Contents : Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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Zunächst  kann  an  die  Aufstellung  von  Preistaxen  gedacht  werden.
Soweit  die  Preissteigerungen  darauf  zurückgehen,  daß  die  Verkäufer  die  Beunruhigung ­
  der  Bevölkerung  und  den  plötzlichen  Bedarf  ausnützen  wollen,
lassen  sich  solche  Preistaxen  wohl  durchsetzen,  wenn  man  mit  genügender
Strenge  jede  Übertretung  bestraft,  wie  dies  z.  B.  in  Bulgarien  während  des
Balkankrieges  der  Fall  war.  Sowohl  Bulgarien  als  auch  Serbien  sind  nämlich ­
  mit  der  Verhängung  von  Preistaxen  vorgegangen,  ohne  daß  aber  eine
besonders  starke  Notenemission  vorangegangen  wäre.  Anders  steht  aber  die
Sache  im  Falle  einer  Assignatenwirtschaft.  Die  Preistaxen  nützen  dann  oft
nichts  mehr,  weil  die  Leute  lieber  überhaupt  darauf  verzichten,  zu  verkaufen,
wie  dies  z.  B.  1793  in  Frankreich  der  Fall  war.  Die  Preistaxe  hat
daher  im  allgemeinen  noch  immer  dann  ihren  Zweck  verfehlt, ­
  wenn  sie  Vorgänge  beeinflussen  will,  die  aus  einer
plötzlichen  Verschiebung  auf  dem  Gebiet  des  Zahlungsverkehrs ­
  herrühren.
Die  Regierung  kann  in  einem  solchen  Falle,  wenn  die  Qeldordnung  versagt, ­
  dennoch  einen  Ausweg  finden,  wenn  sie  die  unmittelbare  Versorgung ­
  der  Bevölkerung  und  der  Armee  mit  Nahrungsmitteln ­
  verfügt.  Es  ist  nicht  anzunehmen,  daß  ein  führender  Staatsmann,
um  zum  Beispiel  die  Rechte  der  Getreidespekulanten  zu  schonen,  die  Bevölkerung ­
  hungern  lassen  wird.  Wenn  das  Geldsystem  nicht  ordnungsgemäß ­
  funktioniert,  dürfte  wohl  die  Einrichtung  einer
Großnaturalwirtschaft  das  Naheliegendste  sein.  Denn
schließlich  ist  es  im  Kriegsfall  der  oberste  Grundsatz  des
Politikers,  für  das  öffentliche  Wohl  und  den  Kriegszweck
zu  sorgen;  die  traditionelle  Ordnung  ist  für  ihn  nur  ein
Mittel  zu  diesem  Zweck,  versagt  sie,  so  wird  in  Kriegszeiten  ein  Versuch ­
  mit  anderen  Mitteln  bekanntlich  weit  eher  gewagt,  als  in  Friedenszeiten.
Gewöhnlich  führt  man  aber  solche  Veränderungen  in
Kriegszeiten  übereilt  und  ungenügend  durch.  Man  verabsäumt ­
  eben  in  Friedenszeiten,  alle  Möglichkeiten  entsprechend ­
  zu  bedenken.  Wie  die  Großnaturalwirtschaft  die  Güterverteilung ­
  im  Gegensatz  zur  Geldwirtschaft  durchführt,  zeigt  Tabelle  XX.
Die  Großnaturalwirtschaft  läuft  in  letzter  Linie  darauf  hinaus,  daß  der  Staat
Naturalien  als  Steuern,  Anleihen  usw.  erhält  und  die  Gehälter  usw.  in  Naturalien
ausbezahlt.  Wir  sehen,  wie  im  Falle  der  Geldwirtschaft  die  Regierung  die  Zivilbevölkerung ­
  im  Zeitpunkt  2  besteuert;  wie  dann  die  Regierung  mit  dem  Steuererlös ­
  und  die  Bürger  mit  dem  verbliebenen  Geld  die  Waren  kaufen,  wie  auf
diese  Weise  die  Bürger  die  eine  Hälfte  der  Naturalien  erlangen,  die  Regierung
die  andere.  Die  Regierung  übergibt  die  Naturalien  der  Armee  und  im  Zeitpunkt ­
  5  wird  alles  bereits  konsumiert.  Herrscht  im  Kriegsfall  dagegen  die  Großnaturalwirtschaft ­
  und  übernimmt  die  Regierung  auch  die  Verpflegung  der  Bevölkerung, ­
  so  erhält  sie  zunächst  die  produzierten  Waren,  soweit  sie  nicht  von
den  Produzenten  etwa  selbst  konsumiert  werden,  und  verteilt  sie  etwa  zur  Hälfte
an  die  Bevölkerung,  zur  Hälfte  an  die  Armee.  Wir  sehen,  daß  das  Ergebnis  der
Güterbewegung  mit  jenem  identisch  sein  kann,  das  wir  im  ersten  Fall  erhielten.
Wenn  während  eines  Weltkrieges  die  Geld-  und  Kreditordnung  versagen
sollte,  dürfte  es  wohl  genügen,  wenn  nur  die  wichtigsten  Bedarfsartikel  von
Staats  wegen  beschafft  und  abgegeben  werden.  Die  zahlreichen ­
  Übergänge  vom  einer  Geldwirtschaft  mit  völlig
freier  Konkurrenz  zu  einer  staatlich  kontrollierten  und  zu
einer  Naturalwirtschaft  können  hier  nicht  näher  erörtert  werden.
Ausdrücklich  sei  nur  hervorgehoben,  daß  an  sich  auch  eine  Naturalwirtschaft
mit  freier  Konkurrenz  denkbar  ist,  daß  dieselbe  aber  im  Kriegsfälle  kaum  sehr
viele  Vorzüge  vor  der  Geldwirtschaft  mit  freier  Konkurrenz  haben  dürfte.
Die  Großnaturalwirtschaft  mit  Naturalanleihen  und  Naturalsteuern  ist  insbesondere ­
  dort  am  Platze,  wo  die  Bauern  wenig  Geld  zur  Verfügung  haben  und
der  Staat  auch  kein  Geld  in  den  Kassen  hat.  In  manchen  Fällen  wird  es  genügen,
wenn  der  Staat  Naturalanleihen  aufnimmt  und  sie  in  Geld  zurückzuzahlen  zusagt,
            
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