Full text: Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

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Die staatliche Einfuhr von Brotgetreide setzte im 
Jahre 1916 ein und ergab bei den fortgesetzt steigen— 
den Preisen im Jahre 1916 einen Nettoüberschuß 
von 7 Millionen Kronen, 1917 von 15 Millionen 
Kronen, gleich 20 v. H. des Umsatzes. Wie in allen 
europäischen Ländern wurde gleichzeitig versucht, 
durch Steigerung der Inlandserzeugung' au Brot— 
getreide die Brotversorgung des Laͤndes von Zu⸗ 
fuhren aus dem Ausland unabhängiger zu machen 
Es wurden Mindestpreise für Inlandsgetreide fest— 
gesetzt, die der heimischen Landwirtschaft eine aus 
kömmliche Bezahlung für das auf den Markt ge 
zrachte Getreide gewährleisten sollten. Der Staar 
suchte den Absatz des Inlandsgetreides dadurch zu 
ichern, daß er sich durch Verträge mit einer großen 
Zahl von Müllern verpflichtete, den für das ver— 
mahlene heimische Getreide gezahlten Uberpreis 
gegenüber dem Preis des eingeführien Getreides zu 
erstatten. Den Übergang zum staatlichen Getreide— 
Nonopol enthielten die Berordnungen vom 8. und 
22. September 191720) und 19. Oktober 191780), in 
denen den inländischen Erzeugern von Weizen, 
Roggen und Gerste verboten wurde, an andere 
Stellen als an den Staat zu verkaufen und der 
Staat das alleinige Recht zur Einfuhr von Weizen, 
Roggen, Gerste und Hafer und deren Vermahlungs. 
produkten sich vorbehielt. Hierzu ist zu bemerken, 
daß in Norwegen die Gerste dem Brotgetreide zu⸗ 
gerechnet wird und auch Hafer in bedeutend höherem 
Umfang als in anderen Ländern als menschliche 
Nahrung dient, insbesondere als Grütze und als 
Zusatz zum Roggenbrot. An weiteren kriegswirt 
schaftlichen Maßnahmen sind zu erwähnen Ein— 
schränkung des Selbstverbrauchs und der Ver— 
fütterung. Die Übernahmepflicht des Staates für 
zeinheimisches Getreide bildeie die Grundlage für den 
Anbauzwang, der in den Jahren 1918 bis 1920 
eine erhebliche Steigerung der Brotgetreide⸗ 
erzeugung zur Folge hatte. Nach Wegfall des An— 
bauzwanges verschwanden dessen Wirkungen als— 
bald fast völlig wieder. Die vom 1. Oktober 1017 
ab geltenden Übernahmepreise, 
für Roggen und Weizen 60 Kr. für 100 kg 
für Gerste. .. 530 ⸗ 100 
für Hafer45 — 100 ⸗ 
wurden zeitweise noch um 5 Kronen erhöht. Der 
übersetzte Ubernahmepreis für Hafer hatte eine so 
starke Ablieferung zur Folge, daß mehrere Schiffs— 
ladungen mit Verlust nach Daͤnemark und Finnland 
ausgeführt, werden mußten. Für die Ernte 1920 
waren die Ubernahmepreise: 
für Roggen und Weizen. 558 Kr. für 100 kg 
für Gerste. . 45 100 
für Hafer... 88 2100⸗ 
Zu Ablieferung wurden 18 000 t angemeldet. Da 
die Weltmarktpreise nach der Festsetzung höher ge— 
stiegen waren, erhielten die Erzeuger die Erlaubnis, 
die Verträge rückgängig zu machen, wovon sie auch 
Gebrauch machten. Seit Herbft 1920 kaufte das 
Proviantamt das angebotene Inlandsgetreide 
orwesische Gesetzeszeitung 1917, 2. Abteilung, S. 615 
an 
ẽo) Morwegische Gesetzeszeitung 1917, 9. Abteilung, S. 680. 
