz- und Verteilungsfrage für solche
Mengen Kleinbrot kann nur in wenigen Groß—
tädten in wirtschaftlicher Weise gelöst werden; dä—
dei wäre es immer noch nicht möglich, nur halbwegs
dem vielgestalteten Geschmack der Verbraucher in der
Weise Rechnung zu tragen, wie dies durch das freie
Bäckerhandwerk gegenwärtig geschieht. Ein Mono—
dol, das sich nur, auf die Großbrotherstellung er—
treckt, würde vielen mittleren und kleinen Be—
rieben, die sich gegenwärtig mit Großbrot- und
dleinbrotherstellung befassen und nach dem Um—
ang ihres Kundenkreises sowie für eine lohnende
usnützung ihrer Betriebsanlagen auf beide Be—
riebsarten angewiesen sind, die Lebensfähigkeit
rehmen. Soweit Müllerei und Bäckerei dem Staat
Ierschüsse bringen sollen, ist einzuwenden, daß das
ägliche Brot von sozialen Gesichlspunkten aus das
denkbar ungeeignelste Steuerobjekt ist. Der durch—
chlagende Einwand gegen alle Pläne der Mono—
»olisierung von Müllerei und Bäckerei ist der, daß
das, was durch Zusammendiehung der Mehl- bzw.
Broterzeugung in einer kleinen Zahl rationell ein—
gerichteter und betriebener Fabrikanlagen gewonnen
vird, durch unwirtschaftliche Aufwendungen für
den Transport des Rohstoffes wie des Erzeugnisses
wieder verloren geht. Man braucht nur den einen
Satz aus der Schrift von Bechtolsheim, der das
Mühlenmonopol empfiehlt, anzuführen. („Ein
Reichsgetreidemonopol“ S. 683933
„Ein staatliches Mühlenmonopol darf in
bezug auf seinen Ertrag überhaupt nicht
isoliert betrachtet werden, vielmehr ist in
erster Linie die aus einem solchen erwachsende
Zunahme im Verkehr in Rechnung zu stellen,
woraus die staatlichen Verkehrseinrichtungen
eine ganz wesentliche Mehrung ihrer Ein—
nahme erfahren dürften.“
Die Tatsache, daß sich im Müllereigewerbe immer
aoch 40 000 Klein- und Mittelbetriebe in Deutsch—
29
Nr. 2785
and aufrechterhalten können, obwohl ihre Mahl—
inkosten weit höher sind als die der großen Mühlen,
»aß sie also offenbar immer noch einem Bedürfnis
senügen, ist nur darauf zurückzuführen, daß ihr
Z„tandort in der Nähe oder im Zentrum eines
ßroduktionskreises des Rohstoffes und eines Ver—
orgungskreises gelegen ist, so daß sie solange für
inen solchen Kundenkreis zu arbeiten imstaude
ind, als ihre erhöhten Mahlunkosten pro Doppel—
entner durch geringere Frachtkosten des Getreides
zur Mühle und des Mehles und der Kleie zum Ab—
tehmer zurückkompensiert werden?',). Die Not—
vendigkeit, durch Stillegung von Betrieben, Kapi—
al und Existenzen zu vernichten, um damit Getreide
ind Mehl auf den Weg über die staatlichen Ver—
ehrsanlagen zu zwingen, den sie andernfalls nicht
genommen hätten, wird auch der nicht anerkennen
önnen, der zur möglichsten Förderung der Renta—
zilität der staatlichen Verkehrsanlagen bereit ist.
Noch schwieriger ist die Transport- und Verteilungs—
rage in der Bäckerei, wo es sich um Zuführung
leinster Mengen und in kürzesten Zeitintervallen
in den Verbrauch handelt. Man wird auch hier
richt fehlgehen, wenn man annimint, daß die Vor—
eile der billigeren Erzeugung durch die Mehrkosten
»es Transportes und der Verteilung und durch
Inbequemlichkeiten für den letzten Verbraucher bei
veitem ausgeglichen werden. Die Wahrscheinlich—
eit, daß die Konsumenten das Brotmonopol nicht
ils einen Vorteil empfinden würden, bestünde selbst
»ann noch, wenn das Monopol eine Verbilligung
des Brotes zur Folge haben würde.
Aus diesen Gesichtspunkten heraus wird man
s verstehen, daß man in der Schweiz den Schritt
veiter vom Getreidemonopol zum Müllerei- und
Brotmonopol nicht gegangen ist und auch vorerst zu
gehen nicht beabsichtigt.
I. Horwegen
b. Die Brotgetreideversorgung Norwegens während
des Krieges und in der Nachkriegszeit.
Als der Krieg das handelspolitische System
suropas in Trümmer legte, sah sich auch der
rorwegische Staat genötigt, in der Deckung des
Bedarfs der Landesbewohner an Lebensmitteln
neue Wege zu beschreiten. Seit August 1914 trat der
Staat als Importeur von Lebensmitteln jeder Art
n Tätigkeit, um die Ernährung der Bevölkerung
icherzustellen. Nach einer von. dem. Ernährungs
irektor, in dessen Hand die staatliche Lebens—
nitteleinfuhr lag, gelieferten Aufstellung?s) wurden
n der Zeit von August 1914 bis 81. Dezember 1924
m ganzen Lebensmittel im Werte von 1600 Mil—
ionen Kronen, davon für 815 Millionen Kronen
Veizen und Roggen und für 248 Millionen Kronen
Veizen- und Roggenmehl eingeführt und umgesetzt.
eben Getreide und Mehl sind in der Liste auf—
leführt Zucker mit 277 Millionen Kronen, Butter.
Fier, Fleisch, Salz, Kartoffelmehl usw.
2) Dr. Walter Zeckendorf. „Die Getreidemono—
volfrage in Deutschland“, München 1921.
8) Storthings⸗Sotkument 1926 Nr. 11 S. 17.