Full text : Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten

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Es  ist  unmöglich,  diese  Fragen  hier  ausführlich  zu  erörtern;
sie  hängen  so  eng  mit  der  Organisation  der  amtlichen  Statistik
im  Staate  zusammen,  dass  ihre  Lösung  von  der  Entschliessung
über  jene  Organisationsfrage  bedingt  wird.  Angesichts  des
bestehenden  Verwaltungsapparates  wird  indess  kaum  etwas
Anderes  stattfinden  können,  als  Folgendes:
1)  Die  Städte  von  über  10  000  Einwohnern  haben  die  sie
betreffenden  Listen  selbst  zu  concentriren.
2)  Die  Landrathsämter  haben  die  Listen  der  Städte  unter
10  000  Einwohner,  so  wie  der  übrigen  Wohnplätze  ihres
Kreises  in  der  vorgeschriebenen  Form  zusammenzustellen
und  zu  concentriren.
3)  Die  Regierungen  empfangen  die  concentrirten  Resultate
aus  den  Städten  über  10  000  Einwohner  und  aus  den
Kreisen  und  stellen  dieselben  zu  Regierungsbezirksresultaten ­
  zusammen.
4)  Von  den  Regierungsbezirken  gelangen  die  bis  zu  Bezirksresultaten ­
  concentrirten  Tabellen  an  das  königliche
statistische  Bureau,  welches  daraus  die  Provinzial-  und
Landesresultate  zusammenstellt.
Begreiflicherweise  werden  nur  diejenigen  Einträge  vorher
erst  zu  Orts-  und  Kreisresultaten  zu  concentriren  sein,  welche
durch  die  vorgeschriebenen  Schluss  tabellen  als  solche  benötbigt
werden.  Manche  der  vorn  genannten  zu  gewinnenden  Resultate ­
  haben  sogar  einen  grösseren  Werth,  je  grösser  die
Zahlen  sind  ,  welche  ihre  Basis  bilden.  Indessen  stellt  man
den  Gesichtspunkt  in  den  Vordergrund,  dass  Orts-  und  Kreisstatistiken ­
  für  die  unmittelbaren  Zwecke  der  Verwaltung  der
grösseren  Städte  wie  der  Kreise  nie  detaillirt  genug  sein
können,  dass  sie  also  neben  einem  allgemeinen  auch  einen  ganz
specifischen  Nutzen  haben,  so  wird  es  nur  dankbar  zu  begrüssen
sein,  wenn  in  den  Landrathsämtern  von  allen  Tabellen  die
Concentration  zu  Kreisresultaten  vorausgeht.  Unleugbar  würden
solche  Arbeiten  den  bereits  anbefohlenen,  von  Zeit  zu  Zeit  zu
erstattenden  Kreisstatistiken  als  eine  überaus  werthvolle  Unterlage ­
  dienen  können.  Ausserdem  werden  sie  dazu  beitragen,  in  die
höchst  anerkennenswerthen  und  sehr  verdienstlichen  statistischen
Leistungen  so  vieler  Landräthe  eine  gewisse  Uebereinstimmung
der  Behandlung  zu  bringen.  Eine  Mehrarbeit  entsteht  aus  der
durchgängig  schon  in  der  untersten  Verwaltungsinstanz  vorgenommenen ­
  Concentration  eigentlich  nicht.  Denn  die  Arbeit
der  Zusammentragung  und  Zusammenstellung  der  Einzelresultate ­
  zu  Gesammtresultaten  bleibt  nahezu  dieselbe,  ob  sie
für  die  grösseren  Städte  bei  den  Magistraten  ,  für  die  Kreise
bei  den  Landrathsämtern,  oder  für  die  Bezirke  sofort  aus  den
Urlisten  bei  den  Königlichen  Regierungen  vorgenommen  wird.
Wohl  aber  wächst  bei  ersterem  Verfahren  die  Richtigkeit,
weil  die  Localkenntniss  dem  Urtheile  über  die  Einträge  ungemein
  zu  statten  kömmt.
Bei  wohlorganisirtem  Arbeitspläne  dürfte  aber  auch  die
Schnelligkeit  bedeutend  wachsen,  mit  welcher  die  Arbeit  gefördert ­
  wird.  Tn  der  preussischen  Monarchie  giebt  es  83  Städte
mit  mehr  als  10  000  Einwohnern  und,  einschliesslich  11  Stadtkreise, ­
  334  Kreise,  ohne  diese  also  323.  Nimmt  man,  weil
die  grösseren  Städte  die  Concentration  für  sich  besorgen,  nur
letzte  Zahl,  so  vertheilt  sich  also  die  Arbeit  auf  406  verschiedene ­
  Organe;  und  im  Durchschnitt  hat  sonach  1  Organ  die
Statistik  von  circa  45  000  Bewohnern  herzustellen.
