fullscreen: Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

Anbauflächen in den Jahren 190913 bis 1925 
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Forderung, daß in den Bezirken, in denen der Hafer 
die Stelle der Brotfrucht vertritt, die Prämie auch 
für Selbstverbrauch von Hafer bis zu 250 kg für 
jedes Mitglied des Hausstandes gewährt werden 
soll, und daß der auf 5 Millionen Kronen im Jahr 
véeranschlagte Bedarf für Auszahlung des „Koru— 
schutzes“ durch einen Zoll auf Weizen, Weizenmehl, 
Malzgerste und Malz aufgebracht werden soll. Gegen 
die letzte Forderung machen die Vertreter der Ver— 
braucherinteressen geltend, wer so freigebig mit 
Staatsmitteln umspringe, müsse auch die Kosten 
selbst tragen. Wenn der „Kornschutz“ bewilligt 
werde, so müsse er durch Erhöhung der direkten 
Steuern aufgebracht werden. 
8. Das norwegische Getreidemonopol und die 
Müllerei 
Das Getreidemonopol in Norwegen war zugleich 
ONehlmonopol. Das von der Monopolpverwaltung 
»eschaffte Getreide wurde von der staatlichen Mühle 
n Varsdal bei Bergen oder in den privaten Mühlen 
gegen Mahllohn vcrmahlen. Der Müller sorgte für 
den Absatz an Grossisten und Bäcker. Da die 
Frachtkosten für Mehl innerhalb des zugewiesenen 
Bezirks von der Monopolverwaltung erseßzt wurden 
and die Detailpreise amtlich vorgeschrieben waren, 
olieben für die kaufmännische Betätigung des 
Müllers enge Grenzen. Der Müller blieb nuͤr noch 
soweit kaufmännischer Unternehmer, als er di—e
	        
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