Jrundfätzlich zu Weltmarktpreisen eif norwegischer 
dafen. Bei dieser Preisbemessung blieb es daun im 
vesentlichen für Weizen, Roggen und Gerste, 
vährend Hafer aus der Monopolbewirtschaftung 
ausgeschaltet blieb. Ein Vergleich von in Presse⸗ 
neldungen gelegentlich erwähnten UÜbernahmepreisen 
nit den gleichzeitigen Notierungen für entsprechende 
Qualitäten in Hamburg, Rotlerdam oder Kopen— 
hagen ergibt folgendes Bild: 
Weizen 
dag 
Einkaufspreis 
—* 
rwegischen Keige 
Hektolitermindest⸗ 
gewicht 75 kg 
100 kg 
Manitoba III 
eif Kontinent 
Unterschied 
überpreis (4) 
27. 9. 20 
16. 9.21 
i2. 11. 24 
8. 12. 85 
31,00 Kr. 27,50 Kr. — 8,50 Kr. 
46,716 ⸗ 45,66- - L10 ⸗ 
52288 — 46800 -—S5u- 
38,80 ⸗ 34,83 ⸗ — 4,18 ⸗ 
Roaogooen 
Dag 
Einkaufspreis 
für 100 kg 
norwegischen Roͤggen 
Hektolitermindesi⸗ 
aewicht 71 ko 
100 kg 
Westernroggen 
cif Kontinent 
Unterschied 
UÜberpreis (4) 
Unterpreis ( 
27. 9. 22 26,0 Kr. 21,50 Kr. — 4,50 Kr. 
16. 9. 20 85,60 ⸗ 36,80 ⸗— 1,;30 ⸗ 
12. 11. 241 43,00 ⸗ 41,850 -1— 1,80 ⸗ 
8. 12. 25]1 28,00 ⸗ 28,390 ⸗ — 4,10 ⸗ 
Goerfft 
2 
—XX 
Einkaufspreis 
für 100 5 
torwegische Gerste 
Hektolitermindest⸗ 
gewicht 61 ko 
100 kg Donau⸗1 
Russen⸗Gerste * Unterschted 
eit Bamburg überpreis (4) 
27. 9. 22 236,0 Kr. 
16. 9. 24 42,00 ⸗ 38,00 Kr. —4 3,10 Kr. 
12. 11. 24 42,78 ⸗ 34,00 ⸗ — 8,75 ⸗ 
8. 12. 251 27,00⸗ 1865⸗ 8,35 
Die Ubernahmepreise galten ab nächster Bahnstation 
»der Dampfschiffhalteftelle. Für Orte, bei denen 
zurch weite Entfernung von der Bahnstation oder 
Ddampfschiffhaltestelle besonders hohe Fuhrkosten 
entstanden, war eine Sonderregelung vorgesehen. 
Seit Einführung des Monopols stand die Frage 
in Norwegen ununterbrochen zux Erörterung, durch 
velche dauernden Einrichtungen für die Zukunft 
Vorsorge gegen Brotgetreidemangel im Falle einer 
Anterbindung der Zufuhr vom Ausland getroffen 
verden könnte. Die Sachverständigenkommissionen, 
die sich in den Jahren 1918 und 1919 im Auf⸗ 
rage der Regierung mit dieser Frage beschäftigten, 
amen dazu, die Beibehaltung des Monopols, ferner 
esondere Maßnahmen zur Erweiterung des nor— 
pegischen Getreideanbaues und die Schaͤffung von 
ꝛagerbeständen zu empfehlen. Bis zum Jahre 1088 
varen entsprechende Gesetzesvorlagen ausgearbeitet. 
Das Getreideeinfuhr und Ankaufsmonopol des 
Staates sollte danach Dauereinrichtung werden, der 
Staat sollte weiter ermächtigt sein, die Mühlen—
	        
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