5)  Unter  den  angeführten  Gründen  spricht  indess  noch  ein
anderer  für  die  möglichste  Concentrirung  in  der  untersten  Instanz,
dieser  aber  führt  sofort  zu  der  Frage  der  Aufbewahrung ­
  der  Urlisten,  welche,  wenn  sie  richtig  entschieden
wird,  zugleich  einem  oft  besprochenen  Wunsche  Erfüllung
bringt.
Es  wird  nämlich  mit  allem  Rechte  darauf  ein  Gewicht  gelegt, ­
  dass  in  jeder  Gemeinde  sogenannte  Gemeindebücher
gehalten  werden  möchten,  in  welchen  nicht  blos  die  Nachweise  über
das  Gemeindevermögen,  sondern  auch  die  Nachweise  über  die
Bewohner  der  Gemeinde  und  ihre  persönlichen  Verhältnisse,  ihr
Kommen  in  die  Gemeinde,  ihr  Bleiben  in  derselben  und  ihr
Gehen  aus  derselben  zu  finden  seien.  Man  hat  dergleichen
Gemeindebücher  in  vielen  deutschen,  vorzugsweise  aber  süddeutschen ­
  Ländern.  Wodurch  könnte  nun  aber  eine  bessere  Unterlage
dafür  beschafft  werden,  als  durch  die  Haushaltungs-,  Hausund ­
  Ortslisten  der  einzelnen  Gemeinden?  Sind  sie  nicht  das
leibhafte  Inventarium  der  Angehörigen  jeder  Familie,  der  Bewohner ­
  jedes  Hauses,  der  Gebäude  und  ihrer  Wandelungen
jedes  Orts?  Und  da  mit  den  Haushaltlisten  gewerbliche
Fragen  zu  verbinden  sind,  so  sind  sie  gleichzeitig  ein  treuer
Spiegel  nicht  blos  der  Art,  sondern  auch  des  Umfangs  der
Beschäftigung;  die  Hauslisten,  die  einige  landwirthschaftliche
Fragen  enthalten  sollen,  geben  Auskunft  über  Ackerbau  und
Viehzucht  jedes  Gemeindemitgliedes,  und  die  Ortslisten  lassen
erkennen,  was  die  Gemeinde  durch  Wegzüge  verloren,  durch

Zuzüge  gewonnen  hat.  Dazu  kommt,  dass  in  der  Verwerthung
der  Urlisten  zu  Gemeindebüchern  jeder  Bewohner  der  Gemeinde ­
  eine  Veranlassung  erhält  und  sicher  auch  empfinden
wird,  seine  in  dieselben  niederzuschreibenden  Angaben  mit
Sorgfalt  und  Wahrheitsliebe  zu  bewirken.  Also  werden  dadurch ­
  zwei  Zwecke  auf  einmal  gefördert:  die  Ortsstatistik  und
die  Landesstatistik.  Das  bedarf  wohl  nur  der  Andeutung,  dass
die  wohl  aufbewahrten  Urlisten  zugleich  das  beste  Mittel  der
Controle  für  folgende  Zählungen  darbieten.
6)  Wenn  schliesslich  noch  die  Kosten  zu  erwähnen  sind,
welche  die  in  vorliegender  Denkschrift  bevorwortete  Umgestaltung
der  Volkszählungen  in  Anspruch  nehmen  kann,  so  dürfte  sichs
eigentlich  hier  nur  um  die  Mehrkosten  gegen  das  bisherige
Verfahren  handeln.  Leider  sind  die  letzteren  nicht  genau  festzustellen ­
  ,  weil  dem  statistischen  Biireau  die  gesammten  Kosten
einer  Volkszählung  in  Preussen  überhaupt  nicht  bekannt  sind.
Das  statistische  Büreau  giebt  für  Herstellung  der  Formulare
zu  den  Concentrationstabellen  3000  Thlr.  aus.  Darin  sind  aber
die  Urlisten  (die  doch  Hauslisten  sind  und  in  grösseren  Orten
sogar  als  Haushaltungslisten  verwendet  werden)  keineswegs
inbegriffen.  Ebensowenig  sind  darin  die  Hilfslisten  begriffen,
welche  für  Aufzeichnung  des  Viehstandes  und  der  Gewerbeverhältnisse ­
  in  Anwendung  kommen  müssen.*  Alle  diese  Listen
sind  ziemlich  kostspielig.  Wird  mit  Hilfe  von  Haushaltungs-,
Haus-  und  Ortslisten  gezählt,  so  sind  die  Kosten  für  die  Listen
selbst  etwa  wie  folgt  zu  veranschlagen  :
Es  giebt  in  Preussen  nach  der  Zählung  vom  3.  December ­
  1858:
3.691  725  Familien,
2.069  925  Privatwohngebäude  und
82  897  Wohnplätze.
