fullscreen : Bankpolitik

55.  Das  Konsortialgeschäsl.

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allein  mehrfach  große  Anleihenemissionen  übernommen,  aber  in  der
weitaus  größten  Mehrzahl  der  Fälle  überwiegt  doch  das  Sgstem  der
Partizipation,  wobei  bestimmte  Verbindungen  berücksichtigt  zu  werden
pflegen.  So  dienen  die  Konzernsgsteme  der  deutschen  Banken,  die  Beziehungen ­
  zwischen  den  New  Porter  Finanz-  und  den  Trustbanken  auch
dem  Finanzgeschäft,  ein  großer  Teil  dieser  Institute  leistet  bei  Emissionen ­
  der  führenden  Bank  Folge.  Für  die  großen  Staatsgeschäfte  wie
für  die  Reichs-  und  preußischen  Konsols-,  die  österreichischen  und  die
ungarischen  Staatsanleihen,  sowie  die  russischen  Staatsgeschäfte  bestehen ­
  dauernde  Konsortien,  deren  Quoten  ein  für  allemal  festgelegt  sind.
Oie  Wahl  der  Partizipenten  an  einem  Konsortium  richtet  sich  nach
der  Leistungsfähigkeit  in  der  Unterbringung  der  Werte  und  der  Tragfähigkeit ­
  im  Falle  des  Mißlingens  der  Emissionen.  Beteiligungen  in
günstigen  Emissionszeiten  werden  vielfach  gewissermaßen  als  Geschenk
an  Firmen  gegeben,  mit  welchen  engere  Beziehungen  anzuknüpfen
der  führenden  Bank  erwünscht  ist.  Dagegen  ist  es  schwerer,  in  kapitalknappen ­
  Zeiten  Konsortien  zu  bilden.  Große,  erfolgreiche  Emissionsinstitute ­
  finden  auch  in  solchen  Tagen  eine  Reihe  von  Konsortialgenossen,
die  an  früheren  Finanzgeschäften  der  Bank  verdient  haben  oder  die
sich  wegen  ihrer  sonstigen  Beziehungen  zum  führenden  Institut  vor
einer  Ablehnung  scheuen,  der  Partizipent  darf  jedoch  nicht  den  Eindruck
haben,  daß  die  Großbank  planmäßig  auf  seinem  Rücken  Geschäfte  macht,
wird  ein  derartiges  Vorgehen  mehrfach  verfolgt,  so  kann  dies  zur  Ablehnung ­
  der  angetragenen  Beteiligungen  und  damit  zu  einer  Schwächung ­
  der  führenden  Bank  im  Konsortialgeschäft  führen.  Es  wird  darum ­
  von  gut  geleiteten  Instituten  mit  Recht  als  Ehrensache  angesehen,
auch  bei  mißglückten  Emissionen  im  Interesse  der  übrigen  Beteiligten
über  den  Markt  des  Papieres  zu  wachen.  Oer  Führer  des  Konsortiums
leitet  die  Operationen  und  trägt  mit  seinem  Namen  die  Verantwortung
für  das  Gelingen  in  höherem  Maße  als  die  übrigen  Beteiligten.  In
manchen  Ländern  bekommt  er  hierfür  eine  besondere  „Gestionsprovision",
jedenfalls  hat  er  die  Möglichkeit,  mit  dem  Schuldner  in  besonders  engen
Beziehungen  zu  stehen,  die  er  namentlich  in  jenen  Fällen,  wo  es  sich
um  Staatsanleihen  handelt,  für  Bestellungen  und  Lieferungen  an  die
ihm  nahestehenden  Industrieunternehmungen  ausnützen  kann.
England  hat  nicht  das  Sgstem  des  Fixkaufes  mit  nachherigem
verkauf,  sondern  das  sogenannte  Ilvckervritmg-Sgstem,  die  Garantie  der
Emissionen.  Oie  neuen  Werte  werden  ohne  vorangehendes  Konsortium ­
  auf  den  Markt  gebracht  und  eine  Gruppe  von  Finanzbankiers,
foreign  banks  und  brokers  garantiert  die  Emission.  Gelingt  diese,  so
            
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