Anbauflächen in den Jahren 190913 bis 1925
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Forderung, daß in den Bezirken, in denen der Hafer
die Stelle der Brotfrucht vertritt, die Prämie auch
für Selbstverbrauch von Hafer bis zu 250 kg für
jedes Mitglied des Hausstandes gewährt werden
soll, und daß der auf 5 Millionen Kronen im Jahr
véeranschlagte Bedarf für Auszahlung des „Koru—
schutzes“ durch einen Zoll auf Weizen, Weizenmehl,
Malzgerste und Malz aufgebracht werden soll. Gegen
die letzte Forderung machen die Vertreter der Ver—
braucherinteressen geltend, wer so freigebig mit
Staatsmitteln umspringe, müsse auch die Kosten
selbst tragen. Wenn der „Kornschutz“ bewilligt
werde, so müsse er durch Erhöhung der direkten
Steuern aufgebracht werden.
8. Das norwegische Getreidemonopol und die
Müllerei
Das Getreidemonopol in Norwegen war zugleich
ONehlmonopol. Das von der Monopolpverwaltung
»eschaffte Getreide wurde von der staatlichen Mühle
n Varsdal bei Bergen oder in den privaten Mühlen
gegen Mahllohn vcrmahlen. Der Müller sorgte für
den Absatz an Grossisten und Bäcker. Da die
Frachtkosten für Mehl innerhalb des zugewiesenen
Bezirks von der Monopolverwaltung erseßzt wurden
and die Detailpreise amtlich vorgeschrieben waren,
olieben für die kaufmännische Betätigung des
Müllers enge Grenzen. Der Müller blieb nuͤr noch
soweit kaufmännischer Unternehmer, als er di—e