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Zunächst kann an die Aufstellung von Preistaxen gedacht werden.
Soweit die Preissteigerungen darauf zurückgehen, daß die Verkäufer die Beunruhigung
der Bevölkerung und den plötzlichen Bedarf ausnützen wollen,
lassen sich solche Preistaxen wohl durchsetzen, wenn man mit genügender
Strenge jede Übertretung bestraft, wie dies z. B. in Bulgarien während des
Balkankrieges der Fall war. Sowohl Bulgarien als auch Serbien sind nämlich
mit der Verhängung von Preistaxen vorgegangen, ohne daß aber eine
besonders starke Notenemission vorangegangen wäre. Anders steht aber die
Sache im Falle einer Assignatenwirtschaft. Die Preistaxen nützen dann oft
nichts mehr, weil die Leute lieber überhaupt darauf verzichten, zu verkaufen,
wie dies z. B. 1793 in Frankreich der Fall war. Die Preistaxe hat
daher im allgemeinen noch immer dann ihren Zweck verfehlt,
wenn sie Vorgänge beeinflussen will, die aus einer
plötzlichen Verschiebung auf dem Gebiet des Zahlungsverkehrs
herrühren.
Die Regierung kann in einem solchen Falle, wenn die Qeldordnung versagt,
dennoch einen Ausweg finden, wenn sie die unmittelbare Versorgung
der Bevölkerung und der Armee mit Nahrungsmitteln
verfügt. Es ist nicht anzunehmen, daß ein führender Staatsmann,
um zum Beispiel die Rechte der Getreidespekulanten zu schonen, die Bevölkerung
hungern lassen wird. Wenn das Geldsystem nicht ordnungsgemäß
funktioniert, dürfte wohl die Einrichtung einer
Großnaturalwirtschaft das Naheliegendste sein. Denn
schließlich ist es im Kriegsfall der oberste Grundsatz des
Politikers, für das öffentliche Wohl und den Kriegszweck
zu sorgen; die traditionelle Ordnung ist für ihn nur ein
Mittel zu diesem Zweck, versagt sie, so wird in Kriegszeiten ein Versuch
mit anderen Mitteln bekanntlich weit eher gewagt, als in Friedenszeiten.
Gewöhnlich führt man aber solche Veränderungen in
Kriegszeiten übereilt und ungenügend durch. Man verabsäumt
eben in Friedenszeiten, alle Möglichkeiten entsprechend
zu bedenken. Wie die Großnaturalwirtschaft die Güterverteilung
im Gegensatz zur Geldwirtschaft durchführt, zeigt Tabelle XX.
Die Großnaturalwirtschaft läuft in letzter Linie darauf hinaus, daß der Staat
Naturalien als Steuern, Anleihen usw. erhält und die Gehälter usw. in Naturalien
ausbezahlt. Wir sehen, wie im Falle der Geldwirtschaft die Regierung die Zivilbevölkerung
im Zeitpunkt 2 besteuert; wie dann die Regierung mit dem Steuererlös
und die Bürger mit dem verbliebenen Geld die Waren kaufen, wie auf
diese Weise die Bürger die eine Hälfte der Naturalien erlangen, die Regierung
die andere. Die Regierung übergibt die Naturalien der Armee und im Zeitpunkt
5 wird alles bereits konsumiert. Herrscht im Kriegsfall dagegen die Großnaturalwirtschaft
und übernimmt die Regierung auch die Verpflegung der Bevölkerung,
so erhält sie zunächst die produzierten Waren, soweit sie nicht von
den Produzenten etwa selbst konsumiert werden, und verteilt sie etwa zur Hälfte
an die Bevölkerung, zur Hälfte an die Armee. Wir sehen, daß das Ergebnis der
Güterbewegung mit jenem identisch sein kann, das wir im ersten Fall erhielten.
Wenn während eines Weltkrieges die Geld- und Kreditordnung versagen
sollte, dürfte es wohl genügen, wenn nur die wichtigsten Bedarfsartikel von
Staats wegen beschafft und abgegeben werden. Die zahlreichen
Übergänge vom einer Geldwirtschaft mit völlig
freier Konkurrenz zu einer staatlich kontrollierten und zu
einer Naturalwirtschaft können hier nicht näher erörtert werden.
Ausdrücklich sei nur hervorgehoben, daß an sich auch eine Naturalwirtschaft
mit freier Konkurrenz denkbar ist, daß dieselbe aber im Kriegsfälle kaum sehr
viele Vorzüge vor der Geldwirtschaft mit freier Konkurrenz haben dürfte.
Die Großnaturalwirtschaft mit Naturalanleihen und Naturalsteuern ist insbesondere
dort am Platze, wo die Bauern wenig Geld zur Verfügung haben und
der Staat auch kein Geld in den Kassen hat. In manchen Fällen wird es genügen,
wenn der Staat Naturalanleihen aufnimmt und sie in Geld zurückzuzahlen zusagt,