Demnach  möchten,  wenn  man  die  Zahl  der  Familien
für  die  Zahl  der  Haushaltungslisten,  die  der  Privatwohngebäude
für  die  Zahl  der  Hauslisten  und  die  der  Wohnplätze  für  die
Zahl  der  Ortslisten  zum  Anhaltepunkt  nimmt,  für  die  nächste
Zählung,  unter  Berücksichtigung  des  Zuwachses  und  10  Prozent
Zuschlags  für  unbrauchbar  gewordene  Listen,  erforderlich  sein  :
4.000  000  Haushaltungslisten,
2.300  000  Hauslisten,
100  000  Ortslisten.
In  Summa  6.400  000  Listen.
Sie  repräsentiren  eben  soviel  Bogen  einfachen  Formats
und  entsprechen  einem  Quantum  von  circa  13  400  Ries  =
1  340  Ballen.  Jedenfalls  ist  das  Papier  des  wohlfeileren  Drucks
wegen  aber  als  Doppelformat  anzuschaffen,  in  Folge  dessen
die  1  340  einfachen  670  Doppelballen  werden.  Es  ist  unnöthig,
die  Doppelballen  schwerer  als  zu  180  Pfund  und  das  Pfund
theuerer  als  zu  3  Silbergroschen  zu  nehmen.  Es  kosten  alsdann ­
  die  benöthigten  120  600  Pfund  12  060  Thlr.
Was  die  Druckpreise  anlangt,  so  werden  bei  angemessener
Concurrenz  pro  100  000  Bogen  einfachen  Formats  in  Schönund
  Wiederdruck  75,  höchstens  80  Thaler,  dafür  zu  bewilligen ­
  sein.  Die  Satz-  und  Druckkosten  stellen  sich  sonach  auf
5  120  Thaler.  Also  Papier,  Satz  und  Druck  werden  eine
Ausgabe  von  circa  18  000  Thalern  erfordern.  Das  ist  bei
18  Millionen  Bewohnern  für  jeden  Bewohner  eine  Ausgabe
von  A—  Thlr.  oder  circa  %  Pfennig.
Es  ist  nicht  wohl  anzunehmen,  dass  die  gegenwärtigen
Kosten  für  die  Urlisten  und  sonstigen  Formulare  erheblich
niedriger  seien.  —  Die  Kosten  der  Zusammenstellung  etc.  sind
es  sicher  nicht,  wenn  die  Concentration  nach  einem  fest  bestimmten ­
  Plane  systematisch,  und  mit  allen  Hülfsmitteln  der
Arbeitstheilung,  vorgenommen  wird.
Gesetzt  aber  auch,  es  entstände  eine  geringe  Mehrausgabe;
wird  sie  nicht  reichlich  durch  die  Vortheile  einer  genaueren
Zählung  compensirt?  Im  Königreich  Sachsen  wurde  constatirt,
  dass,  als  im  Jahre  1832  die  individuelle  Zählung  durch
Hauslisten  eingeführt  wurde,  der  Zuwachs  der  Bevölkerung,
der  sonst  circa  45  000  Einwohner  pro  Triennium  betrug,  auf
einmal  auf  156  000  Einwohner  stieg.  Von  da  bewegte  er  sich
in  den  50—60  000  pro  Triennium  bis  zum  Jahre  1852,  in
welchem  die  Haushaltungslisten  eingeführt  wurden;  in  diesem
Jahre  wurde  ein  Zuwachs  von  93  181  auf  das  vorangegangene
Triennium  ermittelt.  Im  nächsten  Triennium  sank  er  aber
wieder  auf  51  564,  ein  sicherer  Beweis  also  dafür,  dass  der  verbesserten ­
  Methode  der  Zählung  ein  guter  Theil  des  Zuwachses
zu  verdanken  war.  Könnte  man,  nicht  den  Zuwachs,  sondern  die
Mehrzählung  etwa  auf  \  Procent  in  Preussen  veranschlagen,  so
würde  das  bei  18  Millionen  Einwohnern  eine  Mehrermittelung
von  90  000  Bewohnern  bedeuten,  die  bei  den  bisherigen
Zählungen  lediglich  der  Methode  wegen  ungezählt  blieben  und
demzufolge  auch  der  auf  ihre  Zahl  entfallende  Antheil  an  den
Zollvereinsrevenuen  dem  Staat  verloren  ging.  Da  nun  aber
            
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